Praxis
Artenreiche extensiv genutzte Wiesen und Streuobstflächen waren prägende Elemente unserer historischen Kulturlandschaft sind heute aufgrund von Nutzungsintensivierungen oder auch Nutzungsaufgaben nur noch selten anzutreffen. Eine gezielte Wiederherstellung oder Neuanlage dieser kulturlandschaftlichen Lebensraumtypen wertet das Landschaftsbild auf und trägt zur Erhaltung zahlreicher darin vorkommender Tier- und Pflanzenarten bei. Die Anlage von Blühwiesen stellt jedoch viele Kommunen regelmäßig vor große Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der Auswahl geeigneter Saatgutmischungen.
Zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sollte vorzugsweise autochthones (naturraumtreues) Saatgut eingesetzt werden. Dieses Saatgut entstammt Spenderflächen einer bestimmten naturräumlichen Haupteinheit, z.B. der Nördlichen Frankenalb, und darf auch nur dort wieder ausgebracht werden. Dies trägt dazu bei, die regionale Artenvielfalt zu erhalten und Florenverfälschungen zu verhindern. Derzeit ist autochthones Saatgut jedoch noch nicht für alle biogeografischen Regionen erhältlich und steht insbesondere für größere Projekte oft nicht in ausreichender Menge zur Verfügung. Alternativ kann in solchen Fällen auf sogenanntes Regio-Saatgut ausgewichen werden, welches aus naturschutzfachlicher Sicht gegenüber konventionellem Saatgut zu bevorzugen ist, jedoch regionale genetische Besonderheiten i.d.R. weniger gut abbildet als naturraumtreues Saatgut. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Ernte von eigenem autochthonem Saatgut vermehrt an Bedeutung für Kommunen.
Hummelretter
Die Gemeinde Hummeltal hat sich in ihrem Zukunftsprojekt der Gewinnung von autochthonem Saatgut zur Anlage artenreicher Blühwiesen in der Region verschrieben, um die von hügeligem Grünland geprägte Kulturlandschaft „Hummelgau“ langfristig zu erhalten.
Im Projekt „Hummelretter“ wurden artenreiche Äcker und bestehende Streuobst-, Retentions-, Grün- und Heckenflächen zu einem insekten- und kleintierfreundlichen Band verbunden, welches das gesamte Gemeindegebiet durchzieht.
Hierfür wurde unter Anleitung der Unteren Naturschutzbehörde autochthones Saatgut gewonnen und zunächst an Privathaushalte der Kommune sowie der Nachbarkommunen ausgegeben. Zu diesem Zweck wurden im Vorfeld geeignete Spenderflächen kartiert und Flächen ermittelt, welche im Sinne des Biotopverbundes ökologisch aufgewertet werden könnten. In Absprache mit den verschiedenen Flächeneigentümerinnen und -eigentümern wurden im Anschluss Maßnahmen wie der Bau einer Trockenmauer und die Pflanzung von insgesamt 100 Obstbäumen unterschiedlicher Sorten durchgeführt. Parallel wurde ein Konzept für geeignete kommunale Empfängerflächen zur Anlage artenreicher Blühwiesen erstellt. Zukünftig können mit dem gewonnenen Saatgut ca. 5 ha Blühwiesen pro Saison angelegt werden. Zur naturnahen Grünflächenpflege wurde zudem ein Fingerbalkenmähwerk für den kommunalen Bauhof angeschafft.
In Kooperation mit den örtlichen Imkervereinen, der Kreisfachberatung und der Grund- und Mittelschule Hummeltal wurden Bürgerinnen und Bürger jeden Alters für die Erhaltung und Förderung von biologischer Vielfalt sensibilisiert. Hierfür wurden drei Informationstafeln zu den Themen „Blühflächen“, „Streuobst“ und „Grünland“ entwickelt und an markanten Punkten im Gemeindegebiet aufgestellt. Ergänzend wurden vom Bund Naturschutz ein kostenloser Workshop zum Thema naturnahe Gartengestaltung angeboten.
Um eine nachhaltige Pflege der Flächen zu gewährleisten, wurde eine Schulung zur Blühflächen- und Grünlandbewirtschaftung für den kommunalen Bauhof und alle Nachbarbauhöfe aus dem Landkreis angeboten.
Die erfolgreiche Kooperation zur Umweltbildung durch Schulungen und Workshops soll in regelmäßigen Veranstaltungsformaten aufrechterhalten werden. Die Pflege und sukzessive Strukturanreicherungen im gesamten Gemeindegebiet werden von Gemeinderat und Verwaltung als Daueraufgabe ernst genommen und als Herzensangelegenheit durch den Bauhof und kooperierende Landwirte weitergeführt.
Newsletter abonnieren
Immer informiert über neue Termine, Projekte und das Bündnis.
Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenfreien Newsletter ein.
Auszeichnung StadtGrün Label
Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell
Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9
Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:
Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.
Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.
Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.
Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.
Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.
Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.
Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.
Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.
Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.
Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.
Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.
Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.
Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.
Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.
Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.
An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.