Rechte der Natur ins Grundgesetz
MünsterWeltweit hat sich eine Bewegung entwickelt, die die Aufnahme von Eigenrechten der Natur in die jeweiligen Verfassungen fordert. Der Natur und ihren Entitäten soll das Recht zugestanden werden, zu leben und sich ihrer Art gemäß weiterentwickeln zu können. Die bisherigen Rechtsordnungen spiegeln indes die anthropozentrische Weltsicht der modernen westlichen Kultur wider.