Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS)

Bund
Zuschuss
KlimaanpassungNatürlicher Klimaschutz

Förderung

Ziel des Förderprogramms ist es, insbesondere Kommunen und kommunale Einrichtungen darin zu unterstützen, die notwendigen Anpassungsprozesse an den Klimawandel in Deutschland möglichst frühzeitig und in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen.

Das Förderprogramm unterteil sich in zwei Förderschwerpunkte. Der Förderschwerpunkt A „Einstieg in das Kommunale Anpassungsmanagement“ adressiert die Ausrichtung auf ein nachhaltiges und ganzheitliches Anpassungsmanagement in Kommunen. Hiermit sollen Kommunen in der Erarbeitung von Anpassungskonzepten durch Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager unterstützt werden. Gefördert wird sowohl die Erstellung eines integrierten und nachhaltigen kommunalen Anpassungskonzepts als auch die Begleitung und die Umsetzung einer ausgewählten Klimaanpassungsmaßnahme (investive Maßnahme) im Rahmen eines nachhaltigen Klimaanpassungskonzepts.

Der Förderschwerpunkt B „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung“ richtet sich sowohl an Kommunen, die bereits über Erfahrungen und Kenntnisse in der Anpassung an die Folgen des Klimawandels verfügen, als auch an Vereine, Verbände, Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung. In diesem Förderschwerpunkt sollen im Rahmen eines Wettbewerbs fünf bis zehn herausragende Projekte mit besonders innovativen und vorausschauenden Ansätzen und Strategien sowie deren pilothafte Umsetzung zur Bewältigung von Folgen des Klimawandels gefördert werden.

Das  Förderfenster ist vom 1. November 2023 bis einschließlich 31. Januar 2024 geöffnet. In diesem Zeitraum können Förderanträge für den Förderschwerpunkt A sowie Projektskizzen für den Förderschwerpunkt B jeweils auf Grundlage der DAS-Förderrichtlinie und des ANK-DAS-Förderaufrufs eingereicht werden.

Alle Informationen zum ANK-DAS-Förderaufruf, den Förderbedingungen und Vorlagen für die einzureichenden Unterlagen zu den beiden Förderschwerpunkten finden Sie auf der DAS-Website.

Eine Online-Informationsveranstaltung wird am Donnerstag, 9. November 2023 von 10.00 bis 11.30 Uhr stattfinden. Auf der DAS-Website befindet sich hierzu ein Online Anmeldeformular.

Darüber hinaus gibt es einen Online-Workshop mit konkreten Hilfestellungen zur Antragstellung im Förderschwerpunkt A  am Montag, 20. November 2023, von 10.30 bis 12.00 Uhr sowie im Förderschwerpunkt B einen Online-Workshop zur Skizzeneinreichung am Dienstag, 5. Dezember 2023, von 10.30 bis 12.00 Uhr. Auf der DAS-Website befindet sich für die Teilnahme an den Workshops ein Online Anmeldeformular.

Bei Fragen zum Förderaufruf, einzelnen Fördervoraussetzungen, Förderkonditionen oder zum Antragsverfahren berät die ZUG auch telefonisch. Die Beratungshotline steht  unter der Nummer +49 30 72618 0777 zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Mo, Mi:      09.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr

Di:             09.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr

Do:            13.00–16.00 Uhr

Fr:             09.00–12.00 Uhr

Fragen können auch schriftlich per E-Mail an ANK-DAS-Foerderung@z-u-g.org gestellt werden.

 

Förderfähige Ausgaben

Informationen

Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Summe:
Förderschwerpunkt A mind. 10.000 bis max. 275.000 €; B 50 bis 90 %
Eigenmittel:
Ja
Förderdauer:
3 Jahre
Frist:
Kontakt:
Zentrum KlimaAnpassung (ZKA)
Telefon: 030 39001-201

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Mit dem Label „StadtGrün naturnah“ unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines ökologischen Grünflächenmanagements und zeichnen vorbildliches Engagement auf kommunaler Ebene aus.
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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

info@kommbio.de

Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis “Kommunen für biologische Vielfalt” beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration “Biologische Vielfalt in Kommunen”
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis “Kommunen für biologische Vielfalt” mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.