Förderung von Agroforstsystemen (Agroforst-Richtlinie)

Brandenburg
Arten- und BiotopschutzBiotopverbundBodenschutzKlimaanpassungLand- und Forstwirtschaft

Förderung

Mit der Förderung werden Investitionen zur Einrichtung von Agroforstsystemen für eine nachhaltige, umwelt- und klimaschonende Landbewirtschaftung unterstützt.

Förderfähig sind Investitionen zur Einrichtung von streifenförmigen Gehölzflächen, welche dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion dienen. Die Einrichtung kann auf Ackerland und Dauergrünland erfolgen.

Zuwendungsempfangende sind:

  • Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber als natürliche oder juristische Person oder Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, oder
  • Landwirte (aktive Betriebsinhaber).

 

Die Einrichtung der Anlagen wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehölzstreifen bei der Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb,
  • bis zu 4.138 Euro je Hektar Gehölzstreifen bei der Pflanzung von Sträuchern,
  • bis zu 5.271 Euro je Hektar Gehölzstreifen bei der Pflanzung von Bäumen, die der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung, und
  • zusätzlich 1.820 Euro je Hektar Gehölzstreifen bei der Pflanzung von mindestens fünf verschiedenen Gehölzarten jeweis mit einem Anteil zwischen 10 und 30 Prozent, wobei in jedem Gehölzstreifen mindestens 2 unterschiedliche Gehölzarten kultiviert werden.

 

Die Zuwendung beträgt mindestens 2.500 Euro. Die Förderung ist begrenzt auf einen maximalen Zuschuss von 100.000 Euro je Zuwendungsempfangenden. Diese Obergrenze des festgelegten maximalen Zuschusses kann höchstens einmal pro Zuwendungsempfänger innerhalb von fünf Jahren ausgeschöpft werden.

Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen.

Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich. Die Erfüllung sämtlicher Zuwendungsvoraussetzungen muss mit Antragseingang gegeben sein. Im Falle, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter oder nachgereichter Unterlagen wird der Antrag abgelehnt.

Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2028 gültig.

Die Richtlinie wird im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung am 28.08.2028 von 11 bis 12 Uhr vorgestellt. Anmeldungen sind bis zum 27. August 2026 unter https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/service/anmeldung-agroforst-onlineveranstaltung/ möglich.

Förderfähige Ausgaben

Informationen

Fördergeber:
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg (MLEUV)
Eigenmittel:
ja
Förderdauer:
31.12.2028
Frist:
fortlaufend
Kontakt:
MLEUV Brandenburg
Nikolai Scharsich

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Auszeichnung StadtGrün Label

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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

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Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.