Hier finden Sie zahlreiche ausgewählte Veröffentlichungen zu unterschiedlichen Themenfeldern. Sowohl informative Broschüren zur Förderung der biologischen Vielfalt in Städten und Gemeinden, als auch lesenswerte wissenschaftliche Veröffentlichungen oder inspirierende Flyer aus Kommunen. Ebenso zu finden sind kommunale Biodiversitätsstrategien, Baumschutzsatzungen und ökologisch vorbildliche Bebauungspläne.
Projekt N.A.T.U.R.: Die Seiten Förderung, Praxis, Dokumente und Termine bilden ein Informationsangebot, das im Rahmen des Projekts N.A.T.U.R. entwickelt wurde.
Das Projekt N.A.T.U.R. wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie mit Mitteln der Heinz Sielmann Stiftung gefördert.
Dieses Informationsangebot gibt die Auffassung und Meinung des Zuwendungsempfängers des Bundesprogramms Biologische Vielfalt wieder und muss nicht mit der Auffassung des Zuwendungsgebers übereinstimmen.
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Tel.: +49 7732 999-536-0
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Häufig gestellte Fragen
In der Regel ist es am besten, bei den kommunalen Grünflächen zu beginnen. Hier hat die Kommune den größten Einfluss, es können schnell Erfolge verzeichnet werden und sie dienen auch als Vorbild für private Flächen. Zum Beispiel kann eine Rasenfläche in eine Wiese umgewandelt werden.
Handlungsfelder für Kommunen sind:
Am einfachsten ist es, einen Rasen wachsen zu lassen, nur noch zwei Mal im Jahr zu mähen und das Mähgut zu entfernen. Allerdings sind diese Bestände meist durch Gräser dominiert. Alternativ können Wiesen ganz oder teilweise neu angesät werden. Dabei sind die Auswahl des Saatguts, die Bodenvorbereitung und die Ausbringung des Saatguts sehr wichtig. Es ist zu empfehlen, sich hierbei beraten zu lassen.
Das Ziel einer Biodiversitätsstrategie ist es, einen Maßnahmenplan zu erstellen, der bei optimiertem Aufwand möglichst viel Nutzen für die biologische Vielfalt erbringt. Dafür ist es wichtig, einen Überblick über die aktuelle Lage im Bereich biologische Vielfalt zu erhalten und sinnvolle Ziele zu definieren. Bei der Erstellung können lokalen Institutionen und Personen eingebunden werden.
Fördergelder können auf EU-, Bundes-, Landes-, Kreis- und Ortsebene eingeworben werden. Grobe Anhaltspunkte können sein, dass ein Projekt mit einem Umfang von 500.000 € eher auf Bundes- oder EU-Ebene förderfähig ist und eines mit 5.000 € eher auf der Kreis- und Ortsebene. Die überörtlichen Fördermöglichkeiten sind in unserem Infoportal enthalten. Auf der Kreis- und Ortsebene lohnt es sich z.B. bei Kreissparkassen und anderen örtlichen Institutionen nachzufragen.
Wichtig ist es hierbei vor allem, zu informieren, dass Schottergärten auf Dauer nicht leicht zu pflegen sind und dass sie für die biologische Vielfalt keinerlei Mehrwert haben. Möglich sind zudem Vorgaben im Rahmen der Bauleitplanung und in Satzungen.
In der freien Natur, müssen bis auf bestimmte Ausnahmen gebietseigenes Saatgut und gebietseigene Gehölze, aus dem jeweils festgelegten Ursprungsgebiet verwendet werden. Gebietseigene Pflanzen sind besser an die lokalen Umweltbedingungen angepasst und sorgen für den Erhalt der lokalen genetischen Vielfalt. Im Siedlungsbereich hat die Verwendung gebietseigener Pflanzen auch Vorteile für die biologische Vielfalt, es ist hier aber nicht vorgeschrieben.