Förderung
Der fortschreitende Verlust biologischer Vielfalt zählt zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Trotz vielfältiger Forschungsbemühungen bestehen weiterhin erhebliche Wissenslücken, die eine belastbare Bewertung von Biodiversitätsveränderungen erschweren. Viele Arten, ihre genetische Vielfalt innerhalb von Populationen sowie ihre funktionellen Rollen in Ökosystemen sind bislang kaum erforscht, nicht beschrieben oder nur unzureichend verstanden. Diese Wissenslücken über Biodiversität und ihre Funktionen haben weitreichende ökologische wie ökonomische Folgen, etwa für Ernährungssicherheit, Klimaschutz, Rohstoffversorgung, nachhaltige Landnutzung und die Prävention von Gesundheitsrisiken und Naturgefahren.
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, gezielt Wissenslücken zur biologischen Vielfalt in Deutschland zu schließen und ein vertieftes, nachvollziehbares Verständnis ihrer ökologischen Funktionen zu ermöglichen. Sie zielt zudem auf die anwendungsorientierte Nutzung und Weiterentwicklung moderner Schlüsseltechnologien im Kontext der Biodiversitätsforschung. Die Förderung soll die Entwicklung belastbarer, integrierter Datengrundlagen ermöglichen, die den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Biodiversität unterstützen und zur Umsetzung nationaler und internationaler Biodiversitätsziele beitragen. Ein weiteres Förderziel ist der Aufbau langfristig nutzbarer, qualitätsgesicherter Referenz- und Basisdaten, die räumliche und zeitliche Vergleiche ermöglichen und als Grundlage für Monitoring, Wirkungsanalysen sowie die Bewertung von Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen dienen. Die geförderten Vorhaben sollen die Zusammenführung von Daten über verschiedene Organismengruppen hinweg voranbringen, deren ökologische Funktionen sichtbar machen und die wissenschaftliche Fundierung für Naturschutz, Klimaschutz und nachhaltige Landnutzung bereitstellen. Durch die Verknüpfung innovativer Technologien mit taxonomischer Expertise und naturkundlichen Sammlungen sowie durch die Einbindung von Citizen-Science-Ansätzen soll der wissenschaftliche Kenntnisstand umfassend erweitert werden. Darüber hinaus unterstützt die Maßnahme nachhaltige Wertschöpfung aus der Nutzung genetischer Vielfalt sowie ökosystemorientierter Technologien.
Gefördert werden Verbundprojekte zur Forschung und Entwicklung, deren Kernziel die Entwicklung, Anwendung und Umsetzung von Technologien und Methoden zur Erfassung und Bewertung unerforschter Aspekte der Biodiversität ist. Die Vorhaben sollen einen wesentlichen Beitrag zur Vertiefung der Wissensbasis über die biologische Vielfalt in Deutschland leisten und insbesondere unbekannte taxonomische, genetische und funktionelle Ebenen der biologischen Vielfalt behandeln.
Der Fokus der Fördermaßnahme liegt auf terrestrischen Systemen sowie auf aquatischen Systemen des Festlandes (insbesondere Flüsse und Seen); der marine Bereich ist nicht Gegenstand.
Die Projekte sollen einen anwendungsorientierten Charakter aufweisen und relevante Stakeholder (zum Beispiel aus den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft, Bildung oder Zivilgesellschaft) als geförderte oder assoziierte Partner mit einbeziehen. Die Einbindung dieser Stakeholder dient dazu, Fragestellungen, Methoden und Ergebnisse frühzeitig an praktischen Anforderungen auszurichten und die Übertragbarkeit sowie spätere Nutzung der entwickelten Lösungen sicherzustellen. Aus diesem Grund sollen die Vorhaben darüber hinaus auch, soweit fachlich sinnvoll, zur Standardisierung, Harmonisierung oder perspektivisch zur Normierung der entwickelten Methoden, Verfahren und Technologien beitragen.
Um den integrativen Charakter der Vorhaben zu betonen, soll jedes Projekt Themen aus jedem der folgenden drei Schwerpunkte A, B und C adressieren. Die im Folgenden skizzierten Forschungsbedarfe sind beispielhaft zu verstehen und schließen andere Fragestellungen oder weitere Forschungsbedarfe nicht aus.
