Praxis
Starke Versiegelung, Schottergärten, Zäune und ein Mangel an öffentlichen Grünflächen – vielerorts bleibt in Neubaugebieten das Potenzial zur Förderung von biologischer Vielfalt ungenutzt. Je nach Gesetzeslage im jeweiligen Bundesland versuchen viele Kommunen einer naturfernen Entwicklung von Neubaugebieten beispielsweise durch Verbote von Schottergärten entgegenzuwirken. Verbote allein erzielen jedoch meist nicht die erwünschte Wirkung, zumal ihre Durchsetzung mit teils großem Aufwand verbunden ist. Kommunen benötigen daher praxistauglichere Ansätze, die im Sinne einer „neuen Art des Planens und Bauens“ geeignet sind, biologische Vielfalt in Neubaugebieten von Anfang an mitzudenken und zu fördern.
Naturnahes Wohngebiet Woltruper Wiesen V
Ein Blick nach Bersenbrück in Niedersachsen ist da lohnenswert. In ihrem Zukunftsprojekt zeigt die Stadt innovative Ansätze zur Förderung von biologischer Vielfalt in Neubaugebieten. Das Konzept gilt als Blaupause für weitere Neubaugebiete in der Kommune. Die Belange von Naturschutz und Bauleitplanung werden hier von Anfang an gemeinsam gedacht und gleichermaßen in den Planungsprozess integriert. Dabei setzt die Stadt nicht nur auf Verbote, wenngleich auch Pestizide und synthetische Düngemittel zur Pflege der zukünftigen öffentlichen Grünflächen untersagt sind. Vielmehr sollen die grünen Leitlinien des Neubaugebietes schon zu Beginn von allen Bauinteressentinnen und -interessenten gemeinsam getragen und gelebt werden.
Hierfür hat die Stadt bereits zahlreiche Umweltbildungsveranstaltungen initiiert, weitere öffentliche Schulungen zur naturnahen Grünflächenpflege werden folgen. Eine Sonderausstellung bewarb den innovativen Ansatz des Baugebietes und stellte die Handlungsmöglichkeiten vor, im eigenen Garten tierische Nachbarn zu fördern. Weiterhin werden zukünftig kostenfreie, individuelle Gartenfachberatungen angeboten, sobald die Bauphase beginnt. So werden Schottergärten, Gabionen und Co. von Grund auf vermieden und müssen nicht im Nachhinein zurückgebaut werden. Ein Gartenwettbewerb sowie Zuschüsse zu biodiversitätsfördernden Maßnahmen runden das Angebot ab.
Die zukünftigen Grünanlagen und Freiflächen des Baugebietes werden ebenfalls naturnah angelegt und gepflegt. Bestehende Wassergräben bleiben erhalten und neue Gräben werden durch Uferstauden und Gehölze zu wertvollen Strukturen für Vögel, Amphibien und Insekten. Durch die Anlage eines naturnahen Regenwasser-Rückhaltebeckens, welches in seiner Ausgestaltung einem Flachgewässer ähnelt, wird ebenfalls ein wertvolles Habitat z.B. für Libellen geschaffen. Feldhecken und Blühwiesen im Baugebiet verbinden diese Lebensräume miteinander und bilden für viele Arten Wanderkorridore.
Die Stadt strebt an, die Grundzüge des nachhaltigen, regenerativen Bauens sowie das Thema „Klimawandelanpassung“ in der Kommune zu verstetigen. Hierzu ist ein stetiger Austausch zwischen allen Beteiligten vorgesehen.
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Auszeichnung StadtGrün Label
Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell
Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9
Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:
Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.
Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.
Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.
Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.
Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.
Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.
Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.
Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.
Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.
Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.
Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.
Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.
Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.
Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.
Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.
An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.