LIFE (L’Instrument Financier pour l’Environnement) (Infotage 2024 am 30. April, 02. und 07. Mai)

Arten- und BiotopschutzGewässerGrün- und FreiflächenKlimaanpassungLand- und ForstwirtschaftNatürlicher KlimaschutzWissenschaft und Forschung

Förderung

Die Europäische Kommission fördert mit dem Programm LIFE Projekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Die Projekte sollen zur Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der EU-Umwelt- und Klimapolitik beitragen. Das allgemeine Ziel des LIFE-Programms besteht u.a. darin, den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren und der Degradation von Ökosystemen zu begegnen – auch durch Unterstützung der Einrichtung und Verwaltung des Natura-2000-Netzes. Gefördert werden in sich abgeschlossene Projekte mit einer konkreten Maßnahmenumsetzung, die einen Mehrwert für die Umwelt erbringen.

Das aktuelle LIFE-Programm 2021-2027 gliedert sich in die Teilprogramme Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Energiewende. Projekte der drei Teilprogramme „Naturschutz und Biodiversität“, „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“ sowie „Klimaschutz und Klimaanpassung“ müssen dabei nicht international aufgestellt sein, sollten aber von europäischer Bedeutung sein. LIFE deckt ein großes Themenspektrum ab und unterstützt u. a. konkrete Vorhaben aus Bereichen wie Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt, Boden, Wälder, Klimaschutz sowie Klimaanpassung.

Am 18. April 2024 werden die neuen Ausschreibungen für alle LIFE-Teilprogramme veröffentlicht:

  • Naturschutz und Biodiversität (NAT)
  • Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität (ENV)
  • Klimaschutz und Klimaanpassung (CLIMA)
  • Energiewende (CET)

 

Am 30. April, 2. Mai und 7. Mai 2024 finden daher deutschsprachige, virtuelle LIFE-Informationsveranstaltungen statt:

Dienstag, 30. April 2024 vormittags
» Allgemeine Einführung mit Informationen zum EU-LIFE-Programm und
zur Ausschreibung 2024

Dienstag, 30. April 2024 nachmittags
» Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung (CLIMA) &
» Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität (ENV)

Donnerstag, 2. Mai 2024 vormittags
» Teilprogramm Energiewende (CET)

Dienstag, 7. Mai 2024 vormittags
» Teilprogramm Naturschutz und Biodiversität (NAT)

Anmeldungen dazu sind bis zum 29. April möglich unter:

https://www.z-u-g.org/veranstaltungen/life-infotage-2024/

Förderfähige Ausgaben

Informationen

Fördergeber:
EU
Summe:
> 500.000
Eigenmittel:
Ja
Förderdauer:
3 Jahre
Frist:
Klimaschutz / -anpassung 17.09.2024, Naturschutz / Biodiversität 19.09.2024
Kontakt:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Telefon: 0228 993054363

Newsletter abonnieren

Immer informiert über neue Termine, Projekte und das Bündnis.

Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenfreien Newsletter ein.

Auszeichnung StadtGrün Label

Mit dem Label „StadtGrün naturnah“ unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines ökologischen Grünflächenmanagements und zeichnen vorbildliches Engagement auf kommunaler Ebene aus.
Kontaktieren Sie uns

Sie haben Fragen zum Bündnis
oder der Mitgliedschaft?

Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert.

Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung
.
Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

info@kommbio.de

Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.