Libellenflugplatz Gut Steuerwald – schwirrendes Leben in bunter Vielfalt

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Praxis

Auen zählen zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Als Übergangsbereich zwischen Wasser und Land unterliegen sie einem ständigen Wandel und beherbergen eine besonders große Arten- und Lebensraumvielfalt. Überflutungs-dynamik und Hochwasserereignisse sind dabei die maßgeblichen Steuergrößen, welche das natürliche Habitatmosaik für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten formen. So sind beispielsweise rund 2.600 der in Deutschland vorkommenden Insektenarten, darunter unter anderem ca. 80 Libellenarten, an Gewässerlebensräume gebunden. Viele der Tiere verbringen das Larvenstadium im Wasser, während die Fortpflanzung der adulten Insekten in den Ufer- und Auenbereichen stattfindet. Neben ihrer Funktion als Lebensraum erbringen intakte Auenökosysteme darüber hinaus eine große Bandbreite unterschiedlicher Ökosystemleistungen. Sie bieten natürlichen Hochwasserschutz, halten Nähr- und Schadstoffe zurück und dienen als Raum für Sport und Erholung. Dennoch wurden in den letzten Jahrhunderten viele Auen durch Begradigung, Kanalisierung, Regulierung, Staustufenbau sowie Eindeichung von den Flüssen getrennt und stehen somit nicht mehr als Überflutungs- und Lebensräume zur Verfügung.

Libellenflugplatz Gut Steuerwald – schwirrendes Leben in bunter Vielfalt

Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadt Hildesheim in ihrem Zukunftsprojekt der Renaturierung des weitgehend trockengefallenen Steuerwalder Mühlengrabens, einem verlandeten Seitenarm der Innerste, verschrieben. Neben der Stärkung des Auenbiotopverbunds und Schaffung wertvoller Retentionsflächen lag ein weiterer Projektschwerpunkt auf der Entwicklung eines stadtnahen Naturerfahrungs- und Naherholungsraums. Als Symbolart des Renaturierungsprojektes steht die rund um das Gut Steuerwald vorkommende Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens) stellvertretend für eine Vielzahl auentypischer Pflanzen- und Tierarten.

Aufgrund der Nähe zu einem Natura 2000-Gebiet besitzt die Innerste eine große Bedeutung als Trittsteinbiotop im Auenbiotopverbund. Durch die Wiederanbindung des Altarms, einer Entlandung auf einer Länge von ca. 800 Metern sowie partiellen Aufweitungen und Vertiefungen des Flussbettes konnte der Lebensraum für zahlreiche heimische Tier- und Pflanzenarten wiederhergestellt werden. Zur Vermeidung von Flurschäden wurden die anfallenden Aushub- und Reprofilierungsarbeiten mithilfe eines Schreit- sowie eines Schwimmbaggers vorgenommen.

Ein neu angelegter Verweilplatz lädt Besucherinnen und Besucher zum Entspannen und zur Erkundung des renaturierten Gewässers ein. Zwei Schautafeln informieren zu den Schwerpunktthemen „Wasserburg im Wandel der Zeiten“ und „Lebensraum von Biber und Libellen“. Ein vielfältiges Exkursionsangebot stellt darüber hinaus eine wertvolle Ergänzung zu den lokalen Umweltbildungsangeboten dar.

Im Rahmen eines projektbegleitenden Monitorings wird bis 2026 die Entwicklung der Gewässerstrukturgüte, der Insekten-, Vogel- und Fischfauna sowie der auentypischen Vegetation erfasst. Um die renaturierten Projektflächen dauerhaft als wertvolles Habitat und Naherholungsraum zu erhalten, wird im regelmäßigen Abstand von mehreren Jahren eine Entschlammung des nördlichen Abschnitts des Mühlengrabens durchgeführt werden.

Informationen

Projektlaufzeit:
November 2020 – November 2027
Partner:
Ornithologischer Verein zu Hildesheim e.V., BUND Kreisgruppe Hildesheim
Förderer:
Bis Oktober 2024 im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert
Kontakt:
Stadt Hildesheim
Grünflächenplanung und -unterhaltung
Sören Kratzberg
Telefon: 05121 / 301 - 3530

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Mit dem Label „StadtGrün naturnah“ unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines ökologischen Grünflächenmanagements und zeichnen vorbildliches Engagement auf kommunaler Ebene aus.
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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

info@kommbio.de

Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.