Artenreichtum durch nachhaltige Nutzung
Im Rahmen des Bündnisprojekts „Artenreichtum durch nachhaltige Nutzung – Kommunale Handlungsspielräume zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft“ wurde eine bundesweite Kommunalumfrage zum Thema biologische Vielfalt in der Landwirtschaft durchgeführt. Ziel war es, die wichtigsten Handlungsfelder von Kommunen zur Förderung der biologischen Vielfalt im Bereich der Landwirtschaft aufzuzeigen.
Das Projekt
Die Laufzeit des vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) finanzierten Projekts beträgt 18 Monate. In diesem Zeitraum wurden in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aus der kommunalen Praxis sowie bundesweit anerkannten Expertinnen und Experten praxiserprobte Handlungsempfehlungen für Kommunen entwickelt.
Die Ergebnisse werden in einer Broschüre und im Rahmen zweier Workshops präsentiert, damit die erarbeiteten Empfehlungen in möglichst vielen Kommunen zur Anwendung kommen.
Broschüre
Die Broschüre erläutert die Entwicklungen der Landwirtschaft und deren Bedeutung für die Artenvielfalt, stellt die Bedeutung einer nachhaltigen Landnutzung für Kommunen vor und bietet einen allgemeinen Überblick über die Vielzahl kommunaler Handlungsmöglichkeiten zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft.
Hintergrund
Die Landwirtschaft ist mit über 50 Prozent Flächenanteil der größte Flächennutzer in Deutschland und gilt aufgrund der Intensivierung von Ackerbau- und Grünlandwirtschaft in den letzten Jahrzehnten als Hauptverursacher für den Verlust an biologischer Vielfalt. Gleichzeitig sind viele artenreiche Lebensräume erst durch die landwirtschaftliche Nutzung entstanden. Die für Deutschland typische Vielfalt an Kulturlandschaften konnte sich gerade aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung entwickeln und kann nur durch diese erhalten werden.
Kommunen orientieren ihr Handeln im Vergleich zur privaten Landwirtschaft nicht alleine an wirtschaftlichen Interessen, sondern berücksichtigen das Gemeinwohl. Die Bedeutung der biologischen Vielfalt für die Bürgerinnen und Bürger von Städten, Gemeinden und Landkreisen ist die letzten Jahre vermehrt ins Bewusstsein gerückt. Kommunen besitzen umfangreiche landwirtschaftliche Flächen und daher bietet es sich an, auf diesen Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft durchzuführen. Spielräume liegen dabei zum Beispiel in der Formulierung von Auflagen für Pachtverträge, in der Aufstellung und Durchsetzung von Feldwegesatzungen (bspw. zur Rückgewinnung von Wegerändern als Wildblumenwiesen), im Bereich des Vertragsnaturschutzes oder im Angebot von Förderprogrammen für biodiversitätsfördernde Maßnahmen.
Kommunale Pachtverträge
Verfügen Kommunen über landwirtschaftliche Flächen, die sie selbst nicht nutzen, können sie die Bewirtschaftung durch bestimmte Vorgaben in Pachtverträgen naturverträglich gestalten.
Die in den Pachtverträgen vorgeschriebenen Maßnahmen können inhaltlich und flächenmäßig unterschiedlich sein und müssen je nach Artenvorkommen und Schutzbedarf regional angepasst werden. Neben Maßnahmen, wie der Anlage von Ackerrandstreifen oder Lerchenfenstern, ist es möglich auch großflächige Maßnahmen, wie eine pfluglose Bodenbearbeitung, Zwischenfruchtanbau, Untersaaten, Winterbegrünung oder die Reduzierung von Düngemitteln festzuschreiben. Auch ein Verbot von Pestiziden wird von einigen Kommunen bereits in Pachtverträgen vorgeschrieben. Da diese Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt jedoch mit einem höheren Bewirtschaftungsaufwand oder wirtschaftlichen Einbußen verbunden sind, bieten ein geringer Pachtpreis oder sonstige Förderungen der Maßnahmen einen Anreiz oder eine Entschädigung für die Vorgaben.
Für eine optimale Umsetzung ist der Dialog mit der Landwirtschaft und eine Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe von großer Bedeutung. Informationsveranstaltungen und Runde Tische können die Grundlage einer erfolgreichen nachhaltigen Landbewirtschaftung sein. Eine begleitende Kontrolle und Evaluation der durchgeführten Maßnahmen sind ebenfalls sehr wichtig.
Eine Vertragsdauer von mindestens fünf Jahren erlaubt den landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit und ermöglicht ihnen die Teilnahme an Vertragsnaturschutzprogrammen, die einen finanziellen Anreiz bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt bieten.
Fairpachten
Unterstützung bei der Verpachtung kommunaler Flächen finden Sie durch das Projekt „Fairpachten“. Das Projekt der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe bietet ein kostenloses Beratungs- und Informationsangebot für alle, die landwirtschaftliche Flächen „fairpachten“ und sich für die Natur engagieren möchten.
Telefon: 030 284 984 1844; E-Mail: Fairpachten@NABU.de
Kommunale Feldwegesatzungen
Bei der Betrachtung der Agrarlandschaft zeigt sich, dass neben Acker- und Grünland auch Feldwege einen beträchtlichen Flächenanteil einnehmen. Hierbei ist festzustellen, dass die Wegraine in vielen Fällen deutlich schmaler sind, als dies im Grundbuch tatsächlich eingetragen ist. Dabei sind blühende Wegränder als naturnahe Strukturen und Verbindungselemente wichtige Lebensräume für Insekten, Kleinsäuger und Vögel in der Agrarlandschaft.
Da die Feldwege und Wegraine häufig in kommunalem Besitz sind, bestehen hier Einflussmöglichkeiten seitens der Kommunen. Wegraine haben ein enormes Potenzial für den Erhalt der biologischen Vielfalt, allerdings ist hierfür ein geeignetes naturverträgliches Pflegemanagement bedeutend. Um Schmetterlingen, Wildbienen und anderen Insektengruppen Flächen zur Vermehrung und Überwinterung zu bieten, ist die Offenhaltung dieser Lebensräume und der Entzug von Nährstoffen durch eine Mahd mit Abräumen enorm wichtig. Gleichzeitig müssen ausreichend Flächenanteile mit Fraß- und Blühpflanzen als Nahrungsangebot und Überwinterungshabitat erhalten bleiben.
Kommunale Feldwegesatzungen können rechtliche Vorgaben zum Erhalt und zur Pflege von Feldwegen bieten. Feldwegesatzungen werden von der Kommune erlassen und gelten für das im Eigentum oder in der Verwaltung der Kommune stehende Wegenetz. Sie legen die Zweckbestimmung und Nutzung der Wege und der dazugehörigen Seitenstreifen und Böschungen fest. Explizit kann auch durch ein Verbot das Bearbeiten oder Umpflügen der Wegebankette sowie die Aussparung der Wegeparzelle bei der Ausbringung von Düngern oder Pflanzenschutzmitteln genannt werden. In der Satzung kann festgesetzt werden, dass das vollständige oder teilweise Umpflügen, Abgraben oder durch anderweitige Bearbeitung verursachte Beschädigungen der Wege als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einem Bußgeld geahndet werden können.