Hier finden Sie zahlreiche ausgewählte Veröffentlichungen zu unterschiedlichen Themenfeldern. Sowohl informative Broschüren zur Förderung der biologischen Vielfalt in Städten und Gemeinden, als auch lesenswerte wissenschaftliche Veröffentlichungen oder inspirierende Flyer aus Kommunen. Ebenso zu finden sind kommunale Biodiversitätsstrategien, Baumschutzsatzungen und ökologisch vorbildliche Bebauungspläne.
Projekt N.A.T.U.R.: Die Seiten Förderung, Praxis, Dokumente und Termine bilden ein Informationsangebot, das im Rahmen des Projekts N.A.T.U.R. entwickelt wurde.
Das Projekt N.A.T.U.R. wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
sowie mit Mitteln der Heinz Sielmann Stiftung gefördert.
Dieses Informationsangebot gibt die Auffassung und Meinung des Zuwendungsempfängers des Bundesprogramms Biologische Vielfalt wieder und muss nicht mit der Auffassung des Zuwendungsgebers übereinstimmen.
Kommunen verfügen oft über beträchtliche landwirtschaftlich und forstlich genutzte Liegenschaften, welche verpachtet oder durch die eigenen Betriebe bewirtschaftet werden. Dabei können durch entsprechende Vorgaben zahlreiche Maßnahmen implementiert werden, um biologische Vielfalt zu schützen.
Auf Äckern sind durch die historischen Bewirtschaftungsformen Lebensräume und ökologische Nischen für zahlreiche Arten entstanden. Durch die Intensivierung der Landwirtschaft, den Einsatz von Kunstdüngern, Pestiziden und Flurbereinigungen verschwanden in den letzten Jahrzehnten viele dieser Lebensräume. Damit einhergehend kam es zu einem drastischen Rückgang der angepassten Pflanzen und Tiere. Ackerrandstreifen dienen dazu, diese Lebensräume wenigstens kleinräumig, an den Feldrändern zu erhalten. Hilfreich sind dabei Feldwegesatzungen. Diese werden von der Kommune erlassen und gelten für das im Eigentum oder in der Verwaltung der Kommune stehende Wegenetz. Sie können rechtliche Vorgaben zur Erhaltung und zur Pflege von Feldwegen und der dazugehörigen Seitenstreifen und Böschungen bieten. Explizit können auch durch ein Verbot das Bearbeiten oder Umpflügen der Wegebankette sowie die Aussparung der Wegeparzelle bei der Ausbringung von Düngern oder Pflanzenschutzmitteln erlassen werden.
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