Förderprogramme

Hier erhalten Sie einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder, der Europäischen Union sowie privater Stiftungen: Nutzen Sie die Filterfunktion und finden Sie damit das passende Förderangebot für das Vorhaben Ihrer Kommune.

Folgende Informationen benötigen Sie für eine gezielte Suche nach passenden Fördermöglichkeiten:

    • Was ist das zentrale Thema Ihres Vorhabens (z. B. Arten- und Biotopschutz, Grün- und Freiflächen, natürlicher Klimaschutz etc.)?
    • Wo wird das Vorhaben stattfinden und welches Gebiet wird abgedeckt? (70 % der Förderquellen in Deutschland fördern regional beschränkt.)
    • In welcher Größenordnung entstehen Kosten und welche Fördersumme benötigen Sie für Ihr Vorhaben? (Die Fördersummen der einzelnen Förderinstitutionen sind sehr unterschiedlich und können von einigen hundert Euro bis zu Millionenbeträgen variieren.)
    • Welche förderfähigen Ausgaben sind für Sie relevant? (Viele Fördermittelgeber konzentrieren sich entweder auf bestimmte Kostenarten wie Betriebskosten, Sachkosten, Personalkosten etc. oder schließen diese aus.)
    • Welchen Anteil können Sie mit eigenen Mitteln oder mit weiteren Drittmitteln abdecken? (Die Zuschussgeber erwarten in der Regel immer einen Eigenanteil, dieser liegt häufig zwischen 25 und 50 %.)

 

Tipp! Kleine Projekte oder Sachkostenzuschüsse in Höhe weniger tausend Euro werden häufig von örtlichen Sparkassen gesponsort – nachfragen lohnt sich.

Projekt N.A.T.U.R.: Die Seiten Förderung, Praxis, Dokumente und Termine bilden ein Informationsangebot, das im Rahmen des Projekts N.A.T.U.R. entwickelt wurde.

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Förderung der Fließgewässerentwicklung

Mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Fließgewässerentwicklung“ verfolgt das Land Niedersachsen das Ziel, die natürliche Dynamik, Struktur und Funktionsfähigkeit von Fließgewässerlandschaften wiederherzustellen und zu erhalten. Förderfähig ist u. a. die Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren und Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzung...
Arten- und BiotopschutzGewässer

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes

Mit der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes“ verfolgt der Freistaat Sachsen das Ziel, zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer sowie zum Ausbau von Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements beizutragen. Förderfähig sind u. a. die Erhaltung und Entwicklung ökologisch wertvolle...
Arten- und BiotopschutzGewässerKlimaanpassungNatürlicher Klimaschutz

Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben, die öffentlichen Interessen dienen und die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten. Förderfähig sind u. a. Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern wie Renaturierungen oder Vorhaben zur Gewährleistung der Gewässerdurchgängigkeit...
Arten- und BiotopschutzGewässer

Förderrichtlinie Gewässerentwicklung

Ziel der Förderrichtlinie Gewässerentwicklung des Saarlandes ist es, strukturverbessernden Maßnahmen an Fließgewässern, sowie die ökologische Aufwertung künstlicher stehender Gewässer zu unterstützen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern, die naturnahe Gestaltung von Gewässern einschließlich ihrer Gewässerrandstr...
Arten- und BiotopschutzGewässerKlimaanpassung

Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz

Mit der Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz verfolgt das Land Hessen u. a. das Ziel, die Herstellung naturnaher Gewässer sowie die Erweiterung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu unterstützen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen aus dem Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“, die Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen, die Herstellu...
Arten- und BiotopschutzGewässerKlimaanpassung

Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen

Durch Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung) fördert das Land Rheinland-Pfalz Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens und zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer in und außerhalb von Siedlungsbereichen. Hierzu zählen u. a. die Wiederherstellung und Entwicklung naturnaher Gewäs...
Arten- und BiotopschutzGewässerKlimaanpassung

Stiftung Naturschutz Berlin

Die Stiftung Naturschutz Berlin unterstützt Projekte zugunsten des Erhalts der natürlichen Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen in Berlin. Auch Umweltbildungsmaßnahmen sind förderfähig. Die Stiftung vergibt Projektförderungen zu vier Themenbereichen: Ziel des Förderfonds „Trenntstadt Berlin“ ist es, Projekte zu fördern und finanziell zu unterstützen, die einen Beitrag...
Arten- und BiotopschutzGewässerGrün- und FreiflächenNatürlicher KlimaschutzStadtnaturUmweltbildung

Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)

Im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) werden insbesondere gestaltende und erhaltende Maßnahmen für geschützte, im Bestand gefährdete Arten und ihre Lebensräume gefördert, insbesondere investive Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen und zum Aufbau eines europäischen und landesw...
Arten- und BiotopschutzGewässerUmweltbildung

Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)

Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und verbessert. Antragsberechtigt sind neben Landwirten auch Landschaftspflegeverbände sowie anerkannte Naturschutzverbände. Förderfähige Maßnahmen beziehen sich hauptsächlich auf die Biotoptypen Wiesen, Weiden, ...
Arten- und BiotopschutzGewässerGrün- und FreiflächenLand- und ForstwirtschaftNatürlicher Klimaschutz

Vertragsnaturschutz

Das brandenburgische Vertragsnaturschutzprogramm unterstützt mit Zuwendungen freiwillige Leistungen für den Natur- und Artenschutz. Vorhaben werden vorrangig in Naturschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten und geschützten Biotopen gefördert. Die Vorhaben sollen sich auf Flächen konzentrieren, die für eine primäre land- oder forstwirtschaftliche Nutzung ohne größere Bedeutung ("...
Arten- und BiotopschutzGewässerGrün- und FreiflächenLand- und ForstwirtschaftNatürlicher Klimaschutz

Das Projekt N.A.T.U.R. wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie mit Mitteln der Heinz Sielmann Stiftung gefördert.

