Das Bündnis stärkt die Bedeutung von Natur im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen und richtet den Fokus auf den Schutz der biologischen Vielfalt in Kommunen.
Hier erhalten Sie einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder, der Europäischen Union sowie privater Stiftungen.
Hier finden Sie Praxis-beispiele von Kommunen aus ganz Deutschland, die sich für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität einsetzen.
Dokumente wie Flyer, Fachartikel und Broschüren zu verschiedenen Themen von Kommbio und anderen Institutionen.
Entdecken Sie spannende Veranstaltungen von Kommbio, Kommunen und anderen Anbietern.
Auf diesen Seiten finden sie zahlreiche Projektbeispiele, die verdeutlichen wie beispielsweise die naturnahe Gestaltung öffentlicher Grünflächen oder die Renaturierung verbauter Gewässer im Sinne des Naturschutzes gelingen kann.
Kommunen wirken mit nahezu all ihren Aktivitäten direkt oder indirekt auf die biologische Vielfalt ein. Jede neue Straße und jede Stadtentwicklungsmaßnahme hat direkte Auswirkungen auf Boden, Vegetation und Mikroklima. Bei guter Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und lokaler Bevölkerung sowie frühzeitigem Einbeziehen biodiversitätsrelevanter Gesichtspunkte können negative Einwirkungen gering gehalten und neue Strukturen zum Erhalt der biologischen Vielfalt geschaffen werden.
Projekt N.A.T.U.R.: Die Seiten Förderung, Praxis, Dokumente und Termine bilden ein Informationsangebot, das im Rahmen des Projekts N.A.T.U.R. entwickelt wurde.
Zur Erhöhung der biologischen Vielfalt verfolgt die Stadt Osnabrück die Anlage naturnaher Lebensräume im Stadtgebiet. So wurde 2022 ein bestehendes, artenarmes Gründach, das sich über der Einfahrt einer öfftl. Tiefgarage in der Innenstadt befindet...
Die Mehlschwalbe lebt als gebäudebrütende Kulturfolgerart seit langem in Karlsruhe. Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen und wegen fehlender Berücksichtigung dieser Arten bei Neubauten gehen sukzessive Nistmöglichkeiten verloren. Maßnahmen für diese Ar...
Biodiversität ganz allgemein und die Vielfalt und Gefährdung der heimischen Insektenwelt im Besonderen sind die Themen des 2023 eröffneten Pfads zwischen Bissingen und Bissingen. Der vier Kilometer lange Insekten- und Biodiversitätspfad ist kein R...
Die Verbandsgemeindewerke unterhalten für Klär- und Wasserwerk sowie zahlreiche Außenstellen insgesamt ca. 1,85 ha Grünfläche. Die aktuelle Bewirtschaftung sieht ein sehr regelmäßiges Mulchen der Flächen vor. Durch diese oft praktizierte Art der B...
Die Gemeinde hat seit 2014 ein integriertes Klimaschutzkonzept. Hierauf basierend haben sich Rat und Verwaltung auf verschiedene dem Klimaschutz dienenden Aktionen verständigt. Eine dieser Aktionen ist diese Maßnahme. Jeder Garten- und Grundstücks...
2015 führte der Friedhof das Umweltmanagementsystem ein. Im Rahmen des Projektes Landschaftswerte (01.06.2017 bis zum 31.12.2021) erhielt der Friedhof eine 65 % Finanzierung für neue Maßnahmen und zusätzliche Beratungs- und Planungsleistungen zur ...
Das 1982 ausgewiesene Naturschutzgebiet "Federbachbruch" zwischen Muggensturm und Malsch mit einer Größe von ca. 43 Hektar hat außergewöhnliche Bedeutung. Bei der Fläche handelt es sich um bedeutendes Niedermoor. Informationstafeln zu Fauna und Fl...
Um die junge Generation für die Thematik der biologischen Vielfalt zu sensibilisieren, hat die Stadt Norderstedt in 2018 ein Pilotprojekt an einer Norderstedter Schule gestartet. Ziel ist es, die biologische Vielfalt auf dem Schulgelände zu erhöhe...
