Renaturierung der Schussenaue

Arten- und BiotopschutzGewässer
Gewässer & MooreRenaturierungRetention, Versickerung, Regenwasser

Praxis

2009 wurde mit der Renaturierung der Schussenaue bei Gutenfurt auf einem circa neun Hektar großen Areal an der Schussen – einer der großen Zuflüsse zum Bodensee – eines der größten Naturschutzprojekte der Stadt umgesetzt. Ziel war – entsprechend der durch das Hochwasserregime der Schussen beeinflussten potentiellen natürlichen Vegetation – ein Fluss mit strukturreichen Auewäldern sowie die Schaffung von Retentionsflächen.

Die Schussen war bis dahin ein naturfernes Fließgewässer mit regelmäßigen Profil und teilweise befestigten steilen Ufern. Der gewässerbegleitende Galeriewald war lückig, im Norden wuchsen meist abgängige Hybrid-Pappeln und ein Fichtenwäldchen. Zwei größere Flächen wurden landwirtschaftlich genutzt (Grünland, Acker). Diese Nutzung war vakant und die Flächen werden nun der Sukzession überlassen.

An drei Gleituferabschnitten wurden zur Vergrößerung der Wasserwechselzone und Erhöhung der Strukturvielfalt die Ufer abgeflacht. Die neuen Böschungen wurden als Rohbodenbiotope belassen – sie sind ein wichtiger Teil der revitalisierten Aue. Im Norden wurde der vorhandene Uferdamm abgegraben und ein verfüllter Altarm mittels einer neu geschaffenen Flutmulde wieder an das Hochwasserregime der Schussen angebunden. Die auf dem Damm wachsenden Hybridpappeln wurden umgezogen. Durch das Aufreißen und den teilweisen Abtrag der Dämme wird die Aue zukünftig auch schon bei geringeren Hochwasserereignissen geflutet. Im Süden haben sich bereits wertvolle temporäre Stillgewässer entwickelt. Hier wurde eine vorhandene Geländesenke leicht verstärkt und an einen zeitweise wasserführenden Graben angebunden. Als Initialpflanzung wurden Stecklinge der inzwischen selten gewordenen Schwarzpappeln eingebracht.Durch diese und weitere Maßnahmen wird sich in den nächsten Jahren ein Weichholzauewald und bei höher liegenden Standorten ein Hartholzauewald entwickeln. Somit wurde eine sehr hohe Aufwertung für verschiedene und äußerst artenreiche – einst landschaftsprägende – Biotope erreicht.

Informationen

Projektlaufzeit:
Januar 2007 bis Dezember 2009
Partner:
Kreisfischereiverein RV, RP Tübingen, Landratsamt RV, BUND
Kontakt:
Stadt Ravensburg
Abt. Grünflächen und Ökologie
Blanka Rundel
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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
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Tel.: +49 7732 999-536-0
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Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis “Kommunen für biologische Vielfalt” beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration “Biologische Vielfalt in Kommunen”
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis “Kommunen für biologische Vielfalt” mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.