Dieses Informationsangebot gibt die Auffassung und Meinung des Zuwendungsempfängers des Bundesprogramms Biologische Vielfalt wieder und muss nicht mit der Auffassung des Zuwendungsgebers übereinstimmen.

Gewässer

Gewässer prägen vielerorts das Bild von Städten und Gemeinden. In der Vergangenheit wurden Bäche und Flüsse aber vor allem unter technischen Aspekten gestaltet. Daher sind viele Bäche auch heute noch verrohrt. Regenrückhaltebecken oder Retentionsflächen bieten zudem oft noch zahlreiche Potenziale für eine ökologische Aufwertung. Renaturierungen verrohrter Gewässer sind aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie ohnehin verpflichtend und werden durch Fördermittel unterstützt.

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Auszeichnung StadtGrün Label

Mit dem Label „StadtGrün naturnah“ unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines ökologischen Grünflächenmanagements und zeichnen vorbildliches Engagement auf kommunaler Ebene aus.
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Team N.A.T.U.R.
Andrea Meiler
Stefanie Herbst
Jonas Renk

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

info@kommbio.de

Häufig gestellte Fragen

In der Regel ist es am besten, bei den kommunalen Grünflächen zu beginnen. Hier hat die Kommune den größten Einfluss, es können schnell Erfolge verzeichnet werden und sie dienen auch als Vorbild für private Flächen.  Zum Beispiel kann eine Rasenfläche in eine Wiese umgewandelt werden.

Handlungsfelder für Kommunen sind:

  • Der Schutz aller Flächen und Bäume, die für die biologische Vielfalt wertvoll sind, vor Bebauung und Versiegelung
  • Ein naturnahes Grünflächenmanagement aller kommunalen Flächen
  • Die Schaffung von Naturerfahrungsräumen und Umweltbildung
  • Gezielte Artenschutzmaßnahmen
  • Kooperationsprojekte zum Artenschutz mit der Landwirtschaft
  • Eine naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Renaturierungen
  • Das Erstellen einer Biodiversitätsstrategie

Am einfachsten ist es, einen Rasen wachsen zu lassen, nur noch zwei Mal im Jahr zu mähen und das Mähgut zu entfernen. Allerdings sind diese Bestände meist durch Gräser dominiert. Alternativ können Wiesen ganz oder teilweise neu angesät werden. Dabei sind die Auswahl des Saatguts, die Bodenvorbereitung und die Ausbringung des Saatguts sehr wichtig. Es ist zu empfehlen, sich hierbei beraten zu lassen.

Das Ziel einer Biodiversitätsstrategie ist es, einen Maßnahmenplan zu erstellen, der bei optimiertem Aufwand möglichst viel Nutzen für die biologische Vielfalt erbringt. Dafür ist es wichtig, einen Überblick über die aktuelle Lage im Bereich biologische Vielfalt zu erhalten und sinnvolle Ziele zu definieren. Bei der Erstellung können lokalen Institutionen und Personen eingebunden werden.

Fördergelder können auf EU-, Bundes-, Landes-, Kreis- und Ortsebene eingeworben werden. Grobe Anhaltspunkte können sein, dass ein Projekt mit einem Umfang von 500.000 € eher auf Bundes- oder EU-Ebene förderfähig ist und eines mit 5.000 € eher auf der Kreis- und Ortsebene. Die überörtlichen Fördermöglichkeiten sind in unserem Infoportal enthalten. Auf der Kreis- und Ortsebene lohnt es sich z.B. bei Kreissparkassen und anderen örtlichen Institutionen nachzufragen.

Wichtig ist es hierbei vor allem, zu informieren, dass Schottergärten auf Dauer nicht leicht zu pflegen sind und dass sie für die biologische Vielfalt keinerlei Mehrwert haben. Möglich sind zudem Vorgaben im Rahmen der Bauleitplanung und in Satzungen.

In der freien Natur, müssen bis auf bestimmte Ausnahmen gebietseigenes Saatgut und gebietseigene Gehölze, aus dem jeweils festgelegten Ursprungsgebiet verwendet werden. Gebietseigene Pflanzen sind besser an die lokalen Umweltbedingungen angepasst und sorgen für den Erhalt der lokalen genetischen Vielfalt. Im Siedlungsbereich hat die Verwendung gebietseigener Pflanzen auch Vorteile für die biologische Vielfalt, es ist hier aber nicht vorgeschrieben.