Förderung
Mit dem Landesprogramm zum Erhalt der Biodiversität werden Maßnahmen des Natur-, Arten- und Biodiversitätsschutzes finanziert mit dem Ziel, die biologische Vielfalt und die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Im Fokus sollen bei investiven Vorhaben jene FFH-Anhang-I 1 Lebensraumtypen, FFH-Anhang-II-/IV-Arten sowie Vogelarten gem. Anhang I und Artikel 4 (2) V-RL stehen, die sich in Nordrhein-Westfalen in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Dabei besteht Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, NATURA 2000-Gebiete und Nationale Naturmonumente) durch Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften der für das Schutzgebiet wertbestimmenden Tier- und Pflanzenarten sowie durch Lenkung von Freizeit- und anderen Nutzungen zur Schonung der Schutzgebiete. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des Moorschutzes. Hier geht es um die Vorbereitung und Durchführung von Wiedervernässungen von derzeit entwässerten Moorböden (insbesondere in Schutzgebieten) sowie Maßnahmen der Verbesserung des Erhaltungszustands und der Wiederherstellung gesetzlich geschützter moortypischer Biotope sowie von
Lebensräumen bedrohter moortypischer Arten.
Förderfähig sind nichtinvestive und investive Maßnahmen sowie Grunderwerbe und die im Zusammenhang mit den v. g. Maßnahmen stehenden zusätzlichen Personalkosten zur Erreichung der oben für das Landesprogramm Biologische Vielfalt benannten Zielsetzungen.
Antragstellende können alle Kreise und kreisfreien Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden, Naturparke, Biologische Stationen, der Regionalverband Ruhr, Stiftungen mit dem Satzungszweck Naturschutz und Sitz in Nordrhein-Westfalen und die in Nordrhein-Westfalen anerkannten Naturschutzvereinigungen sein.
Die Zuwendungen werden in der Form der Vollfinanzierung gewährt. Auf Grundlage des § 29 Absatz 3 Haushaltsgesetz 2026 gilt dies auch für die Kreise und kreisfreien Städte sowie für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden als Zuwendungsempfangende. Die Bewilligung erfolgt im Wege von Einzelfallförderungen nach §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) i. V. m. mit den VV bzw. VVG zu § 44 LHO.
Diese Fördermöglichkeit besteht nur im Jahr 2026, da die Fördermittel nur einmalig in den Haushalt 2026 eingestellt wurden.
Anträge zur Förderungsind bei den Bezirksregierungen (Dezernate 51, Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei; Höhere
Naturschutzbehörden) einzureichen. Für die Antragstellung findet das Antragsformular der FöNa Anwendung, das auf den Seiten der Bezirksregierungen aufrufbar ist.
Informationen
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Auszeichnung StadtGrün Label
Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell
Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9
Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:
Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.
Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.
Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.
Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.
Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.
Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.
Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.
Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.
Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.
Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.
Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.
Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.
Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.
Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.
Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.
An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.
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