Streuobstkindergarten

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Praxis

Positive Naturerfahrungen machen aus Kindern und Jugendlichen die Natur­schützerinnen und Naturschützer von morgen. In Zeiten fortschreitender Naturentfremdung und Verhäuslichung spielen Betreuungseinrichtungen bei der Ermöglichung fortwährender Naturbegegungen eine zentrale Rolle.

Die Regelmäßigkeit von Naturerfahrungen ist dabei ebenso ausschlaggebend wie die Möglichkeit, selbstbestimmt Natur erleben zu können um hierdurch eigenständig ein Verständnis für ökologische Zusammenhänge zu entwickeln. Der alltägliche Bezug zu einer Grünfläche, einem Garten oder z.B. einer Streuobstanlage ermöglicht es den Kindern, die Veränderungen der Jahreszeiten in Vielfalt und Farbe wahrzunehmen und zu begreifen sowie durch Beobachtungen eine erste eigene Vorstellung von biologischer Vielfalt zu entwickeln.

Streuobstkindergarten

Auch die Stadt Oelsnitz/ Erzgeb. folgt diesem Ansatz und hat in Zusammenarbeit mit dem Kindergarten „Children Center phoenixONE“ ein Umweltbildungsprogramm zum Thema Streuobst entwickelt.

Im Mittelpunkt des Projektes „Streuobstkindergarten“ stand die frühkindliche Umweltbildung und Erziehung. Auf dem Außengelände des Kindergartens wurde eine Auswahl an gebietseigenen Obstbäumen wie Apfel, Birne, Pflaume, Kirsche und Pfirsich gepflanzt. Die neue Mini-Obstbaumschule lädt zum Naschen und Erleben ein.

Im einrichtungseigenen Garten sowie in den umliegenden Streuobstanlagen haben die Kinder die Möglichkeit, das Aufwachsen und Veredeln von Obstbäumen mitzuerleben und über Insekten, Vögel und andere Tiere zu lernen. Im Verlauf der Jahreszeiten werden die Veränderungen in den Streuobstanlagen beobachtet und erste grundlegende ökologische Zusammenhänge vermittelt.

Das geerntete Obst wird in der einrichtungseigenen Küche verarbeitet. Innerhalb des Projekt-Kindergartens soll die Etablierung einer naturnahen Streuobstkita zukünftig eine zentrale Rolle spielen. Damit wird eine fortlaufende Weiterentwicklung des bereits vorhandenen Bestands an Flächen und pädagogischem Material sichergestellt. Das Projekt „Streuobstkindergarten“ soll perspektivisch die gesamte pädagogische Ausrichtung der Kita stark mit ökologischen und nachhaltigen Bildungsthemen verbinden.

Zentraler Bestandteil des Projektes war zudem die Wiederherstellung einer historischen straßenbegleitenden Streuobstanlage. Hierfür wurden der noch erhaltene Baumbestand saniert, fehlende Bäume ergänzt, Informations- und Rastmöglichkeiten sowie verschiedene Brut- und Unterschlupfmöglichkeiten geschaffen. Informationstafeln bringen der Bevölkerung die Themen Streuobst und biologische Vielfalt näher.

Auf Grundlage einer ersten Bestandsaufnahme hinsichtlich Anzahl, Art, Sorte und Erhaltungszustand der Obstbäume wurde eine digitale Streuobstdatenbank initiiert, welche durch Meldungen aus der Bevölkerung stetig erweitert werden kann.

In enger Zusammenarbeit mit der AG „Bergbau- und Gästeführer“ wurde hieraus eine Streuobstwiesen-Wanderroute durch die Region (Outdooractive-Eintrag: https://out.ac/JoxvH) entwickelt.

In der kooperierenden Grundschule „Schule des Friedens“ soll das Projekt „Streuobstkindergarten“ zukünftig fortgesetzt werden, um die Themen Obstbau und Streuobstwiesen weiterzuführen und zu vertiefen. Die Pflege und Erhaltung der Streuobstanlage erfolgt durch die Kommune, finanzielle Unterstützung bekommt das Projekt zusätzlich durch die Stiftung „Lebendige Stadt Oelsnitz im Erzgebirge“.

Informationen

Projektlaufzeit:
November 2020 – Mai 2028
Partner:
Kindergarten Neuwürschnitz: Children Center phoenixONE, Grundschule Neuwürschnitz: Schule des Friedens
Förderer:
Bis Oktober 2024 im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert
Kontakt:
Stadt Oelsnitz/ Erzgeb.
Bürgermeister
Thomas Lein
Telefon: 037298/ 38100
Weiterführende Links:

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Auszeichnung StadtGrün Label

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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

info@kommbio.de

Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.