Nicht-produktiver investiver Naturschutz des GAK-Rahmenplans

Nordrhein-Westfalen
Arten- und BiotopschutzBiotopverbundGewässer

Förderung

Der Bund hat im Dezember 2025 die Möglichkeit für die Bundesländer eröffnet, über die Maßnahme 4 Buchstabe H. Nr. 1.0 „Nicht-produktiver investiver Naturschutz“ des GAK-Rahmenplans Bundesmittel aus dem Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes zu erhalten.

Zuwendungszweck sind die Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft sowie Erhaltung der genetischen Vielfalt von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft.

Förderfähig sind investive Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von

  • Feuchtbiotopen wie Teiche, Tümpel und sonstige Kleingewässer,
  • Uferbepflanzungen,
  • wiedervernässten Flächen, die zwecks landwirtschaftlicher Nutzung trockengelegt wurden,
  • Kleinbiotopen der Agrarlandschaft wie Sölle oder Wallhecken,
  • zusammenhängenden Biotopen,
  • Trockenmauern,
  • Halboffen- und Offenlandlebensräumen (z.B. Entbuschung),
  • Lebensstätten geschützter oder gefährdeter Arten der Agrarlandschaft (z.B. Weißstorchhorste, Fledermausquartiere, Greifvogelnisthilfen).

 

Darüber hinaus sind der Grunderwerb von landwirtschaftlich genutzten sowie landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung durch Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen (z.B. Naturschutzvereine, Biologische Stationen) und die Erstellung von Schutzkonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen, Architekten- und Ingenieurleistungen förderfähig.

Aufgrund der Zweckbindung der Bundesmittel aus der GAK auf die Agrarlandschaft ist eine Förderung nur auf heute landwirtschaftlich genutzten bzw. beim Grunderwerb auch auf grundsätzlich landwirtschaftlich nutzbaren Flächen möglich und bei der Wiedervernässung auf Flächen beschränkt, die in der Vergangenheit zwecks landwirtschaftlicher Nutzung trockengelegt wurden. Damit scheidet eine Förderung von investiven Maßnahmen auf Flächen aus, die nie einer landwirtschaftlichen Nutzung unterlegen haben.

Zuwendungsempfangende sind insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen (z.B. die Trägervereine der Biologischen Stationen und Naturschutzvereine) sowie Landwirtinnen und Landwirte im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 Verordnung (EU) 2021/2115, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit gemäß der Festlegung durch die Mitgliedstaaten im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 der v. g. EU-VO ausüben.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa). Abweichend von der FöNa ermöglicht der GAK-Rahmenplan bei Gemeinden und Gemeindeverbänden als Zuwendungsempfänger eine Anteilsfinanzierung von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben und bei den übrigen Zuwendungsempfangenden eine Vollfinanzierung.

Das Förderangebot des Nicht-produktiven investiven Naturschutzes wird nach derzeitigem Stand voraussichtlich für die Jahre 2026 bis 2029 bestehen.

Anträge zur Förderung sind bei den Bezirksregierungen (Dezernate 51, Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei; Höhere
Naturschutzbehörden) einzureichen. Für die Antragstellung findet das Antragsformular der FöNa Anwendung, das auf den Seiten der Bezirksregierungen aufrufbar ist.

Förderfähige Ausgaben

Informationen

Fördergeber:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Eigenmittel:
tw.
Förderdauer:
2026 bis 2029
Frist:
fortlaufend
Kontakt:
Bezirksregierungen, Regionalbüro AKN im LANUK NRW

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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
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Tel.: +49 7732 999-536-0
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Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.