Obwohl in Siedlungsbereichen, bei Gebäuden und Infrastruktur die Ansprüche des Menschen im Vordergrund stehen, hat auch der Artenschutz dort seine Berechtigung. Siedlungsbereiche stellen Rückzugsgebiete dar. Artenschutzbelange sind bei Bauanträgen zu prüfen. Bei Planung von neuen Flächen oder Gebäuden und bei Sanierung können Habitatmöglichkeiten technisch leicht integriert werden.
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