Amphibienschutz am Seilersee

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Praxis

Im stark frequentierten Naherholungsgebiet Seilersee und hier speziell im Bereich des sogenannten ‚Fontänen Teichs‘ (unterer Seilersee) blieb dank jahrelanger ehrenamtlicher Tätigkeit zweier Amphibienexperten eine Amphibienpopulation erhalten.

Seit 2009 wurde ein mobiler Krötenschutzzaun am ‚Fontänen Teich‘ durch den Naturschutzbund (NABU) Märkischer Kreis aufgestellt und durch Ehrenamtliche betreut. Die Betreuung umfasste morgens und abends das Einsammeln und über die Straße Tragen der Amphibien.

Die fachliche Dokumentation durch eine der ehrenamtlichen Privatpersonen hat den Nachweis erbracht, dass sich die Population z.B. der Erdkröte bis zum Jahr 2017 auf ca. 2.800 Tiere verdreifacht hat.

Mit der im Jahr 2019 begonnenen baulichen Erweiterung eines dort ansässigen Hotels wurde eine starke Zunahme des Individualverkehrs erwartet. Damit einhergehend konnte eine deutliche Erhöhung der Verluste von Tieren durch Überfahren prognostiziert werden.

Im Rahmen der baurechtlichen Eingriffsregelung wurde als Kompensationsmaßnahme der Bau eines Amphibienschutzsystems  durchgeführt. Im Frühjahr 2021 konnte die Maßnahme fristgerecht vor Beginn der Amphibienwanderung abgeschlossen werden. 2021 und 2022 konnte beeindruckend gezeigt werden, dass die Anlage sehr gut angenommen wird. Ein witterungsbedingt tagsüber stattfindender „Froschregen“ mit Tausenden von winzigen Kröten zeigte 2022, dass noch kleinere Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten nötig sind. Dies soll im Rahmen eines „Masterplans“ erfolgen, der für das komplette Seeareal erstellt wird.

Die beiden privaten Hauptprojektpartner werden in den kommenden Jahren ein Monitoring zur Akzeptanz und Funktionalität der Amphibienschutzanlage durchführen.

Die Lebensbedingungen der Population sollen durch Sicherung und Unterschutzstellung der Flächen im Umfeld des Amphibienschutzsystems stabilisiert werden. Hierzu fanden 2019 erste Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises statt.

Informationen

Projektlaufzeit:
Frühjahr 2009 bis fortlaufend
Partner:
Ehrenamtlicher Naturschutz
Kontakt:
Stadt Iserlohn
Umwelt- und Klimaschutz
Patricia White
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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
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Tel.: +49 7732 999-536-0
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Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis “Kommunen für biologische Vielfalt” beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration “Biologische Vielfalt in Kommunen”
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis “Kommunen für biologische Vielfalt” mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.