Vom 21.08. bis 29.09.2019 zeigte die Stadt Norderstedt im Stadtmuseum Norderstedt die Ausstellung "Entdeckungsreise durch die biologische Vielfalt". Die Ausstellung widmete sich der biologischen Vielfalt in Deutschland und ihrem Vorkommen bzw. Man...
Im Rahmen des autofreien Straßenfestes Ulzburger Straße 2017 wurden von dem Unternehmenszusammenschluss Initiativkreis Ulzburger Straße (IKUS) zwanzig Obstbäume alter Sorten gespendet, um auf die Bedeutung von Natur in der Stadt aufmerksam zu mach...
Das Projekt N.A.T.U.R. wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie mit Mitteln der Heinz Sielmann Stiftung gefördert.
Dieses Informationsangebot gibt die Auffassung und Meinung des Zuwendungsempfängers des Bundesprogramms Biologische Vielfalt wieder und muss nicht mit der Auffassung des Zuwendungsgebers übereinstimmen.
Artenschutz ist der Schutz und die Pflege wildlebender Organismen durch den Menschen. Dazu gehören zum Beispiel die gezielte Förderung bestimmter Populationen oder die Vermeidung von Beeinträchtigung gefährdeter Arten durch Planungsmaßnahmen.
Biotopschutz beinhaltet Maßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung von Lebensräumen von Tier- oder Pflanzengemeinschaften. Das übergreifende Ziel von Arten- und Biotopschutzmaßnahmen ist der Schutz der biologischen Vielfalt.
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In der Regel ist es am besten, bei den kommunalen Grünflächen zu beginnen. Hier hat die Kommune den größten Einfluss, es können schnell Erfolge verzeichnet werden und sie dienen auch als Vorbild für private Flächen. Zum Beispiel kann eine Rasenfläche in eine Wiese umgewandelt werden.
Handlungsfelder für Kommunen sind:
Am einfachsten ist es, einen Rasen wachsen zu lassen, nur noch zwei Mal im Jahr zu mähen und das Mähgut zu entfernen. Allerdings sind diese Bestände meist durch Gräser dominiert. Alternativ können Wiesen ganz oder teilweise neu angesät werden. Dabei sind die Auswahl des Saatguts, die Bodenvorbereitung und die Ausbringung des Saatguts sehr wichtig. Es ist zu empfehlen, sich hierbei beraten zu lassen.
Das Ziel einer Biodiversitätsstrategie ist es, einen Maßnahmenplan zu erstellen, der bei optimiertem Aufwand möglichst viel Nutzen für die biologische Vielfalt erbringt. Dafür ist es wichtig, einen Überblick über die aktuelle Lage im Bereich biologische Vielfalt zu erhalten und sinnvolle Ziele zu definieren. Bei der Erstellung können lokalen Institutionen und Personen eingebunden werden.
Fördergelder können auf EU-, Bundes-, Landes-, Kreis- und Ortsebene eingeworben werden. Grobe Anhaltspunkte können sein, dass ein Projekt mit einem Umfang von 500.000 € eher auf Bundes- oder EU-Ebene förderfähig ist und eines mit 5.000 € eher auf der Kreis- und Ortsebene. Die überörtlichen Fördermöglichkeiten sind in unserem Infoportal enthalten. Auf der Kreis- und Ortsebene lohnt es sich z.B. bei Kreissparkassen und anderen örtlichen Institutionen nachzufragen.
Wichtig ist es hierbei vor allem, zu informieren, dass Schottergärten auf Dauer nicht leicht zu pflegen sind und dass sie für die biologische Vielfalt keinerlei Mehrwert haben. Möglich sind zudem Vorgaben im Rahmen der Bauleitplanung und in Satzungen.
In der freien Natur, müssen bis auf bestimmte Ausnahmen gebietseigenes Saatgut und gebietseigene Gehölze, aus dem jeweils festgelegten Ursprungsgebiet verwendet werden. Gebietseigene Pflanzen sind besser an die lokalen Umweltbedingungen angepasst und sorgen für den Erhalt der lokalen genetischen Vielfalt. Im Siedlungsbereich hat die Verwendung gebietseigener Pflanzen auch Vorteile für die biologische Vielfalt, es ist hier aber nicht vorgeschrieben.