Worum geht es beim Thema Kleingärten?
Kleingartenanlagen sind grüne Inseln inmitten der Stadt. Als Teil der Stadtnatur sind sie Orte des Austausches und der Erholung, fördern die Identifikation mit dem eigenen Viertel und tragen zu mehr Umweltgerechtigkeit bei. Darüber hinaus stellen Kleingärten wertvolle Rückzugsorte für zahlreiche Pflanzen und Tiere dar und bilden als Trittsteinbiotope wichtige Verbindungselemente zwischen den städtischen Grünflächen. Naturnah gestaltet bieten sie Lebensraum und Nahrungsangebot für eine Vielzahl von Insekten wie Wildbienen oder Schmetterlinge.
Somit fördern Kleingärten nicht nur die Lebensqualität in dicht bebauten Städten, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Im Gegenzug erweisen sich viele der in Kleingärten vorkommenden Insekten als gern gesehene Nützlinge, indem sie sich als Blütenbestäuber, Schädlingsvertilger und Bodenverbesserer betätigen.
Was können Kommunen hierfür tun?
Kommunen können sich einerseits um die langfristige Flächensicherung von Kleingartenflächen bemühen und andererseits die gärtnerische Nutzung maßgeblich beeinflussen.
Das Aufstellen eines Kleingartenentwicklungsplans (KEP) im Zuge der Stadtentwicklung zeigt die Bedeutung des Kleingartenwesens für das kommunale Stadtgrün und die zukünftigen Perspektiven der Flächen auf. Auch Empfehlungen zu alternativen Formen des gemeinschaftlichen Gärtnerns können hier z.B. gegeben werden. Damit kann die Entwicklung des Kleingartenwesens an die sich ändernden Bedürfnisse der Gesellschaft angepasst werden.
Auch gesetzliche Regelungen auf Landesebene sind möglich. Als Beispiel hat das Land Berlin im Dezember 2025 das Kleingartenflächensicherungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz sieht u.a. vor, dass Kleingartenflächen auf landeseigenen Grundstücken nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses und nur in ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden dürfen. Wird eine Anlage aufgegeben, müssen gleichwertige Ersatzflächen in der Nähe bereitgestellt werden.
Auch über die Pachtverträge ist eine kommunale Einflussnahme möglich. Der Großteil aller Kleingartenanlagen besteht auf landeseigenen oder kommunalen Grundstücken, welche verpachtet sind. Diese Pachtverhältnisse zwischen Kommune und Verband bestehen meist seit Jahrzehnten und werde in der Regel kaum verändert. Kommt es jedoch zu einem Änderungsbedarf, haben Kommunen die Möglichkeit in diesem Zuge den Einfluss der gärtnerischen Tätigkeiten auf die biologische Vielfalt durch die Ausgestaltung des jeweiligen Pachtvertrages positiv zu beeinflussen. Hierfür bedarf es eine enge Absprache mit dem örtlichen Kleingartenwesen.
Für einen generellen stetigen Austausch ist die Kontaktpflege zu den jeweiligen Landes-, Bezirks-, Kreis- oder Stadtverbänden der Kleingärtner die Basis für eine gelungene Zusammenarbeit.
Wissenswertes
Das Projekt „Kleingärten für biologische Vielfalt“ bietet wertvolle Tipps und praktische Anleitungen für Gärtnerinnen und Gärtner auf ihrer Projekthomepage.