Förderprogramme

Hier erhalten Sie einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder, der Europäischen Union sowie privater Stiftungen: Nutzen Sie die Filterfunktion und finden Sie damit das passende Förderangebot für das Vorhaben Ihrer Kommune.

Folgende Informationen benötigen Sie für eine gezielte Suche nach passenden Fördermöglichkeiten:

    • Was ist das zentrale Thema Ihres Vorhabens (z. B. Arten- und Biotopschutz, Grün- und Freiflächen, natürlicher Klimaschutz etc.)?
    • Wo wird das Vorhaben stattfinden und welches Gebiet wird abgedeckt? (70 % der Förderquellen in Deutschland fördern regional beschränkt.)
    • In welcher Größenordnung entstehen Kosten und welche Fördersumme benötigen Sie für Ihr Vorhaben? (Die Fördersummen der einzelnen Förderinstitutionen sind sehr unterschiedlich und können von einigen hundert Euro bis zu Millionenbeträgen variieren.)
    • Welche förderfähigen Ausgaben sind für Sie relevant? (Viele Fördermittelgeber konzentrieren sich entweder auf bestimmte Kostenarten wie Betriebskosten, Sachkosten, Personalkosten etc. oder schließen diese aus.)
    • Welchen Anteil können Sie mit eigenen Mitteln oder mit weiteren Drittmitteln abdecken? (Die Zuschussgeber erwarten in der Regel immer einen Eigenanteil, dieser liegt häufig zwischen 25 und 50 %.)

 

Tipp! Kleine Projekte oder Sachkostenzuschüsse in Höhe weniger tausend Euro werden häufig von örtlichen Sparkassen gesponsort – nachfragen lohnt sich.

Projekt N.A.T.U.R.: Die Seiten Förderung, Praxis, Dokumente und Termine bilden ein Informationsangebot, das im Rahmen des Projekts N.A.T.U.R. entwickelt wurde.

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Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)

Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und verbessert. Antragsberechtigt sind neben Landwirten auch Landschaftspflegeverbände sowie anerkannte Naturschutzverbände. Förderfähige Maßnahmen beziehen sich hauptsächlich auf die Biotoptypen Wiesen, Weiden, ...
Arten- und BiotopschutzGewässerGrün- und FreiflächenLand- und ForstwirtschaftNatürlicher Klimaschutz

Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald)

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) unterstützt mit Zuwendungen freiwillige Leistungen für den Natur- und Artenschutz in Wäldern. Vorhaben können auf ökologisch wertvollen Flächen gefördert werden, die neben Naturschutzgebieten auch Flächen des Netzes „Natura 2000“ oder Flächen des Bayerischen Biotopverbundes umfassen. Zu den förderfähigen Maßnahmen ge...
Land- und ForstwirtschaftNatürlicher Klimaschutz

Vertragsnaturschutz

Das brandenburgische Vertragsnaturschutzprogramm unterstützt mit Zuwendungen freiwillige Leistungen für den Natur- und Artenschutz. Vorhaben werden vorrangig in Naturschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten und geschützten Biotopen gefördert. Die Vorhaben sollen sich auf Flächen konzentrieren, die für eine primäre land- oder forstwirtschaftliche Nutzung ohne größere Bedeutung ("...
Arten- und BiotopschutzGewässerGrün- und FreiflächenLand- und ForstwirtschaftNatürlicher Klimaschutz

Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege des Landes Rheinland-Pfalz beinhalten u. a. Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes, die naturnahe Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und ihrer Auen, Waldumweltmaßnahmen, den Erhalt und die Entwicklung von historisch gewachsenen Kulturlandschaften, eine naturschutz- und projektbezogene Information ...
Arten- und BiotopschutzGewässerGrün- und FreiflächenKlimaanpassungLand- und ForstwirtschaftUmweltbildungWissenschaft und Forschung

Projekt des Landes zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt (PLENUM)

Ziel des Förderprogramms PLENUM des Landes Baden-Württemberg ist es, nach dem Motto „Schützen durch Nützen“ modellhafte Vorgehensweisen in der Verknüpfung von Naturschutz mit wirtschaftlichen Entwicklungen zu erproben. Handlungsfelder können dabei in der naturverträglichen Land- oder Forstwirtschaft, der Vermarktung von regionalen Produkten, dem sanften Tourismus, dem direkt...
Arten- und BiotopschutzGewässerGrün- und FreiflächenLand- und ForstwirtschaftRegional- und StadtentwicklungUmweltbildung

Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben

Im Rahmen der Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUK-Forst-RL) gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen für die Maßnahmenbereiche „Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft“, „Inanspruchnahme von Beratungsdiensten“ und „Vorbeugung von Waldschäden“. Schwerpunkt der Richtlinie sind Waldumbaumaßnahmen zur Umstellung auf eine naturnahe Waldwirtschaft. Einen weiteren För...
KlimaanpassungLand- und ForstwirtschaftNatürlicher Klimaschutz

Förderung von besonderen Initiativen zur Entwicklung der Land und Forstwirtschaft, des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Energie und des Klimaschutzes im Freistaat Sachsen

Im Rahmen der Besondere Initiativen / Institutionelle Förderung werden sachsenweit insbesondere Projekte gefördert, die ihren Fokus auf eine nachhaltig positive Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes und auf den Bereich Energie legen. Projekte können u. a. als besondere Initiativen gefördert werden, wenn...
Arten- und BiotopschutzGewässerKlimaanpassungLand- und ForstwirtschaftNatürlicher KlimaschutzRegional- und Stadtentwicklung

Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Waldbesitzer bei Vorhaben der naturnahen Waldbewirtschaftung. Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Stabilität und Leistungsfähigkeit des Waldes durch naturnahe Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen, die der Schaffung arten- und strukturreicher Mischwälder dienen, auch als Folgemaßnahmen in Zusammenhang mit Windwurf, -bruch oder sonstige...
KlimaanpassungLand- und ForstwirtschaftNatürlicher Klimaschutz

Forstmaßnahmen im Körperschaftswald

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen zur Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes, zur Umsetzung von fachlichen Zielen des Naturschutzes im Wa...
KlimaanpassungLand- und ForstwirtschaftNatürlicher Klimaschutz

Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung

Ziel der Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung ist die Entwicklung von standortgemäßen, klima-angepassten Wäldern und die Sicherung & Erhöhung der Vitalität, der Stabilität, der Qualität sowie der Resilienz der Wälder gegenüber Klimawandelfolgen in Rheinland-Pflaz. Förderfähig sind u. a. Maßnahmen der Erstaufforstung wie Kulturbegrünungen oder Nachbesserung sowi...
KlimaanpassungLand- und ForstwirtschaftNatürlicher Klimaschutz

Das Projekt N.A.T.U.R. wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie mit Mitteln der Heinz Sielmann Stiftung gefördert.

Dieses Informationsangebot gibt die Auffassung und Meinung des Zuwendungsempfängers des Bundesprogramms Biologische Vielfalt wieder und muss nicht mit der Auffassung des Zuwendungsgebers übereinstimmen.

Land- und Forstwirtschaft

Kommunen verfügen oft über beträchtliche landwirtschaftlich und forstlich genutzte Liegenschaften, welche verpachtet oder durch die eigenen Betriebe bewirtschaftet werden. Dabei können durch entsprechende Vorgaben zahlreiche Maßnahmen implementiert werden, um biologische Vielfalt zu schützen.

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Auszeichnung StadtGrün Label

Mit dem Label „StadtGrün naturnah“ unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines ökologischen Grünflächenmanagements und zeichnen vorbildliches Engagement auf kommunaler Ebene aus.
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Team N.A.T.U.R.
Andrea Meiler
Stefanie Herbst
Jonas Renk

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

info@kommbio.de

Häufig gestellte Fragen

In der Regel ist es am besten, bei den kommunalen Grünflächen zu beginnen. Hier hat die Kommune den größten Einfluss, es können schnell Erfolge verzeichnet werden und sie dienen auch als Vorbild für private Flächen.  Zum Beispiel kann eine Rasenfläche in eine Wiese umgewandelt werden.

Handlungsfelder für Kommunen sind:

  • Der Schutz aller Flächen und Bäume, die für die biologische Vielfalt wertvoll sind, vor Bebauung und Versiegelung
  • Ein naturnahes Grünflächenmanagement aller kommunalen Flächen
  • Die Schaffung von Naturerfahrungsräumen und Umweltbildung
  • Gezielte Artenschutzmaßnahmen
  • Kooperationsprojekte zum Artenschutz mit der Landwirtschaft
  • Eine naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Renaturierungen
  • Das Erstellen einer Biodiversitätsstrategie

Am einfachsten ist es, einen Rasen wachsen zu lassen, nur noch zwei Mal im Jahr zu mähen und das Mähgut zu entfernen. Allerdings sind diese Bestände meist durch Gräser dominiert. Alternativ können Wiesen ganz oder teilweise neu angesät werden. Dabei sind die Auswahl des Saatguts, die Bodenvorbereitung und die Ausbringung des Saatguts sehr wichtig. Es ist zu empfehlen, sich hierbei beraten zu lassen.

Das Ziel einer Biodiversitätsstrategie ist es, einen Maßnahmenplan zu erstellen, der bei optimiertem Aufwand möglichst viel Nutzen für die biologische Vielfalt erbringt. Dafür ist es wichtig, einen Überblick über die aktuelle Lage im Bereich biologische Vielfalt zu erhalten und sinnvolle Ziele zu definieren. Bei der Erstellung können lokalen Institutionen und Personen eingebunden werden.

Fördergelder können auf EU-, Bundes-, Landes-, Kreis- und Ortsebene eingeworben werden. Grobe Anhaltspunkte können sein, dass ein Projekt mit einem Umfang von 500.000 € eher auf Bundes- oder EU-Ebene förderfähig ist und eines mit 5.000 € eher auf der Kreis- und Ortsebene. Die überörtlichen Fördermöglichkeiten sind in unserem Infoportal enthalten. Auf der Kreis- und Ortsebene lohnt es sich z.B. bei Kreissparkassen und anderen örtlichen Institutionen nachzufragen.

Wichtig ist es hierbei vor allem, zu informieren, dass Schottergärten auf Dauer nicht leicht zu pflegen sind und dass sie für die biologische Vielfalt keinerlei Mehrwert haben. Möglich sind zudem Vorgaben im Rahmen der Bauleitplanung und in Satzungen.

In der freien Natur, müssen bis auf bestimmte Ausnahmen gebietseigenes Saatgut und gebietseigene Gehölze, aus dem jeweils festgelegten Ursprungsgebiet verwendet werden. Gebietseigene Pflanzen sind besser an die lokalen Umweltbedingungen angepasst und sorgen für den Erhalt der lokalen genetischen Vielfalt. Im Siedlungsbereich hat die Verwendung gebietseigener Pflanzen auch Vorteile für die biologische Vielfalt, es ist hier aber nicht vorgeschrieben.