Der § 40 BNatSchG regelt das Ausbringen von Saatgut und Pflanzen in der freien Natur.
Primär soll mit den Regelungen im §40 BNatSchG unsere Flora vor Neophyten geschützt werden, aber in Kombination mit den 22 Ursprungsgebieten für einheimische Wildpflanzen und dem Artenfilter (ehemals Uni Hannover, jetzt auf der Internetseite des BfN, Bundesamt für Naturschutz) entstehen Unsicherheiten und Einschränkungen.
Ansaaten und Pflanzungen mit gebietsheimischen Wildpflanzen sind der Goldstandard, auch für kommunale Flächen, und für Ansaaten im Außenbereich sowieso vorgeschrieben, aber was tun, wenn sie nicht in ausreichender Menge oder Artenzahl vorhanden sind?
Der NaturGarten e.V. als Mitveranstalter ist eine Organisation mit dem klaren Interesse „Förderung der Biodiversität“, möchte aber ein neutrales wissenschaftliches Podium für den Austausch zu diesem Thema bieten.
Welche wissenschaftlichen Gründe gibt es für die eine oder andere Position, welche Lösungen versprechen den besten Effekt für die Förderung der Biodiversität und wo liegen die Risiken der Florenverfälschung?
Können im offenen Diskurs mögliche Kompromisslinien aufgezeigt werden und gangbare Wege für die Umsetzung in Naturschutz, botanischem Artenschutz und für die Biodiversitätsförderung gefunden werden?