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Infoveranstaltung: Wiederherstellung städtischer Ökosysteme (Artikel 8 W-VO)

13. Mai

Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur im Jahr 2024 hat die Europäische Union einen Rechtsrahmen geschaffen, um geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen.

Artikel 8 der W-VO richtet den Fokus dabei ausdrücklich auf den städtischen Raum: Bis 2030 soll der Verlust an Grünflächen und Baumbeschirmung in städtischen Ökosystemgebieten auf nationaler Ebene gestoppt und ab 2031 ein steigender Trend erreicht werden, bis ein zufriedenstellendes Niveau erreicht ist. Deutschland ist aufgefordert, diese Ziele im Nationalen Wiederherstellungsplan zu konkretisieren und geeignete Maßnahmen für deren Erreichung zu beschreiben.

Mit der Veranstaltung möchten wir Sie über die Anforderungen des Artikel 8 und den Stand der Arbeiten am Nationalen Wiederherstellungsplan sowie den Beteiligungsprozess informieren.