Kommunalrichtlinie (KRL)

Bund
Zuschuss
KlimaanpassungKlimaschutz

Förderung

Kommunen haben großes Potenzial, Treibhausgase zu reduzieren – und damit die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu verbessern. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit der Kommunalrichtlinie (KRL) Kommunen sowie kommunale Akteurinnen und Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken.

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie gibt es Fördergelder für folgende strategische und investive Maßnahmen:

Strategische Klimaschutzmaßnahmen (Nummerierung in der Richtlinie):

  • Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz (4.1.1)
  • Energiesparmodelle (4.1.4)
  • Kommunale Netzwerke (4.1.5)
  • Machbarkeitsstudien (4.1.6)
  • Klimaschutzkoordination (4.1.7)
  • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement (4.1.8)
  • Fokuskonzepte und ihre Umsetzung durch zusätzliches Personal (4.1.10)

 

Investive Klimaschutzmaßnahmen (Nummerierung in der Richtlinie):

  • Außen- und Straßenbeleuchtung (4.2.1)
  • Innen- und Hallenbeleuchtung (4.2.3)
  • Klimafreundliche Mobilität (4.2.5)
  • Klimafreundliche Abfallwirtschaft (4.2.6)
  • Klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung (4.2.7)
  • Klimafreundliche Trinkwasserversorgung (4.2.8)
  • Beckenwasserpumpen (4.2.10)

 

Für jeden Förderschwerpunkt der Kommunalrichtlinie gelten eigene Förderquoten. Finanzschwache Kommunen profitieren von erhöhten Förderquoten. Auch Antragsteller aus den Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz (Rheinisches Revier, Mitteldeutsches Revier, Lausitzer Revier) sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt, sodass auch ihnen erhöhte Förderquoten gewährt werden.

Fördergelder beantragen können

  • Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
  • rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung und Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
  • öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen (mit Ausnahme des Bundes) in den Bereichen Erziehung, vorschulische, schulische oder hochschulische Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung und soziale Hilfe jeweils für die entsprechenden Einrichtungen,
  • gemeinnützige und mildtätige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen,
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.

Förderfähige Ausgaben

Informationen

Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Eigenmittel:
ja
Förderdauer:
bis Ende Dezember 2027
Frist:
fortlaufend
Kontakt:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Telefon: 030 700 181 880

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Auszeichnung StadtGrün Label

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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

info@kommbio.de

Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.