Praxis
Gärten bieten Raum für Erholung, Entspannung und Naturerfahrung. Darüber hinaus besitzen viele der rund 17 Millionen Privatgärten in Deutschland ein großes Potenzial zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt. Insbesondere in Siedlungsräumen können naturnah und strukturreich gestaltete Gärten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bieten und darüber hinaus als wichtige Trittsteinbiotope dienen. Blühwiesen mit heimischen Pflanzen sind eine wertvolle Nahrungsquelle für zahlreiche blütenbesuchende Insekten und Kleinstrukturen wie Totholz-, Laub- oder Steinhaufen schaffen wertvolle Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten für Reptilien, Amphibien und Kleinsäuger. Der Verzicht auf Pestizide und chemische Dünger sowie das Zulassen „wilder Ecken“ fördert zusätzlich die heimische Artenvielfalt – in einem naturnahen Garten sind Menschen, Pflanzen und Tiere gleichermaßen zuhause.
„Querfurt blüht auf“
Auch die Stadt Querfurt hat das Potenzial privater Gärten zur Förderung der biologischen Vielfalt und insbesondere von Insekten erkannt und gemeinsam mit dem Geo-Naturpark Saale-Unstrut-Triasland einen Wettbewerb ausgelobt, in dessen Rahmen Privatpersonen dabei unterstützt wurden, ihre (Vor-)Gärten in grüne und insektenfreundliche Oasen zu verwandeln.
Hierdurch wollte die Stadt Querfurt ihre Einwohnerinnen und Einwohner sowie Interessierte dazu aufrufen, der zunehmenden Verschotterung von Vorgärten entgegenzuwirken und durch die Schaffung von Trittsteinbiotopen die lokale Artenvielfalt zu fördern. So sollte zwischen Unstruttal und Süßem See ein Migrationskorridor für Wildbienen und nahestehende Insektengruppen geschaffen werden, der den Geo-Naturpark Saale-Unstrut-Triasland mit dem Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz verbindet und die Migration und den genetischen Austausch der Arten untereinander ermöglicht.
Aus insgesamt 29 Wettbewerbsbeiträgen wurden zwischen April und Juni 2021 neun Gewinnergärten zur Umgestaltung ausgewählt. Die Teilnahmebedingungen sahen vor, dass sich aus der Umgestaltung der Gärten eine eindeutige Verbesserung zugunsten von Insekten und anderen Tierarten ergeben und eine Funktion der Fläche als Trittsteinbiotop erkennbar sein musste.
Zunächst erfolgte eine Beratung durch einen beauftragten GaLaBau-Betrieb bezüglich möglicher biodiversitäts- und insektenfördernder Maßnahmen, unter Berücksichtigung der gestalterischen Vorstellungen der Gartenbesitzerinnen und -besitzer. Anschließend wurden die Umgestaltungsarbeiten fachgerecht durch das Unternehmen umgesetzt. Die Gesamtkosten für Planung und Umgestaltung des Gartens wurden bis zu einem Betrag von 2.400 € von der Stadt Querfurt aus dem Preisgeld finanziert. Darüber hinausgehende Kosten wurden von den jeweiligen Gartenbesitzerinnen und -besitzern getragen. Diese verpflichteten sich gleichzeitig, die biodiversitätsfördernden Maßnahmen in ihrem Garten für mindestens fünf Jahre aufrechtzuerhalten.
Als Ergebnis des Gartenwettbewerbs wurden nektar- und pollenreiche Blühwiesen als Nahrungshabitate für Insekten angelegt – beispielsweise wurde ein ehemals vegetationsarmer, als Stellplatz genutzter Vorgarten in eine artenreiche Blühwiese umgewandelt – sowie einheimische Bäume und Sträucher gepflanzt, Totholz- und Reisighaufen angelegt und ein Feuchtbiotop renaturiert. Die ökologisch umgestalteten (Vor-)Gärten bilden mitunter einen deutlichen Kontrast zu den angrenzenden Grundstücken, deren Vorgärten teilweise als klassische Schottergärten gestaltet sind. Sie steigern die Aufenthaltsqualität für Menschen und Tiere, werten das Ortsbild auf und regen durch ihre naturnahe und farbenfrohe Gestaltung zur Nachahmung an.
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Auszeichnung StadtGrün Label
Geschäftsstelle Radolfzell
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Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:
Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.
Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.
Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.
Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.
Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.
Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.
Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.
Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.
Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.
Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.
Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.
Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.
Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.
Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.
Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.
An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.