Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden (Förderrichtlinie InAWi)

Bund
Zuschuss
Natürlicher KlimaschutzÖffentlichkeitsarbeitUmweltbildung

Förderung

Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen des ANK Akteurinnen und Akteure, die sich für die Wiedervernässung von Mooren aktiv einbringen wollen. InAWi soll entscheidend dazu beitragen, dass der Transformationsprozess hin zur Wiedervernässung in den einzelnen Moorregionen planvoll, strukturiert und koordiniert gelingt. Akteur*innen und Betroffene vor Ort sollen gestärkt werden, diesen Weg mitzugestalten. Gemeinsam mit ihnen sollen die Potenziale der Wiedervernässung untersucht werden, um konkrete Wiedervernässungsprojekte anzustoßen. Bestehende Hemmnisse sollen abgebaut und die Akzeptanz der notwendigen Transformation erhöht werden.

Die Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie umfasst folgende Förderschwerpunkte (FSP):

  • FSP 1: Information und Aktivierung in den Moorregionen
    – FSP 1.1: Informationsmaßnahmen
    – FSP 1.2a: Qualifizierungsmaßnahmen – Entwicklung und Durchführung
    – FSP 1.2b: Qualifizierungsmaßnahmen – Inanspruchnahme
  • FSP 2: Moorbodenschutz-Konzepte
  • FSP 3: Moorbodenschutzmanagement
  • FSP 4: Länderübergreifende Strategien zum Moorbodenschutz in Deutschland

 

Wer wird gefördert?

  • Förderschwerpunkt 1: Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
  • Förderschwerpunkt 2 und 3: Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen (unter anderem Landesverwaltungen und Kommunen wie Landkreise, Gemeinden, Bezirke der Stadtstaaten), Verwaltungsgemeinschaften, Ämter, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen der Länder.
  • Förderschwerpunkt 4:Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen, die im Natur- oder Umweltschutz bzw. in der Land- und Forstwirtschaft nachweislich in Deutschland länderübergreifend tätig sind.

 

Für die Förderschwerpunkte 1, 2 und 3 beträgt die Obergrenze der Förderquote 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Förderschwerpunkt 4 beträgt die Obergrenze der Förderquote 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Mindestfördersumme pro Vorhaben beträgt für alle Förderschwerpunkte 10.000 Euro. Die Mindestlaufzeit der Vorhaben beträgt neun Monate.

Laufzeit der Förderrichtlinie: 05.09.2024 bis 31.12.2027

Förderschwerpunkte 1 bis 3: Projektanträge können ab dem 16.09.2024 eingereicht werden. Projektanträge können ganzjährig gestellt werden.

Förderschwerpunkt 4: Projektanträge können in einem Zeitfenster (Förderfenster) eingereicht werden. Das Förderfenster für Förderschwerpunkt 4 läuft vom 01.11.2024 – 28.02.2025.

Förderfähige Ausgaben

Informationen

Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Summe:
bis 90 % der förderfähigen Kosten
Eigenmittel:
ja
Förderdauer:
Förderdauer abhängig vom Förderschwerpunkt
Frist:
fortlaufend
Kontakt:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG)
Telefon: 030 72618 0799

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Mit dem Label „StadtGrün naturnah“ unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines ökologischen Grünflächenmanagements und zeichnen vorbildliches Engagement auf kommunaler Ebene aus.
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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

info@kommbio.de

Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis “Kommunen für biologische Vielfalt” beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration “Biologische Vielfalt in Kommunen”
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis “Kommunen für biologische Vielfalt” mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.