FAQ – Häufig gestellte Fragen

Inhaltsverzeichnis mit den wichtigsten Fragen zu den Themen

Fragen zur biologischen Vielfalt in Kommunen

In der Regel ist es am besten, bei den kommunalen Grünflächen zu beginnen. Hier hat die Kommune den größten Einfluss, es können schnell Erfolge verzeichnet werden und sie dienen auch als Vorbild für private Flächen.  Zum Beispiel kann eine Rasenfläche in eine Wiese umgewandelt werden.

Handlungsfelder für Kommunen sind:

  • Der Schutz aller Flächen und Bäume, die für die biologische Vielfalt wertvoll sind, vor Bebauung und Versiegelung
  • Ein naturnahes Grünflächenmanagement aller kommunalen Flächen
  • Die Schaffung von Naturerfahrungsräumen und Umweltbildung
  • Gezielte Artenschutzmaßnahmen
  • Kooperationsprojekte zum Artenschutz mit der Landwirtschaft
  • Eine naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Renaturierungen
  • Das Erstellen einer Biodiversitätsstrategie

Am einfachsten ist es, einen Rasen wachsen zu lassen, nur noch zwei Mal im Jahr zu mähen und das Mähgut zu entfernen. Allerdings sind diese Bestände meist durch Gräser dominiert. Alternativ können Wiesen ganz oder teilweise neu angesät werden. Dabei sind die Auswahl des Saatguts, die Bodenvorbereitung und die Ausbringung des Saatguts sehr wichtig. Es ist zu empfehlen, sich hierbei beraten zu lassen.

Das Ziel einer Biodiversitätsstrategie ist es, einen Maßnahmenplan zu erstellen, der bei optimiertem Aufwand möglichst viel Nutzen für die biologische Vielfalt erbringt. Dafür ist es wichtig, einen Überblick über die aktuelle Lage im Bereich biologische Vielfalt zu erhalten und sinnvolle Ziele zu definieren. Bei der Erstellung können lokalen Institutionen und Personen eingebunden werden.

Fördergelder können auf EU-, Bundes-, Landes-, Kreis- und Ortsebene eingeworben werden. Grobe Anhaltspunkte können sein, dass ein Projekt mit einem Umfang von 500.000 € eher auf Bundes- oder EU-Ebene förderfähig ist und eines mit 5.000 € eher auf der Kreis- und Ortsebene. Die überörtlichen Fördermöglichkeiten sind in unserem Infoportal enthalten. Auf der Kreis- und Ortsebene lohnt es sich z.B. bei Kreissparkassen und anderen örtlichen Institutionen nachzufragen.

Wichtig ist es hierbei vor allem, zu informieren, dass Schottergärten auf Dauer nicht leicht zu pflegen sind und dass sie für die biologische Vielfalt keinerlei Mehrwert haben. Möglich sind zudem Vorgaben im Rahmen der Bauleitplanung und in Satzungen.

In der freien Natur, müssen bis auf bestimmte Ausnahmen gebietseigenes Saatgut und gebietseigene Gehölze, aus dem jeweils festgelegten Ursprungsgebiet verwendet werden. Gebietseigene Pflanzen sind besser an die lokalen Umweltbedingungen angepasst und sorgen für den Erhalt der lokalen genetischen Vielfalt. Im Siedlungsbereich hat die Verwendung gebietseigener Pflanzen auch Vorteile für die biologische Vielfalt, es ist hier aber nicht vorgeschrieben.

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Auszeichnung StadtGrün Label

Mit dem Label „StadtGrün naturnah“ unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines ökologischen Grünflächenmanagements und zeichnen vorbildliches Engagement auf kommunaler Ebene aus.
kommbio logo stadtgruen naturnah

Das Bündnis Kommbio

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.

Mitgliedschaft bei Kommbio

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied werden

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Label „StadtGrün naturnah“?

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Im geförderten Projekt von 2016 bis 2021 war die Teilnahme kostenlos. Das Bündnis führt das Projekt seit Herbst 2021 selbstständig fort und somit ist eine Teilnahme nun kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Einwohnerzahl der teilnehmenden Kommune und können beim Projektleiter angefragt werden.

Um Engagement sichtbar zu machen, von den Erfahrungen anderer Kommunen zu profitieren oder eigene Stärken und Potentiale aufzudecken … Es gibt noch zahlreiche weitere Gründe.

Im Rahmen des Label-Verfahrens wird die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement unterstützt – und dafür gibt es viele gute Argumente.

Je nachdem wie viele Kommunen gerade teilnehmen und wie hoch das Interesse an einer Teilnahme aktuell ist entscheidet das Bündnis individuell sobald die eingereichten Bewerbungsunterlagen vorliegen. Die Unterlagen für die Bewerbung sind beim Bündnis anzufordern.

Mit dem Label „StadtGrün naturnah“ sollen nicht nur Einzelmaßnahmen, sondern ein systematisches Grünflächenmanagement honorieret werden. Relevant für die Bewertung sind daher alle bereits umgesetzten oder geplanten Grundsätze, Maßnahmen und Projekte aus den Bereichen Grünflächenunterhaltung, Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Zielsetzung und Planung. Diese müssen nachvollziehbar dargelegt werden. Je nachdem wie die Kommune aufgestellt ist, z.B. welche Kataster bereits verfügbar sind oder wie gut die Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen oder dem Bauhof ist, kann der Arbeitsaufwand unterschiedlich hoch ausfallen.

