„Ökosystemverbund Rheinisches Revier“ 

Nordrhein-Westfalen
k.A.
Arten- und BiotopschutzGewässerGrün- und FreiflächenLand- und Forstwirtschaft

Förderung

Mit dem Förderangebot „Ökosystemverbund Rheinisches Revier“ unterstützt die Landesregierung Akteure im Rheinischen Revier dabei, den revierweiten Ökosystemverbund zu gestalten. Aufgrund erheblicher Einflüsse auf Natur und Landschaft sowie fortlaufender Prozesse des Strukturwandels, weist das Rheinische Revier, insbesondere das Kernrevier, große Defizite bei der Ausstattung mit gesunden, funktionierenden Ökosystemen und eine geringe landschaftliche Strukturvielfalt auf. Der Strukturwandel, die entstehenden Tagebauseen und ihr Umfeld bieten Chancen, den Ökosystemverbund vielfältig weiterzuentwickeln. So lässt sich durch Erhalt wertvoller Flächen, Schließung von Lücken und die Schaffung neuer (integrierter) Elemente ein revierweites Netzwerk etablieren, das erheblich zur ökologischen Vielfalt und zur Lebensqualität im Rheinischen Revier beiträgt.

Was wird gefördert?
Voraussetzung für Fördervorhaben ist, dass sie sich in die bestehende Landschaftsplanung einbinden bzw. dieser nicht entgegenstehen. Mit Blick auf die dargestellte Zielsetzung können somit beispielsweise folgende Maßnahmen zuwendungsfähig sein:

  • Herstellung artenreicher Wegraine, Feldränder und Saumstrukturen
  • Schaffung von strukturreichen Grünland-Gehölz-Komplexen
  • Anlegen von Feldgehölzen und Baumreihen
  • Anlage von naturnahen Stillgewässern, Entwicklung artenreicher Fließgewässersäume, bachbegleitender Gehölze und Artenschutzgewässern
  • Neuanlage von Streuobstwiesen
  • Anlage von Nist-, Brut- und Laichplätzen
  • Entwicklung offen- und halboffenlandtypischer Biotope
  • Waldvernetzung
  • Anlegen naturnaher, multifunktionaler Grünflächen
  • investitionsvorbereitende Planungen, Beratung

 

Antragsberechtigt bei investiven Vorhaben sind:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Juristische Personen (100 Prozent gemeindliche Trägerschaft oder 100 Prozent gemeindliche Trägerschaft und Land NRW)
  • Rechtlich selbstständige Gesellschaften und Einrichtungen des Landes NRW (100 Prozent Trägerschaft Land NRW oder 100 Prozent Trägerschaft Land NRW und Bund)
  • Sonstige juristische Personen, wenn das zu fördernde Vorhaben der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (z. B. Naturschutz) dient.

 

Für eingereichte Vorhaben gilt das Dialogverfahren. Eine Anmeldung zur verpflichtenden Beratung (vor Einreichung einer Skizze) durch den Projektträger Jülich und die Bezirksregierung Köln mit konkreter, zeitnah umsetzbarer Projektidee erfolgt über ein  Formular.

Projektskizzen können fortlaufend über das Online-Portal eingereicht werden. Einreichungen bis zum 12. Dezember 2025 werden im Fördergespräch am 11. Februar 2026 behandelt.

Förderfähige Ausgaben

Informationen

Fördergeber:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) des Landes NRW
Eigenmittel:
k.A.
Förderdauer:
k.A.
Frist:
fortlaufend
Kontakt:
Rheinisches Revier
Dr. Ruth Hausmann
Telefon: 02461 70396 45

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Auszeichnung StadtGrün Label

Mit dem Label „StadtGrün naturnah“ unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines ökologischen Grünflächenmanagements und zeichnen vorbildliches Engagement auf kommunaler Ebene aus.
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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

info@kommbio.de

Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.