„FlederSchmausWiese“: Nachtfalterwiese mit Fledermaus-Horchstation

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Praxis

Fledermäuse machen mit insgesamt 25 in Deutschland nachgewiesenen Arten rund ein Drittel des Artenspektrums der wildlebenden heimischen Säugetiere aus und sind wichtige Akteure in unseren Ökosystemen. Sie vertilgen Unmengen von Insekten – darunter auch viele Schädlinge. In Städten und Dörfern besiedeln sie Gebäude oder leben in Spalten und Höhlen alter Bäume. Mit der Abenddämmerung beginnen die Tiere aus ihren Tagesverstecken zu fliegen, um in der Nacht an Gewässern, in Parks, Gärten und Wäldern nach Insekten zu suchen. Nahrungsmangel und schwindende Unterschlupfmöglichkeiten führen dazu, dass viele Fledermausarten mittlerweile in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht sind. Durch eine geeignete Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünflächen können Kommunen jedoch dazu beitragen, wichtige Refugien für gefährdete Fledermausarten zu schaffen.

„FlederSchmausWiese“: Nachtfalterwiese mit Fledermaus-Horchstation

In ihrem Zukunftsprojekt widmet sich die Hansestadt Havelberg der Entwicklung artenreicher Wildblumen-Kräuterwiesen zur Förderung von Nachtfaltern als Nahrungsgrundlage für heimische Fledermäuse und zeigt, wie sich Artenschutz und Umweltbildung innovativ verbinden lassen.

In enger Kooperation mit dem Biosphärenreservat Mittelelbe entstanden im Bereich der Havelberger Spülinsel drei arten- und strukturreiche Wildblumen-Kräuterwiesen für nachtschwärmende Insekten, die eine wichtige Nahrungsgrundlage für Fledermäuse darstellen. Auf insgesamt etwa 2.500 m² wurde speziell auf Nachtfalter abgestimmtes Saatgut mit nachtblühenden, nektarreichen Blütenpflanzen wie der Moschus-Malve (Malva moschata), dem Echten Seifenkraut (Saponaria officinalis) oder der weißen Lichtnelke (Silene latifolia ssp. alba) ausgebracht. Mit ihrem intensiven Duft locken die Pflanzen zahlreiche Nachtfalter an. Durch die spezifische Förderung nachtschwärmender Insektenarten soll im Rahmen des Zukunftsprojektes das Nahrungsangebot für die im Stadtgebiet und ihrer Umgebung vorkommenden Fledermausarten erweitert werden. Die Region um Havelberg beherbergt rund 15 Arten, darunter den Großen Abendsegler (Nyctalus noctula), das Braune Langohr (Plecotus auritus) oder die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus).

Zusätzliche Sonderstrukturen wie Steinriegel, offene Sandlinsen und Totholz ergänzen das Lebensraumangebot und schaffen wertvolle Habitate, von denen neben Insekten auch zahlreiche weitere Tiere wie insektenfressende Kleinsäuger, verschiedene Brutvögel oder Amphibien und Reptilien profitieren.

Um die artenreichen Wildblumen-Kräuterwiesen langfristig zu erhalten, werden sie extensiv gepflegt, d.h. max. zweimal jährlich gemäht. Das Belassen von Stauden, Altgrasinseln und randlichen Saumstrukturen bietet Flucht- und Rückzugsräume für Insekten und kleine Wirbeltiere während und nach der Mahd.

Um die nachtaktiven Fledermäuse für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar zu machen, stehen neben den konkreten Artenschutzmaßnahmen auch Umweltbildung und Naturerfahrung im Fokus des Projekts. Ein öffentlich zugänglicher stationärer Fledermausdetektor (Horchstation) macht die hochfrequenten Ortungs- und Fangrufe der Fledertiere in Echtzeit erlebbar. Informationstafeln sollen das Interesse für Naturzusammenhänge und die ökologische Bedeutung von Insekten wecken und Bürgerinnen und Bürger zur Eigeninitiative, bspw. zum Anlegen fledermausfreundlicher Blühflächen im eigenen Garten, motivieren.

Im Rahmen von FÖJ-Projektarbeiten (freiwilliges ökologisches Jahr) der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe wird derzeit ein vegetationskundliches Übersichtsmonitoring an mehreren repräsentativen Projektstandorten durchgeführt. Wesentliches Ziel der Vegetationsaufnahmen ist eine Erfolgskontrolle, bspw. zur Ermittlung des Etablierungsgrades von Zielarten (Ansaaterfolg) oder zur frühzeitigen Erkennung von ggf. aufkommenden Störzeigern (z. B. eine Dominanz unerwünschter Beikräuter). Weiterhin erfolgt seitens der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe eine Datensammlung sämtlicher mittels des stationären Fledermausdetektors erfassten Fledermausrufe. Die gesammelten Daten sollen in erster Linie dem Fledermauskompetenzzentrum im Biosphärenreservat Südharz und/oder dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellt werden.

Informationen

Projektlaufzeit:
November 2020 – November 2027
Partner:
Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe
Förderer:
Bis Oktober 2024 im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert
Kontakt:
Hansestadt Havelberg
Amt für Ordnung, Kultur und Soziales
Andre Gerdel
Telefon: 039387 / 76525
Weiterführende Links:

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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
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Tel.: +49 7732 999-536-0
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Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.