Bei der Bestandserfassung geht es darum, die in der Kommune bereits praktizierten Pflegegrundsätze, Maßnahmen und Projekte aufzulisten. Hierzu erhalten Sie von uns einen Excel-Fragebogen (teilweise Pulldown-Menüs mit vorgefertigten Antworten), der mitunter Fragen zum Anteil unterschiedlicher Nutzungsarten (Verkehrsbegleitgrün, Parks, Gewässerränder etc.) und Gestaltungselemente auf kommunalen Grünflächen (Rasen/Wiesen, Staudenbeete, Bäume, Hecken, etc.) enthält. Für die Bearbeitung des Fragebogens sind vier Monate anberaumt. Vor der Einreichung muss der Fragebogen mit der lokalen Arbeitsgruppe diskutiert werden. Diese hat dadurch die Möglichkeit, den Fragebogen durch eine eigene Stellungnahme zu ergänzen.

Im Rahmen des Verfahrens ist ein Vor-Ort-Besuch vorgesehen, in dessen Rahmen anhand der Bestandserfassung gemeinsam über Stärken und Potentiale der Kommune diskutiert werden. Begleitend steht ein Kriterienkatalog zur Verfügung, in dem alle Handlungsfelder des Labels beschrieben und mit Praxisbeispielen illustriert sind. Für Rückfragen steht das Bündnisbüro jederzeit auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Zum Start des Label-Verfahrens kann die Kommune eine Muster-Pressemitteilung anfordern. Ebenfalls gibt es diverse Infomaterialien, die angefragt werden können. Zum Vor-Ort-Besuch bringt das Bündnisbüro Informationsmaterial für alle Teilnehmenden der LAG mit.

In der lokalen Arbeitsgruppe (LAG) sollten jene Akteure vertreten sein, die für eine naturnahe Gestaltung öffentlicher sowie größerer, privater Flächen bzw. deren Akzeptanz von Bedeutung sind. In Frage kommen beispielsweise lokale Naturschutzvebände, Umweltbildungseinrichtungen, Wohnungsbaugesellschaften, Naturkundemuseen, Kirchen oder Unternehmen. Einzige Voraussetzung ist, dass mindestens ein lokaler Naturschutzverband vertreten sein muss. In den bisher teilgenommen Kommunen bestanden die Gruppen aus 5 bis 20 Personen.

Die LAG wird von der Kommune gebildet und begleitet das Labelverfahren. In der LAG muss neben der Kommunalverwaltung mindestens eine weitere Person aus einem lokalen Naturschutzverband vertreten sein. Innerhalb des Verfahrens müssen mindestens zwei Termin mit der LAG stattfinden. Das Bündnis ist in der Regel beim ersten Treffen (1. LAG-Treffen) vor Ort. Es kann jedoch vor dem ersten Treffen ein zusätzliches Treffen ohne Bündnis stattfinden. Das LAG-Treffen findet meist am Abend vor dem Vor-Ort-Termin statt und dauert bis zu zwei Stunden.

Das Label wird vom Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ vergeben. Das Bündnisbüro berät während des Label-Verfahrens, bewertet die eingereichten Unterlagen und evaluiert die gemachten Angaben im Rahmen eines Vor-Ort-Besuchs. Mehr dazu im Faltblatt und in den Teilnahmebedingungen.

Das Label wird in drei Qualitätsstufen (Gold, Silber, Bronze) vergeben. Wurden bereits einzelne Maßnahmen umgesetzte und liegen konkrete Planungen für die nächsten drei Jahre vor, kommt das Bronze-Label in Frage. Durch die nötige Rezertifizierung nach drei Jahren wird geprüft, ob die Planungen bis dahin umgesetzt wurden. Auch für die weiteren Label-Stufen werden die Planungen berücksichtigt. Der Anteil bereits umgesetzter Maßnahmen muss jedoch im Vergleich zum Bronze-Label deutlicher höher sein. In größeren Kommunen werden in der Regel mehr Maßnahmen und Projekte umgesetzt. Entscheidend für die Label-Vergabe ist daher nicht deren Anzahl, sondern wie konsequent innerhalb der relevanten Handlungsfelder agiert wird. Mehr dazu im Kriterienkatalog.

Die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement verlangt häufig Anfangsinvestitionen, kann aber durchaus zu Kostensenkungen führen – dies ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) förderte das Projekt „StadtGrün – Artenreich und Vielfältig“ mit dem Label „Stadtgrün naturnah“ von 2016 bis 2021 im Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).

Entstanden ist das Label im Rahmen des Kooperationsprojekts „Stadtgrün – Artenreich und Vielfältig“ des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt“, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie der fünf Partnerkommunen Neu-Anspach, Kirchhain, Wernigerode, Frankfurt am Main und Hannover. Um eine größtmögliche Praxistauglichkeit zu gewährleisten, waren an der Entwicklung des Labels nicht nur die fünf Partnerstädte, sondern auch eine projektbegleitende Arbeitsgruppe mit zahlreichen bundesweit anerkannten Expertinnen und Experten beteiligt.