Das Bündnis stärkt die Bedeutung von Natur im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen und richtet den Fokus auf den Schutz der biologischen Vielfalt in Kommunen.
Hier erhalten Sie einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder, der Europäischen Union sowie privater Stiftungen.
Hier finden Sie Praxis-beispiele von Kommunen aus ganz Deutschland, die sich für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität einsetzen.
Dokumente wie Flyer, Fachartikel und Broschüren zu verschiedenen Themen von Kommbio und anderen Institutionen.
Entdecken Sie spannende Veranstaltungen von Kommbio, Kommunen und anderen Anbietern.
Praxis
Das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt, das 1992 in Rio de Janeiro verabschiedet wurde, ist das weltweit umfassendste Abkommen zum Schutz der Natur und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Um auf lokaler Ebene einen Beitrag zur Erfüllung der darin formulierten Verpflichtungen zu leisten, wurde in Heidelberg das Projekt „Artenschutzplan Heidelberg – Erhalt der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft“ 1997 gestartet.
Im Rahmen des Artenschutzplans hat die Stadt Heidelberg fünf Schwerpunktbereiche definiert, in denen bevorzugt Maßnahmen, die dem Erhalt und der Förderung der biologischen Vielfalt dienen, stattfinden. Die fünf Schwerpunktbereiche zeichnen sich durch eine besondere Arten- und Biotopausstattung aus. Die Dichte an geschützten Biotopen ist ausgesprochen hoch oder es kommen zahlreiche Arten der Roten Liste vor. Außerdem haben die Gebiete einen repräsentativen Charakter für die verschiedenen Naturräume Heidelbergs und der für sie typischen Arten- und Biotopausstattung. Pflege- und Fördermaßnahmen in diesen Bereichen besitzen somit eine hohe Effektivität in Bezug auf Erhalt und Förderung der biologischen Vielfalt. Der Artenschutzplan wird durch intensive Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Lokalen Agenda begleitet. Das Ziel ist, eine bessere Akzeptanz für die Belange des Naturschutzes zu erreichen.
Regelmäßiges Monitoring gibt Auskunft über die Erfolge der ergriffenen Maßnahmen. Pflege- oder Gestaltungsmaßnahmen werden – falls notwendig – regelmäßig angepasst. Die definierten Zielarten sind nach wie vor im Gebiet anzutreffen. Die Individuenzahlen der einzelnen Arten können jährlichen Schwankungen unterliegen. Diese Schwankungen sind jedoch auch Folgen der jeweiligen Witterungsverhältnisse. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die Maßnahmen des Artenschutzplans die charakteristischen Standortverhältnisse in den einzelnen Gebieten gestärkt haben.
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Auszeichnung StadtGrün Label
Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell
Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9
Um dem Bündnis “Kommunen für biologische Vielfalt” beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:
Unterzeichnung der Deklaration “Biologische Vielfalt in Kommunen”
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.
Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis “Kommunen für biologische Vielfalt” mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.
Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.
Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.
Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.
Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.
Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.
Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.
Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.
Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.
Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.
Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.
Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.
Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.
Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.
An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.