Wissenswert

Erdkröte (Bufo bufo)

Die Erdkröte (Bufo bufo)

Kräftig gebaut, 9 (♂) bis 11 (♀) Zentimeter lang, eine warzige braune Haut und kurze Beine, die nur ein langsames Vorankommen ermöglichen: Ihr tierischer Nachbar kommt unscheinbar und etwas behäbig daher, entpuppt sich bei näherem Hinsehen jedoch als Kraftprotz und wichtiger Bestandteil unserer heimischen Ökosysteme.

Bereits ab Februar können die Tiere auf der meist nächtlichen hin zu ihren Laichgewässern beobachtet werden. Dabei trägt das größere Weibchen das kleinere Männchen huckepack. Ihre Sommerlebensräume hingegen können einige Kilometer weit weg von diesen Gewässern sein. Außerhalb der Paarungszeit sind die Kröten vorwiegend nachtaktiv und können tagsüber z.B. unter Totholz oder Steinen gefunden werden. Den Winter verbringen Erdkröten in selbst gegrabenen Erdhöhlen in der Winterstarre.

Als Nahrung dienen ihr vorwiegend Asseln, Käfer, Spinnen, Tausendfüßer, Schnecken und Regenwürmer. Die Erdkröte (Bufo bufo) kommt flächendeckend in Mitteleuropa vor und zählt zu den häufigsten Amphibienarten Deutschlands. Sie gilt hierzulande als nicht gefährdet. Und doch werden ihre natürlichen Lebensräume stetig weniger und Kommunen können einiges tun, um ihren Bestand an Erdkröten zu schützen.

Ursprünglicher Lebensraum

Der natürliche Lebensraum der Erdkröte sind feuchte Laub- und Mischwälder. Als Laichgewässer dienen größere, stehende, mind. 0,5 m tiefe Gewässer in Wäldern oder in Waldnähe, z. B. Weiher, Teiche (einschließlich Fischteiche) und Seen mit gut entwickelter Unterwasservegetation und Röhrichtzone. Wegen der Ungenießbarkeit der Larven laicht die Erdkröte im Gegensatz zu anderen Amphibien auch erfolgreich in Fischteichen. Ungeeignet als Lebensraum sind vor allem intensiv genutzte Ackerlandschaften ohne Feldgehölze, flurbereinigte Weinberge und großflächige Nadelholz-Monokulturen. Auch dort, wo großflächig Laichgewässer fehlen, kann die Art nicht existieren. Sehr zum Leidwesen der Erdkröte hat sich unsere Landschaft jedoch genau dahin entwickelt. Große strukturarme Monokulturen dominieren die Land- und Forstwirtschaft; zahlreiche Straßen und Schienen zerschneiden die Landschaft und machen eine sichere Krötenwanderung unmöglich. Als Weitstreckenwanderer ist die Erdkröte wie kaum eine andere Amphibienart vom Straßentod betroffen.

Lebensraum in der Stadt

Baumbestand, Gewässer und Unterschlupfmöglichkeiten sind für die Erdkröte auch im Siedlungsbereich zu finden. Auf Grund ihres Vorkommens in Parks, Gärten, Hinterhöfen, feuchten Kellern, Ruinen und Friedhöfen ist die Erdkröte ein sogenannter „Kulturfolger“. Sogar inmitten von Städten kann man Erdkröten antreffen. Um geeignete Lebensräume oder Laichplätze im urbanen Raum zu finden, muss die Erdkröte nicht nur Straßen, sondern auch viele weitere Barrieren innerhalb des Siedlungsraumes überwinden, teils nur mit mäßigem Erfolg. Gullyschächte oder Keller- und Lichtschächte werden ihr häufig zum Verhängnis.

„Was Sie beitragen können“

Die Maßnahmen zur Förderung der Erdkröte reichen vom Schutz ihrer natürlichen Lebensräume über das gezielte Management von (Ersatz-)Laichgewässern und die Bejagung ihrer häufigsten Prädatoren (Iltis, Waschbär und Wildschwein) bis hin zur Minimierung der Risiken durch Straßen- oder Gullytod während der Wanderungen. Letzteres kann durch die Kommune gezielt gefördert werden, z.B. durch:

  • Die Förderung von mobilen und stationären Amphibienzäunen
  • Das Abfangen und über die Straße tragen wandernder Tiere
  • Den Einbau von Tunneldurchlässen unter Straßen
  • Die Etablierung sicherer Straßenabläufe oder Ausstiegshilfen in Straßenabläufen
  • Abgesenkte Bordsteine (Flachbord)
  • Die Sicherung von Keller- und Lichtschächten kommunaler Liegenschaften, um zu vermeiden, dass Kröten hineinfallen. Spezielle Ausstiegsmatten ermöglichen hineingefallenen Tieren hinauszuklettern.

