Entwicklung des Neuenlander Moores als Schwerpunktbiotop für amphibische und faunistische Lebensräume, CO2-Speicherstätte und Naturerfahrungslandschaft

Arten- und BiotopschutzGewässerKlimaanpassungNatürlicher KlimaschutzÖkosystemleistungen
BeweidungGewässer & MooreInsektenKlimaschutz & KlimaanpassungNachhaltigkeitRenaturierungRetention, Versickerung, Regenwasser

Praxis

Intakte Moore beherbergen als Extremstandorte viele hochspezialisierte und oftmals (stark) gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Hervorzuheben ist auch ihre herausragende Bedeutung sowohl für den Klimaschutz als auch für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Sie wirken als effiziente Kohlenstoffspeicher, sichern durch das Herausfiltern von Nähr- und Schadstoffen die Grund- und Trinkwasserqualität und tragen darüber hinaus durch ihre Fähigkeit, große Mengen Wasser schnell aufnehmen und langsam an die Umgebung wieder abgeben zu können, zum Hochwasserschutz bei. Entwässerte Moore können diese Leistungen nicht mehr in gleichem Maß erbringen und emittieren zudem große Mengen klimaschädlicher Gase (v.a. CO2, Lachgas). Es lohnt sich also Moore zu revitalisieren und langfristig zu erhalten – für den Klimaschutz, für die Erhaltung der biologischen Vielfalt, für uns Menschen.

Entwicklung des Neuenlander Moores als Schwerpunktbiotop für amphibische und faunistische Lebensräume, CO2-Speicherstätte und Naturerfahrungslandschaft

Im Norden der Gemeinde Ganderkesee befindet sich das Neuenlander Moor, welches als Übergangsmoor sowohl durch typische Arten der Niedermoore als auch der Hochmoore gekennzeichnet ist. Torfabbau, Melioration und Landwirtschaft haben die Böden und das Landschaftsbild mittlerweile stark überformt. Neben aufgelassenen, heute von Birkengebüsch überwachsenen Torfstichen finden sich im Projektgebiet vor allem kleinteilige extensiv bewirtschaftete bis verbrachte Grünlandparzellen und Moorbirkenwälder. Das Neuenlander Moor ist kein Einzelfall. Bundesweit sind Moore in einem ähnlichen oder gar schlechteren Zustand. In ihrem Zukunftsprojekt widmet sich die Gemeinde Ganderkesee der Entwicklung des Neuenlander Moores, um der zunehmenden Verbrachung, Sukzession und damit verbundenen Verdrängung der typischen Moorvegetation entgegenzuwirken, die fortschreitende Entwässerung des Moores zu stoppen und so das Moor langfristig wieder zu revitalisieren.

Als vorbereitende Maßnahme für die langfristige Revitalisierung wurden im Zuge des Zukunftsprojektes 54 Gewässer- und 18 Durchlassprofile im Projektgebiet erfasst. Die Daten dienen zukünftig als Grundlage für die Ausarbeitung eines wasserwirtschaftlichen Konzeptes, mit dessen Umsetzung die Anhebung des Grundwasserspiegels ohne Beeinträchtigungen für angrenzende Flächen anderer Eigentümer ermöglicht werden soll.

Weiterhin wurde eine biologische Bestandserfassung des gesamten Projektgebietes hinsichtlich der Vorkommen von Brutvögeln, Amphibien und Reptilien sowie Libellen und Heuschrecken durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurden zur Entwicklung der Flächen als Habitat für diese Arten drei Kleingewässer mit ständigem Wasserstand und ausreichender Tiefe angelegt.

Als dauerhafte Bewirtschaftungsform ist die extensive Beweidung der Flächen mit Wasserbüffeln und Galloway Rindern vorgesehen, womit nach Wiederherstellung der typischen Moorvegetation deren dauerhafte Erhaltung angestrebt wird.

Perspektivisch sollen die vorangegangenen Flächenankäufe durch die Gemeinde und den Landkreis Oldenburg sowie der Einbau von wasserstandsregulierenden Einrichtungen eine sukzessive Erhöhung des Wasserstands erlauben, was die moortypischen Artengemeinschaften begünstigt und das Aufkommen von Sträuchern und Bäumen erschwert. Die Gemeinde ist bemüht weitere Flächen nach und nach zu erwerben, um so eine Vernässung und Beweidung größerer zusammenhängender Flächen möglich zu machen.

Die Umsetzung und langfristige Fortführung des Projektes werden durch die Gemeinde Ganderkesee finanziell und personell dauerhaft sichergestellt.

Informationen

Projektlaufzeit:
November 2020 – Mai 2028
Partner:
Amt für Naturschutz und Landschaftspflege des Landkreises Oldenburg, NABU - Ortsgruppe Ganderkesee
Förderer:
Bis Oktober 2024 im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert
Kontakt:
Gemeinde Ganderkesee
Fachdienst Natur- und Klimaschutz
Meike Schröder
Telefon: 04222 / 44 645

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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
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Tel.: +49 7732 999-536-0
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Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.