Das Bündnis stärkt die Bedeutung von Natur im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen und richtet den Fokus auf den Schutz der biologischen Vielfalt in Kommunen.
Hier erhalten Sie einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder, der Europäischen Union sowie privater Stiftungen.
Hier finden Sie Praxis-beispiele von Kommunen aus ganz Deutschland, die sich für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität einsetzen.
Dokumente wie Flyer, Fachartikel und Broschüren zu verschiedenen Themen von Kommbio und anderen Institutionen.
Entdecken Sie spannende Veranstaltungen von Kommbio, Kommunen und anderen Anbietern.
Hier erhalten Sie einen aktuellen Überblick über Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes, der Länder, sowie Kommunen und privater Stiftungen: Nutzen Sie die Filterfunktion und finden Sie damit das passende Förderangebot für das Vorhaben Ihrer Kommune.
Folgende Informationen benötigen Sie für eine gezielte Suche nach passenden Fördermöglichkeiten:
Tipp! Kleine Projekte oder Sachkostenzuschüsse in Höhe weniger tausend Euro werden häufig von örtlichen Sparkassen gesponsort – nachfragen lohnt sich.
Projekt N.A.T.U.R.: Die Seiten Förderung, Praxis, Dokumente und Termine bilden ein Informationsangebot, das im Rahmen des Projekts N.A.T.U.R. entwickelt wurde.
Das Projekt N.A.T.U.R. wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie mit Mitteln der Heinz Sielmann Stiftung gefördert.
Dieses Informationsangebot gibt die Auffassung und Meinung des Zuwendungsempfängers des Bundesprogramms Biologische Vielfalt wieder und muss nicht mit der Auffassung des Zuwendungsgebers übereinstimmen.
Einige Kommunen lassen ihre Bemühungen zum Erhalt und der Förderung der Biodiversität wissenschaftlich begleiten. Dazu zählen z.B. das Monitoring von Tieren und Pflanzen vor, während und nach Umstellung der Wiesenmahd von einem intensiven auf einen extensiven Pflegerhythmus oder Kartierungen von bestimmten Arten im Stadtgebiet. So erhält man einen Überblick über die ansässigen Arten und kann gezielt Maßnahmen ergreifen. Die gesammelten Daten unterstützen gegenüber der Politik und Öffentlichkeit und helfen mit neuen Erkenntnissen den Naturschutz immer weiter zu verbessern.
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Fritz-Reichle-Ring 2
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Häufig gestellte Fragen
In der Regel ist es am besten, bei den kommunalen Grünflächen zu beginnen. Hier hat die Kommune den größten Einfluss, es können schnell Erfolge verzeichnet werden und sie dienen auch als Vorbild für private Flächen. Zum Beispiel kann eine Rasenfläche in eine Wiese umgewandelt werden.
Handlungsfelder für Kommunen sind:
Am einfachsten ist es, einen Rasen wachsen zu lassen, nur noch zwei Mal im Jahr zu mähen und das Mähgut zu entfernen. Allerdings sind diese Bestände meist durch Gräser dominiert. Alternativ können Wiesen ganz oder teilweise neu angesät werden. Dabei sind die Auswahl des Saatguts, die Bodenvorbereitung und die Ausbringung des Saatguts sehr wichtig. Es ist zu empfehlen, sich hierbei beraten zu lassen.
Das Ziel einer Biodiversitätsstrategie ist es, einen Maßnahmenplan zu erstellen, der bei optimiertem Aufwand möglichst viel Nutzen für die biologische Vielfalt erbringt. Dafür ist es wichtig, einen Überblick über die aktuelle Lage im Bereich biologische Vielfalt zu erhalten und sinnvolle Ziele zu definieren. Bei der Erstellung können lokalen Institutionen und Personen eingebunden werden.
Fördergelder können auf EU-, Bundes-, Landes-, Kreis- und Ortsebene eingeworben werden. Grobe Anhaltspunkte können sein, dass ein Projekt mit einem Umfang von 500.000 € eher auf Bundes- oder EU-Ebene förderfähig ist und eines mit 5.000 € eher auf der Kreis- und Ortsebene. Die überörtlichen Fördermöglichkeiten sind in unserem Infoportal enthalten. Auf der Kreis- und Ortsebene lohnt es sich z.B. bei Kreissparkassen und anderen örtlichen Institutionen nachzufragen.
Wichtig ist es hierbei vor allem, zu informieren, dass Schottergärten auf Dauer nicht leicht zu pflegen sind und dass sie für die biologische Vielfalt keinerlei Mehrwert haben. Möglich sind zudem Vorgaben im Rahmen der Bauleitplanung und in Satzungen.
In der freien Natur, müssen bis auf bestimmte Ausnahmen gebietseigenes Saatgut und gebietseigene Gehölze, aus dem jeweils festgelegten Ursprungsgebiet verwendet werden. Gebietseigene Pflanzen sind besser an die lokalen Umweltbedingungen angepasst und sorgen für den Erhalt der lokalen genetischen Vielfalt. Im Siedlungsbereich hat die Verwendung gebietseigener Pflanzen auch Vorteile für die biologische Vielfalt, es ist hier aber nicht vorgeschrieben.