Nachhaltige Verpachtung & Treibhausgasreduzierung im Lichtenmoor

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Praxis

Nachhaltige Bewirtschaftungsauflagen durch Pachtverträge

Der Landkreis Nienburg/Weser verpachtet etwa 805 Hektar kreiseigener Flächen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Grünlandflächen, die sich in Naturschutzgebieten befinden. Da diese Flächen häufig wertvolle Lebensräume darstellen oder in deren unmittelbarer Umgebung liegen, ist hier eine schonende, nachhaltige Bewirtschaftung besonders wichtig. Der Landkreis verpachtet diese Flächen deshalb mit konkreten Auflagen zur extensiven Bewirtschaftung. Neben dem generellen Verbot aller Pflanzenschutzmittel darf kein Grünlandumbruch erfolgen und keine Veränderung der Bodenoberfläche stattfinden. Mäharbeiten dürfen niemals von außen nach innen erfolgen, sondern müssen von einer Seite ausgehend durchgeführt werden. Zur Förderung von Blütenpflanzen und Insekten und als Rückzugsraum für Wirbeltiere muss bis zum 1. August bei der Mahd entlang von Hecken und Gewässern ein mindestens 2,50 m breiter Streifen stehen gelassen werden. Im Gegenzug wird der Pachtpreis gesenkt oder, wie beispielsweise auf einigen Hochmoorstandorten, ganz erlassen.

Treibhausgasreduzierung durch das Projekt KliMo Lichtenmoor

Der Landkreis Nienburg/Weser setzt im Bereich des Lichtenmoors Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen um. Der Landkreis kauft im Hochmoorkomplex Lichtenmoor landwirtschaftliche Flächen mit dem Ziel der Wiedervernässung auf. Das Projekt KliMo Lichtenmoor wird zu 50% durch EU-Mittel im Rahmen der EFRE-Richtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ und zu 25% durch Landesmittel gefördert, 25% übernimmt der Landkreis selbst. Der Landkreis Nienburg/Weser setzt hier Geld von Ersatzzahlungen gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ein. Die Ersatzzahlungen werden so zielgerichtet in einen hochwertigen Naturschutzraum gelenkt, der zum Naturschutzgebiet ausgewiesen werden soll. Dadurch wird der Flächendruck durch Kompensationserfordernisse in der Agrarlandschaft kanalisiert und reduziert. Die Wiedervernässung der Hochmoore trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern schafft durch die Nutzungsänderung auch Lebensraum für eine an die extremen Bedingungen angepasste Tier- und Pflanzenwelt.

Informationen

Projektlaufzeit:
2018 bis fortlaufend
Förderer:
Projekt KliMo Lichtenmoor: Europäischen Union- EFRE-Mittel - „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ (KliMo) (50%) Land Niedersachsen (25%)
Kontakt:
Landkreis Nienburg/Weser
Untere Naturschutzbehörde
Klaus Gänsslen
Weiterführende Links:

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Auszeichnung StadtGrün Label

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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

info@kommbio.de

Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.