Nature has no borders” (Natur kennt keine Grenzen)

EU
Arten- und BiotopschutzBiotopverbundGewässer

Förderung

Mit diesem Förderaufruf unterstützt die Fondazione Capellino Projekte zur Wiederherstellung und Stärkung des Biotopverbunds zwischen Land- und Gewässerflächen. Dieser Förderaufruf ist Teil der aktuellen Kampagne “Nature has no borders” (Natur kennt keine Grenzen). Die Projekte werden nach der Antragsfrist durch eine interne Auswahl der Stiftung und anschließend durch eine öffentliche Bürgerabstimmung ausgewählt. Die Förderung zielt darauf ab, die Biodiversität durch konkrete Lösungen zu stärken, unabhängig davon, ob es sich um komplett neue Vorhaben oder um bereits laufende Projekte handelt. Insgesamt werden bis zu 12 Projekte in 3 Kategorien gefördert.

Geförderte Themenbereiche & Maßnahmen:
(Voraussetzung für alle Vorhaben ist die Einbindung von Monitoring-Maßnahmen und einer Datenerhebung)

  • Abbau von Barrieren und der Lebensraumzerschneidung durch Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Landschaft.
  • Errichtung von Querungshilfen an Verkehrswegen (Straße und Schiene) zur Gewährleistung einer sicheren Überquerung für Wildtiere.
  • Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern zur Ermöglichung von Fischwanderungen.
  • Schutz des nächtlichen Naturraums durch Reduzierung der Lichtverschmutzung und die Ausweisung von Lichtschutzkorridoren („Dark Sky Ways“).
  • Anlage dichter Vegetations-Pufferzonen, um die schädliche Barrierewirkung von Pestiziden zu mindern und geschützte Wanderkorridore zu schaffen.
  • Ausweisung neuer Schutzgebiete ohne Bejagung.
  • Langfristige wissenschaftliche Begleitforschung und Monitoring bestehender Biotopverbünde
  • Schaffung von Rastbiotopen für Zugvögel, Trittsteinbiotopen für bestäubende Insekten und Wanderkorridoren für Kleintiere.

 

Nicht förderfähig:

  • Reguläre Bewirtschaftung oder Pflege von Grün- und Landwirtschaftsflächen.
  • Gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen.
  • Reine Baumpflanzungen zu Zierzwecken oder kommerzieller Nutzung.

 

Förderkategorien und finanzielle Grenzen:

Um sowohl lokal verankerte Initiativen als auch großflächige Projekte zu unterstützen, ist der Aufruf in drei Kategorien unterteilt. Für alle Kategorien gilt eine einheitliche Grundregel: Die Stiftung übernimmt maximal 50 % der Projektkosten. Die übrigen 50 % müssen über Eigenmittel, Drittmittel oder Sacherbringungen gedeckt sein. Die maximale Fördersumme variiert je nach Kategorie:

  • Kategorie A: Bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 €.
  • Kategorie B: Bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 €.
  • Kategorie C: Bis zu einem Höchstbetrag von 450.000 €.

 

Förderfähige Institutionen:

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Kommunen und lokale Behörden
  • Verwaltungsbehörden von Schutzgebiets- und Parkverwaltungen
  • Universitäten und Forschungszentren
  • Gemeinnützige öffentlich-private Partnerschaften

 

Teilnahmeberechtigte Länder:

Der Aufruf steht Projektträgern (wie Kommunen) aus insgesamt 9 europäischen Ländern offen: Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien, Österreich, den Niederlanden, Belgien, Finnland und Malta.

Die Bewerbung für alle drei Kategorien erfolgt ab dem 15. Juli 2026 über das entsprechende Online-Formular auf den Community-Seiten der Fondazione Capellino und Almo Nature.

Projekte der Kategorie A:

  • Bewerbungsphase: 15. Juli bis 30. September 2026
  • Vorauswahl (20 Projekte): 1. bis 14. Oktober 2026
  • Öffentliche Abstimmung: 15. Oktober bis 15. Dezember 2026
  • Bekanntgabe der 5 Förderprojekte: 23. Dezember 2026
  • Auszeichnungsfeier: 16. Januar 2027

 

Projekte der Kategorie B:

  • Bewerbungsphase: 15. Juli bis 30. November 2026
  • Vorauswahl (10 Projekte): 1. bis 15. Dezember 2026
  • Öffentliche Abstimmung: 16. Dezember 2026 bis 31. März 2027
  • Bekanntgabe der 4 Förderprojekte: 19. April 2027
  • Auszeichnungsfeier: 30. April 2027

 

Projekte der Kategorie C:

  • Bewerbungsphase: 15. Juli 2026 bis 31. Januar 2027
  • Vorauswahl (10 Projekte): 01. bis 28. Februar 2027
  • Öffentliche Abstimmung: 01. April bis 30. Juni 2027
  • Bekanntgabe der 3 Förderprojekte: 14. Juli 2027
  • Auszeichnungsfeier: 15. September 2027

 

Eingereichte Anträge können bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist bearbeitet oder ergänzt werden.
Die final ausgewählten Projekte werden der Öffentlichkeit in allen Teilnehmerländern zur Abstimmung vorgelegt. Die Stimmberechtigten sind dazu aufgerufen, ihre Entscheidung nach der fachlichen Qualität der Vorhaben zu treffen, anstatt Projekte aus dem eigenen Land zu priorisieren.

Förderfähige Ausgaben

Informationen

Fördergeber:
Fondazione Capellino
Eigenmittel:
ja
Förderdauer:
k.A.
Frist:
3. Quartal, 4. Quartal
Kontakt:
Fondazione Capellino
Mara Tippmann

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Auszeichnung StadtGrün Label

Mit dem Label „StadtGrün naturnah“ unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines ökologischen Grünflächenmanagements und zeichnen vorbildliches Engagement auf kommunaler Ebene aus.
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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

info@kommbio.de

Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.