Artenschutzrechtliche Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Baumpflege und Baumfällung
In der Baumpflege wird an und in geschützten Lebensräumen gearbeitet, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Baumpflege auch beschädigt oder zerstört werden müssen. Dies ist jedoch nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Um die Möglichkeiten des Handelns in der Baumpflege auszuschöpfen, sollte der Baumpfleger die Grenzen des Gesetztes und die Verantwortung seines Handelns kennen.
Inhalte
Was ist der Unterschied zwischen dem allgemeinen Artenschutz und dem besonderen bzw. strengen Artenschutz?
Grenzen des allgemeinen und besonderen Artenschutzes
Drohende Konsequenzen bei Missachtung der artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Unterschiede von Fahrlässigkeit und Vorsatz
Wer trägt welche Verantwortung -Vorschlag zur Einbindung des Artenschutzes in den Verfahrensablauf der Baumpflege
Bitte beachten Sie auch unser Seminar Bedenkliche Merkmale der Stand und Bruchfestigkeit an Bäumen