EFRE “Grüne Infrastruktur NRW”

Nordrhein-Westfalen
Zuschuss
Arten- und BiotopschutzBodenschutzGewässerGrün- und FreiflächenKlimaanpassungNatürlicher KlimaschutzÖffentlichkeitsarbeitStadtnaturUmweltbildung

Förderung

Ziel der EFRE-Fördermaßnahme „Grüne Infrastruktur“ ist, Biodiversität und Ökosysteme in NRW, insbesondere im Siedlungsbereich und dessen direktem Umland zugunsten von Natur und Mensch zu stärken. Dazu sollen investive Maßnahmen für Erhalt, Wiederherstellung, Aufwertung und Vernetzung grüner Infrastrukturen gefördert werden. Im Zentrum stehen dabei naturnahe und naturbasierte Vorhaben. Indem neue Grün- und Freiräume geschaffen und mit bestehenden Elementen der grünen Infrastruktur verbunden werden, entstehen Lebensräume und Wanderkorridore für Tiere und Pflanzen. Damit werden die heimische Biodiversität und der Biotopverbund weiterentwickelt und ein Beitrag zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie NRW geleistet. Zudem sollen durch die Aufwertung und Neuanlage von naturnahen Grün- und Freiräumen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten entstehen. Auch sollen naturbasierte Lösungen gefördert werden, die die Umweltverschmutzung, wie z.B. der Luft oder Lärmbelastungen abmildern. Dies soll insbesondere gesündere Lebensbedingungen unterstützen. Geeignete investive Maßnahmen können mit Informations- und Bildungsangeboten gekoppelt werden, um das Verständnis der Menschen für die Bedeutung des Naturkapitals weiter zu erhöhen.

Zuwendungsfähig sind Vorhaben in Nordrhein-Westfalen zur Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur entsprechend Nummer 2 der „Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL“, mit Ausnahme von Nummer 2l. Darunter fallen beispielsweise:

  • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen, Gehölzstrukturen sowie naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen
  • Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen
  • Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen

 

Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Einrichtungen und Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Vereine und Stiftungen.

Anträge können fortlaufend und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel letztmalig bis zum 31. Dezember 2025 über das EFRE.NRW.Online Portal gestellt werden.

Die Höhe der Zuwendung beträgt grundsätzlich 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz erhöht sich bei Gemeinden und Gemeindeverbänden, die sich in der Haushaltssicherung befinden auf 90 Prozent. Bei Trägervereinen und der in NRW anerkannten Naturschutzverbände erhöht sich der Fördersatz ebenfalls auf 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Förderfähige Ausgaben

Informationen

Fördergeber:
EU / Nordrhein-Westfalen
Summe:
bis 90 % der förderfähigen Kosten
Eigenmittel:
ja
Förderdauer:
k.A.
Frist:
fortlaufend
Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Jost Wilker
Telefon: 0211 4566 248

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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

info@kommbio.de

Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis “Kommunen für biologische Vielfalt” beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration “Biologische Vielfalt in Kommunen”
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis “Kommunen für biologische Vielfalt” mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.