Themenschwerpunkt A – Werkzeuge entwickeln und Technologien nutzen
Dieser Themenschwerpunkt adressiert die methodischen und technologischen Grundlagen zur Erfassung und Analyse verborgener Biodiversität. Ziel ist die Entwicklung, Anpassung und kombinierte Nutzung geeigneter Technologien und Verfahren zur Identifikation und Interpretation biologischer Vielfalt. Der Schwerpunkt liegt auf der Zusammenführung heterogener Datenquellen sowie der Entwicklung praxistauglicher Werkzeuge für Forschung, Monitoring und angewandten Naturschutz. Neben Neuentwicklungen sollen auch bestehende Technologien systematisch geprüft, weiterentwickelt und zielgerichtet eingesetzt werden. Innovation ist dabei ergebnis- und nutzenorientiert zu interpretieren und auszurichten. Maßgeblich ist der nachweisbare Mehrwert der eingesetzten Technologien für die Erfassung, Bewertung oder Nutzung biologischer Vielfalt in konkreten Anwendungszusammenhängen.
Themenschwerpunkt B – Verborgene Biodiversität erfassen und funktionale Bedeutung erschließen
Der Themenschwerpunkt zielt auf die systematische Erfassung, Beschreibung und funktionale Einordnung bislang unbekannter oder unzureichend charakterisierter biologischer Vielfalt. Dies schließt alle Ebenen der Biodiversität ein – von genetischer Diversität über Artenvielfalt bis hin zu ökologischen Funktionen in komplexen Systemen. Im Fokus stehen die Erfassung und Beschreibung verborgener biologischer Vielfalt sowie die Analyse ihrer Rolle in Ökosystemen und ihres Werts für Gesellschaft und Umwelt.
Themenschwerpunkt C – Technologien implementieren und Erkenntnisse in Anwendungen überführen
Dieser Themenschwerpunkt zielt auf den systematischen Transfer der in den Vorhaben entwickelten Technologien, Daten und Bewertungsansätze in konkrete Anwendungs- und Entscheidungszusammenhänge. Im Mittelpunkt stehen die Implementierung, Erprobung und Integration technologischer Lösungen in bestehende Fachverfahren, Planungs- und Managementprozesse sowie deren Skalierbarkeit und Anschlussfähigkeit an nationale und europäische Strategien. Der Schwerpunkt ist anwendungsorientiert ausgerichtet und stärkt den Transfer innovationsgetriebener Ansätze.
Gefördert werden Verbundvorhaben der Forschung und Entwicklung, die die in Nummer 2.1 beschriebenen Themenschwerpunkte adressieren und einen klaren Anwendungs- und Transferbezug aufweisen. Die Laufzeit der geförderten Vorhaben beträgt in der Regel 36 Monate.
Die Fördermaßnahme richtet sich an Einrichtungen, die durch Forschung, Entwicklung oder Umsetzung zur Erreichung der Ziele dieser Förderrichtlinie beitragen können. Antragsberechtigt sind insbesondere:
Darüber hinaus sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie weitere geeignete Einrichtungen antragsberechtigt, wie zum Beispiel Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine, Verbände und sonstige Institutionen, die einen fachlich begründeten Beitrag zum Vorhaben leisten.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die beantragte Gesamtzuwendung soll je Verbundvorhaben 1,5 Millionen Euro nicht überschreiten.
Das Auswahl- und Entscheidungsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst für jeden Projektvorschlag aussagefähige Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Stichtag für die Einreichung ist der 26. November 2026.
Auf Grundlage der oben genannten Kriterien und der entsprechenden Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten voraussichtlich im Februar 2027 schriftlich mitgeteilt. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag mit einer Vorhabenbeschreibung von maximal 40 Seiten vorzulegen. Die Vorlage der Anträge ist derzeit für April 2027 vorgesehen.
Informationen
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Auszeichnung StadtGrün Label
Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell
Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9
Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:
Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.
Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.
Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.
Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.
Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.
Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.
Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.
Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.
Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.
Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.
Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.
Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.
Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.
Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.
Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.
An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.
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