Wildbienen-Schulen im Landkreis St. Wendel – Bienenweiden und Insektennisthilfen als außerschulische Lernorte

Grün- und FreiflächenUmweltbildung
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Praxis

Kindheit findet heute zu einem großen Teil in der Schule statt – Schülerinnen und Schüler verbringen einen Großteil ihres Tages in Klassenräumen. Als Ausgleich hierzu sollten Schulhöfe Orte sein, an denen Schülerinnen und Schüler sich zwischen den anstrengenden Unterrichtseinheiten erholen und austauschen sowie gemeinsam spielen und toben können. Viele Schulhöfe bieten jedoch ein tristes Bild aus kurz geschorenem Rasen und lieblosen Betonwüsten ohne Spiel- und Bewegungsangebote oder die Möglichkeit zur Entspannung und Naturerfahrung. Solch eintönige Flächen sind nicht nur für Kinder langweilig, sondern auch aus Sicht des Naturschutzes wertlos.

Hingegen können sich naturnah und strukturreich gestalte Schulhöfe zu vielfältigen Erlebnis- und Erholungsräumen entwickeln: Sie fördern die mentale und soziale Entwicklung, bringen Abwechslung in den Unterricht und stärken das Naturbewusstsein der Schülerinnen und Schüler. So können Kinder und Jugendliche Kontakte zueinander knüpfen, miteinander spielen und dabei gemeinsam die Natur entdecken und erleben – Hecken, Obstbäume und Blühwiesen sind Spielraum und Freilandlabor gleichermaßen. Die Anlage von Blühwiesen oder der Bau von Insektennisthilfen bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich aktiv im Naturschutz zu engagieren und einen Beitrag zur Förderung der biologischen Vielfalt zu leisten. Darüber hinaus bilden naturnah gestaltete Schulgelände wichtige Trittsteinbiotope und Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten – so gehen Naturschutz und Umweltbildung Hand in Hand.

Wildbienen-Schulen im Landkreis St. Wendel – Bienenweiden und Insektennisthilfen als außerschulische Lernorte

Wie die erfolgreiche Umsetzung von Naturschutz- und Umweltbildungsmaßnahmen unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in der Praxis gelingen kann, veranschaulicht der Landkreis Sankt Wendel in seinem Zukunftsprojekt „Wildbienen-Schulen im Landkreis St. Wendel – Bienenweiden und Insektennisthilfen als außerschulische Lernorte“.

Im Mittelpunkt des Projektes stand die Anlage artenreicher Blühflächen an fünf Schulstandorten in Trägerschaft des Landkreises. Mit tatkräftiger Unterstützung der Schülerinnen und Schüler wurde Regio-Saatgut auf den schuleigenen Grünflächen ausgebracht und so insgesamt ca. 5.000 m² nektar- und pollenreiche Blühwiese zur Förderung von Insekten und insb. von Wildbienen geschaffen.

In direkter Umgebung der Blühflächen wurden durch einen Schreinermeister angefertigte Wildbienennisthilfen installiert und mit Nistmaterial aus Schilf-, Bambus- und Pappröhrchen befüllt. Schnell entdeckten die ersten Wildbienen das neue Wohnraumangebot und bezogen die vorbildlich umgesetzten Nisthilfen.

Um den Schülerinnen und Schülern die zukünftigen Blütenbesucher spielerisch näher zu bringen, wurde an jedem der fünf Schulstandorte ein sogenanntes „Drehwürfel-Didaktikum“ installiert. Die individuell angefertigten und interaktiv gestalteten Stationen bestehen aus drehbaren Holzwürfeln und informieren über einheimische Wildbienen, deren Eigenschaften und Ansprüche. Der richtige „Dreh“ führt hierbei Wildbiene, Nahrungspflanze, Lebensraum und Artensteckbrief zusammen.

Das Zentrum Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) am Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) unterstützte sowohl bei der bei der Ausgestaltung der Infostationen als auch bei der Entwicklung themenbezogener Unterrichtseinheiten und schulte die Lehrerinnen und Lehrer zur Nutzung der neu entstandenen Lernorte.

In Kooperation mit dem Kreisverband der Obst- und Gartenbauvereine (OGV) wurden erlebnispädagogische Bildungseinheiten an den Schulen in Verbindung mit Bienen- oder Natur-AGs angeboten. Darüber hinaus können sich die Schülerinnen und Schüler zu „Insekten-Fachwarten“ ausbilden lassen.

Um die neu angelegten Blühflächen langfristig zu erhalten, werden diese extensiv, d.h. mit einer ein- bis zweischürigen Mahd gepflegt. Anschließend erfolgt ein Abtransport des Mahdguts durch den jeweiligen Schulhausmeister. Auch die übrigen Grünflächen der Schulstandorte dürfen sich zukünftig naturnah entwickeln.

Informationen

Projektlaufzeit:
November 2020 – Mai 2028
Partner:
BildungsNetzwerk Sankt Wendeler Land, Zentrum BNE am Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM), Verband der Imker im Kreis St. Wendel e.V., Kreisverband der Obst- und Gartenbauvereine St. Wendel e.V., Dr.-Walter-Bruch-Schule BBZ des Landkreises St. Wendel, Gemeinschaftsschule Sankt Wendel, Gymnasium Wendalinum, Cusanus-Gymnasium
Förderer:
Bis Oktober 2024 im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert
Kontakt:
Landkreis Sankt Wendel
Amt 43: Entwicklung Ländlicher Raum und Ehrenamt
Thomas Gebel
Telefon: 06851 / 801 4700

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Robert Spreter
Geschäftsführer

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Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.