Gerade im Frühjahr sind Maßnahmen wie die Förderung mobiler Amphibienzäune wirkungsvoll, um die Tiere gezielt bei ihrer Wanderung zu den Laichgewässern zu schützen.

Diese können beispielsweise sein:

  • Der Unterhalt der Straßengräben (mitunter auch später Winterdienst) oder die Nutzung privater Zufahrten zu Ackerflächen oder Hausgrundstücken führen häufig zur Beschädigung von temporären Amphibienzäunen. Hier sollt vorab mit allen Beteiligten gesprochen und die Zäune nach Durchfahrten wieder aufgestellt oder repariert werden.
  • Wiesen- und Rasenpflege um (Garten)Teiche: Ungemähte Rasenflächen um Gartenteiche herum ermöglichen den Amphibien geschützte Wanderkorridore. Generell empfiehlt es sich rund um Gewässer erst spät im Jahr mähen und den Bereich vor der Mahd auf ufernahe Tiere abzusuchen. Insbesondere zur Zeit der Abwanderung der Jungtiere (sogenannter „Froschregen“ im Juni) sollten diese Maßnahmen bedacht werden, da die Rückwanderung dieser Tiere ist meist nicht durch Amphibienzäune geschützt ist.

 

Wie eine gelungene Kombination an Schutzmaßnahmen in der Praxis aussehen kann, sehen Sie an den folgenden Beispielen:

Die Kommunen betreiben eine breite Öffentlichkeitsarbeit, um die Bürgerschaft zu informieren und für Akzeptanz gegenüber den Maßnahmen zu werben. In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde werden vom Landesbetrieb Straßen NRW mobile Zäune aufgestellt. Das Absammeln der Tiere erfolgt in Zusammenarbeit mit lokalen Anliegerinitiativen sowie Regionalgruppen von Verbänden wie dem NABU und dem BUND.

Ein zusätzlicher Weg ist die Festsetzung von Maßnahmen zum Amphibienschutz in den kommunalen Biodiversitätsstrategien. Vorbildlich hat dies der Landkreis Lippe umgesetzt: www.kommbio.de/dokumente/lippes-lebendige-vielfalt/

Tipps zur Kommunikation

  • Nutzen Sie die Erdkröte als Flaggschiffart für Amphibien im Siedlungsraum. Viele Amphibienarten sind durch ähnliche Umstände von Lebensraumverlusten und weiteren Gefahren bedroht. Die Erdkröte ist durch ihre Erscheinung und Häufigkeit gut zu beobachten, sodass hierdurch im Umweltbildungsbereich ein Berührungspunkt zu dieser Artengruppe hergestellt werden kann. Schaffen Sie hierfür möglichst Angebote für verschiedene Altersklassen.
  • Amphibienschutz basiert in den Kommunen häufig auf ehrenamtlicher Basis. Kooperieren Sie mit den lokalen Naturschutzvereinen und Initiativen und binden Sie diese frühzeitig in Ihre Maßnahmenplanung mit ein- als Träger der Straßenbaulast können die Verbände nur mit ihrer Unterstützung tätig werden.
  • Leisten Sie Aufklärung über und Bewusstseinsentwicklung für Gefahrenzonen wie Straßenabläufe oder Lichtschächte in den zuständigen Ämtern, um Verständnis für etwaige Maßnahmen zu generieren.
  • Binden Sie Verantwortliche in den Bauhöfen und Straßenmeistereien frühzeitig in ihre Maßnahmenplanung mit ein, um diese möglichst praxisnah zu gestalten. (z.B. Auf-/Abbau von Warnschildern durch die Bauhöfe oder Unterstützung der Ehrenamtlichen, Beschaffung /Lagerung der Amphibienzäune im Bauhof oder bei den Unteren Naturschutzbehörden).
  • Fördern Sie das Bewusstsein für Licht- und Kellerschächte als Gefahren auch innerhalb der Bevölkerung, um Ihren Einfluss von den kommunalen Liegenschaften in den Privatsektor auszuweiten.

Förderprogramme

Praxisbeispiele

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