Aufwertung einer monotonen innerstädtischen Obstbaumwiese in eine insektenfreundliche, artenreiche Streuobstwiese

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Praxis

Streuobstwiesen prägen seit Jahrhunderten unsere Kulturlandschaften. Sie sind Rohstofflieferanten für zahlreiche Streuobstprodukte, wertvolle Erholungsorte und nicht zuletzt Lebensraum für bis zu 5.000 verschiedene, zum Teil bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Streuobstwiesen vereinen die Eigenschaften lichter Wälder und blühender Wiesen. Sie naturnah zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten ist ein bedeutsamer Schritt hin zu mehr Artenvielfalt.

Aufwertung einer monotonen innerstädtischen Obstbaumwiese in eine insektenfreundliche, artenreiche Streuobstwiese

Auch die Stadt Vaihingen an der Enz widmet sich der Bedeutung kommunaler Streuobstflächen für die biologische Vielfalt und wertete im Zuge ihres Zukunftsprojektes eine bestehende Obstbaumwiese durch gezielte Umgestaltungsmaßnahmen ökologisch auf.

Um Teile der 6.000 m² großen und entlang einer ehemaligen Bahntrasse gelegenen Projektfläche in eine artenreiche Blühwiese zu verwandeln, erfolgte eine umbruchlose Ansaat mit gebietseigenem Saatgut. Anschließend wurde das Saatgut per Hand ausgebracht. Durch diese Methode konnten Beschädigungen am Wurzelwerk der bestehenden Obstbäume vermieden werden. Lücken in den Obstbaumbeständen wurden durch Neuanpflanzungen geschlossen. Hierbei wurde Wert auf die Verwendung heimischer und kulturhistorischer Sorten wie dem Stuttgarter Gaishirtle oder dem Öhringer Blutstreifling gelegt, um so auch die genetische Vielfalt der Region zu fördern.

Durch die Anlage eines Sand-Lehm-Hügels, eines Steinriegels mit integriertem Wiedehopfnistkasten sowie eines Totholzhaufens wurden natürliche Niststrukturen für verschiedene Tierarten geschaffen. Neben einer Vielzahl von Insekten, etwa erdbewohnende Sandbienen, profitieren auch Reptilien und Kleintiere von den neu geschaffenen Habitaten. Ergänzt werden diese durch Vogel- und Wildbienennisthilfen sowie durch Fledermausquartiere. Federführend bei der Herstellung und Anbringung der Nisthilfen waren vor allem die Kooperationspartner NABU Vaihingen an der Enz und der Bezirksimkerverein Vaihingen an der Enz. Neben einer klassischen Wildbienennisthilfe kommen auf der Fläche vor allem sogenannte Eschenwildbienenhölzer zum Einsatz. Diese wurden vom NABU in Handarbeit gefertigt. Die Eschenhölzer wurden dabei mit Bohrungen ins Längsholz von 3 bis 9 mm Durchmesser versehen. Anschließend wurden die Bohrränder mit einem Senker bearbeitet, damit keine Splitter zurückbleiben, welche den Einflug der Insekten behindern oder diese verletzen können. Die Eschenwildbienenhölzer sind ein sehr gelungenes Beispiel einer einfach herzustellenden aber fachlich vorbildlichen Nisthilfe für hohlraumbewohnende Wildbienenarten.

Um die Streuobstwiese als Raum für Naturerfahrung und Umweltbildung erlebbar zu machen, wurde ein Obstbaumlehrpfad angelegt. Hierzu wurden sämtliche Obstgehölze mit Etiketten versehen, welche über den Sortennamen, die Pflück- oder Genussreife sowie die Verwendungsmöglichkeiten der Frucht informieren und ausdrücklich zum Naschen einladen. Kindgerechte Informationstafeln geben Auskunft über die ökologische Bedeutung von Streuobstwiesen sowie über die dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten.

Zukünftig sollen im Rahmen eines Monitorings die auf der Fläche vorkommenden Pflanzen- und Insektenarten erfasst werden. Ein Ornithologe des NABU Vaihingen an der Enz wird die anwesenden Vogelarten dokumentieren.

Informationen

Projektlaufzeit:
November 2020 – November 2027
Partner:
Naturschutzbund Deutschland (NABU) Vaihingen / Enz e.V., Lokale Agenda "Vaihingen blüht auf", Bezirksimkerverein Vaihingen / Enz e.V.
Förderer:
Bis Oktober 2024 im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert
Kontakt:
Vaihingen an der Enz
Amt für Technische Dienste / Bauhof
Jochen Boger
Telefon: 07042 / 18 204
Weiterführende Links:

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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
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Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.