Praxis
Stadtnatur erbringt zahlreiche Ökosystemleistungen, von denen Menschen in vielfältiger Weise profitieren – ökonomisch aber besonders auch hinsichtlich ihrer physischen und psychischen Gesundheit. So mindern regelmäßige Naturkontakte Stress, fördern die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, lassen den Blutdruck sinken und regen zudem zur Bewegung an. Naturnah und artenreich gestaltete Klinikgärten erhöhen zudem die Aufenthaltsqualität von Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besuchern sowie Klinikangestellten gleichermaßen. Biodiversitätsförderung in der Stadt ist somit auch ein Beitrag zur Gesunderhaltung der dort lebenden Menschen.
Gesundes Grün – Der Klinikgarten der Zukunft
Mit seinem Zukunftsprojekt widmet sich auch der Kreis Lippe dieser Thematik und zeigt innovative Ansätze zur naturnahen und insektenfreundlichen Gestaltung und Pflege des Außengeländes des Klinikums Lippe (Standort Lemgo).
Teil des Projekts war ein vorgeschalteter studentischer Entwurfswettbewerb in Kooperation mit der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (FB Landschaftsarchitektur und Umweltplanung). Alle Arbeiten wurden im Klinikum vorgestellt, besonders gelungene Entwürfe wurden zudem prämiert.
Um sowohl die biologische Vielfalt als auch die Aufenthaltsqualität vor Ort zu erhöhen, wurden im Klinikpark auf 15 Teilflächen rund 9.000 m² Wildblumenwiese angelegt. Die extensiv gepflegten Blühflächen ersetzen in weiten Teilen die zuvor intensiv unterhaltenen artenarmen Vielschnittrasen. Es kommt eine max. ein- bis zweischürige Mahd zur Anwendung, wobei das Mahdgut nur bei größerer Aufwuchsmasse abgeräumt wird. Für die Wildblumenwiesen wurde überwiegend gebietstypisches Regiosaatgut verwendet. Lediglich auf zwei Flächen kam eine „klimaresiliente“ Mischung aus nicht heimischen und heimischen Arten zum Einsatz.
Vor allem Insekten profitieren von den pollenreichen Blühpflanzen – neben verschiedenen Wildbienen können auch seltene Schmetterlinge wie Bläulinge (Lycaenidae) regelmäßig auf den Wildblumenwiesen beobachtet werden.
Als weitere Maßnahme wurde ein im südlichen Teil des Klinikparks gelegenes verlandetes Feuchtbiotop renaturiert. Einer Vielzahl der im Kreis Lippe heimischen Amphibien – wie Molche, Frösche, Kröten – dienen solche naturnah gestalteten Gewässer als wichtiges Laichhabitat. Der Teichaushub (Sand-Lehm-Gemisch) wurde zur Anlage mehrerer Nisthügel für bodenbrütende Wildbienen genutzt. Weitere artenfördernde Strukturen wie großflächige Totholzstapel ergänzen das Lebensraumangebot für Insekten und Kleintiere.
Kinder der nahegelegenen Kita „Maulwurfshügel“ halfen beim Setzen von 2.500 Krokuszwiebeln und nutzen den Park künftig als Raum zur Naturerfahrung. Ausgewählte Bereiche der mit Regiosaatgut angelegten Blühwiesen können zukünftig zur Saatgutgewinnung genutzt werden. Das Saatgut kann von den an der Ernte beteiligten Personen zu Hause verwendet oder ergänzend wieder im Park ausgesät werden. Begleitend zur Pflege des Klinikgartens sind Umweltbildungsmaßnahmen oder auch therapeutische Pflegeeinsätze und Freilandseminare angedacht.
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Auszeichnung StadtGrün Label
Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell
Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9
Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:
Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.
Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.
Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.
Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.
Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.
Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.
Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.
Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.
Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.
Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.
Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.
Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.
Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.
Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.
Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.
An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.