Allianz Foundation

EU, International
Zuschuss
Arten- und BiotopschutzKlimaanpassungNatürlicher KlimaschutzUmweltbildung

Förderung

Ziel der Allianz Foundation ist es, bessere Lebensbedingungen für die nächsten Generationen zu ermöglichen. Die Allianz Foundation arbeitet mit Partner*innen in Europa und dem Mittelmeerraum, die sich für soziale Gerechtigkeit, offene Gesellschaften und einen lebenswerten Planeten einsetzen.

Gefördert werden Initiativen mit zivilgesellschaftlichem, ökologischem, kulturellem und künstlerischem Hintergrund. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf Projekte gelegt, die an der Schnittstelle dieser Bereiche arbeiten und einen systemischen Wandel anstreben.

Im Bereich Klima & Umwelt werden insbesondere Projekte gesucht, die

  • im Handlungsfeld Klimatransformation Strategien entwickeln und umsetzen, die die Dekarbonisierung des Bausektors und die Entwicklung lebenswerter Städte für alle unterstützen bzw. auf die politische Agenda heben. Wichtig ist hierbei ein systemisch-transformativer Ansatz, der z.B. den Umbau vor Abriss und Neubau oder die Verwendung regenerative Baumaterialen fördert, und gleichzeitig soziale Aspekte wie Klimagerechtigkeit und Klimaverantwortung mit einbezieht.
  • sich im Handlungsfeld Biodiversitätsschutz/natürlicher Klimaschutz für eine nachhaltige Landnutzung auf verschiedenen Ebenen einsetzen. Sie sollten systemisch für den Erhalt und die Förderung von Artenvielfalt sowie für natürlichen und ökosystembasierten Klimaschutz wirken und gleichzeitig soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und Partizipation einbeziehen. Besonders begrüßt werden Projekte, die mit oder in ländlichen Gebieten arbeiten und Ansätze für systemische Veränderungen hin zu nachhaltiger Nahrungsproduktion und nachhaltigem Lebensmittelkonsum bieten.

 

Der Bewerbungsprozess besteht aus zwei Schritten: 1. Einreichung der Projektskizze, 2. Aufforderung und Einreichung eines Vollantrag für ausgewählte Skizzen:

  • Projektskizzen können über ein Online-Formular eingereicht werden. Die Antragsfrist für Projektskizzen ist der 10. Februar 2025, 15:00 Uhr MEZ.
    Die Antragstellenden werden voraussichtlich bis zum 25. März 2025 darüber informiert, ob ihre Projektskizze ausgewählt wurde.
  • Frist für die Abgabe der Vollanträge ist voraussichtlich der 25. April 2025.

 

Die ausgewählten Förderprojekte werden voraussichtlich im Juli 2025 bekannt gegeben.

Die zulässige Förderperiode ist vom 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2027.
Projekte können mit einer Summe zwischen 80.000 € und 200.000 € gefördert werden, für eine maximale Laufzeit von 24 Monaten.

Ende Januar 2025 wird es eine digitale Fragestunde (Q&A) für interessierte Antragstellende mit Informationen zum Call und zum Auswahlprozess geben.

Förderfähige Ausgaben

Informationen

Fördergeber:
Allianz Foundation
Eigenmittel:
Ja
Förderdauer:
2 Jahre
Frist:
1. Quartal
Kontakt:
Allianz Foundation
Gesa Schöneberg
Telefon: 030-9940597-0

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Auszeichnung StadtGrün Label

Mit dem Label „StadtGrün naturnah“ unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines ökologischen Grünflächenmanagements und zeichnen vorbildliches Engagement auf kommunaler Ebene aus.
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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

info@kommbio.de

Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.