Natürlicher Klimaschutz in Kommunen – NKK (Info-Veranstaltungen 2. und 14. Mai)

GewässerGrün- und FreiflächenKlimaanpassungLand- und ForstwirtschaftNatürlicher KlimaschutzÖffentlichkeitsarbeitÖkosystemleistungenUmweltbildung

Förderung

Das Bundesumweltministerium und die KfW starten ab 1. Februar 2024 mit einer weiteren Unterstützung für Städte und Gemeinden bei der Finanzierung von Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz.

Mit dem Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ werden Maß­nahmen gefördert, mit denen inner­örtliche Grün­flächen naturnah gestaltet und umgestaltet , Stadt­bäume gepflanzt und Natur­oasen geschaffen werden können. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Personalkosten.

Die Förderung besteht aus drei Modulen:

A. Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement

A.1 Erstellung von Pflegekonzepten und -plänen

A.2 Beschaffung von technischer Ausstattung

A.3 Anlage und Aufwertungsmaßnahmen von bzw. zu naturnahen Grünflächen

A.4 Aus- und Weiterbildung des Personals

Hinweis:

Die Maßnahmen A.2, A.3 und A.4 sind nur förderfähig bei vorhandenem Pflegekonzept bzw. -plan.

Die Zertifizierung durch das Label „StadtGrün naturnah“ von „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V. wird adäquat zu einem Pflegekonzept als Nachweis für A1 anerkannt.

B. Pflanzung von Bäumen

B.1 Erstellung von Stadtbaumkonzepten

B.2 Pflanzung von Straßenbäumen

B.3 Pflanzung von Einzelbäumen

B.4 Nachträgliche Standortoptimierung zur Erhaltung von Bestands­bäumen

B.5 Mehrjährige Entwicklungspflege von Neupflanzungen

(bis zu drei Jahren; förderfähig nur in Kombination mit B.2 oder B.3)

C. Schaffung von Naturoasen

C.1 Schaffung / Qualifizierung kleiner, lokalklimatisch wirksame Parkanlagen (Pikoparks)

C.2 Schaffung von Naturerfahrungsräumen

C.3 Schaffung urbaner Waldgärten

C.4 Schaffung urbaner Wälder

C.5 Maßnahmen zur Renaturierung innerörtliche Kleingewässer

C.6 Mehrjährige Entwicklungspflege bei Neupflanzungen

(förderfähig nur in Kombination mit C.1 bis C.5)

Die Förderung wird auch für begleitende Öffentlichkeits­arbeit und die Zertifizierung der Grünflächen­pflege­pläne bzw. -konzepte gewährleistet.

 

Die Zuschüsse betragen i.d.R. 80 %, bei finanzschwachen Kommunenbis zu 90 Prozent der Finanzierungskosten.

Die Antragsstellung für das Förderprogramm  ist ab dem 1. Februar 2024 bei der KfW möglich.

Info-Veranstaltungen:
Teil 2: Stadtbäume (02. Mai, online)
Teil 3: Naturnahes Grünflächenmanagement (14. Mai, online)

Förderfähige Ausgaben

Informationen

Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Summe:
bis 90 % der förderfähigen Kosten
Eigenmittel:
ja
Förderdauer:
2 bis 3 Jahre (abhängig vom Fördergegenstand)
Frist:
ab 01.02.2024
Kontakt:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Telefon: 0800 539 9008

Newsletter abonnieren

Immer informiert über neue Termine, Projekte und das Bündnis.

Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenfreien Newsletter ein.

Auszeichnung StadtGrün Label

Mit dem Label „StadtGrün naturnah“ unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines ökologischen Grünflächenmanagements und zeichnen vorbildliches Engagement auf kommunaler Ebene aus.
Kontaktieren Sie uns

Sie haben Fragen zum Bündnis
oder der Mitgliedschaft?

Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert.

Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung
.
Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

info@kommbio.de

Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.