Förderung der Wiedervernässung und nachhaltigen Nutzung von Moorböden (Palu)

Bund
Zuschuss
Land- und ForstwirtschaftNatürlicher Klimaschutz

Förderung

Moore speichern rund 30 Prozent des Kohlenstoffs, der in Böden auf der Erde gebunden ist, obwohl sie nur etwa drei Prozent der Erdoberfläche ausmachen. Sie sind also echte Kohlenstoffsenken und helfen, Treibhausgase wie CO₂ zu binden.
Moorböden sind in Deutschland zu über 90 Prozent entwässert und werden vorwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Dabei degradiert jedoch der Torf und eine nachhaltige Bewirtschaftung ist dauerhaft nicht möglich. Die Wiedervernässung hilft, den weiteren Abbau des Torfkörpers zu verhindern und die Freisetzung von Kohlenstoff zu stoppen. Wo es möglich ist, sollen Moorböden wieder als natürliche Kohlenstoffsenken etabliert werden. Im Zuge der Wiedervernässung bietet sich die Möglichkeit zur Umstellung auf eine angepasste Bewirtschaftung, insbesondere durch den Anbau von Paludikulturen. Darüber hinaus können klimafreundliche Nutzungsformen und innovative Verfahren erprobt und weiterentwickelt werden. Die Entwicklung neuer Produkte und Wertschöpfungsketten aus Paludikulturen sowie der Aufbau von Vermarktungs- und Verwertungswegen eröffnen zusätzliche Perspektiven für die landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen. Außerdem sind Moore wichtige Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten. Sie können große Mengen Wasser speichern und helfen so, Überschwemmungen bei Starkregen zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund werden Förderungen für die Wiedervernässung von Moorbodenflächen und die anschließende angepasste Bewirtschaftung angeboten.

Die Förderung richtet sich an alle Akteure, die für eine erfolgreiche Wiedervernässung zusammenarbeiten: Eigentümer, Bewirtschafter, Wasser- und Bodenverbände, Gebietskörperschaften und gewerbliche Unternehmen.

Gefördert werden sowohl kleine Vorhaben ab 5 Hektar als auch großflächige, modellhafte Projekte für die Transformation ganzer Moorregionen (Leuchtturmregionen).

Es bestehen 4 Fördermodule:

  1. Beratungsleistungen zu Wiedervernässung, Nutzungsmöglichkeiten und betrieblichen Umsetzungskonzepten                (100 % Förderung)
  2. Voraussetzungen für das Wassermanagement (100 % Förderung)
  3. Kompensation des Wert- oder Ertragsverlusts (Förderung in Abhängiheit von der Vernässungsstufe)
  4. Nutzung durch Paludikulturen nach Wiedervernässung (70 – 80 % Förderung).

 

Große Moorbodengebiete können in sogenannten Leuchtturmregionen wiedervernässt werden. Hier können auf verschiedenen Teilflächen unterschiedliche Maßnahmen parallel umgesetzt werden – zum Beispiel Beratung zu einer Fläche, während auf einer anderen bereits die nasse Bewirtschaftung beginnt. Ab 5.000 Hektar ist eine solche modulübergreifende Förderung möglich. Die maximale Laufzeit für Leuchtturmregionen beträgt 13 Jahre.

Förderfähige Ausgaben

Informationen

Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Eigenmittel:
tw.
Förderdauer:
k.A.
Frist:
fortlaufend
Kontakt:
Landwirtschaftliche Rentenbank
Telefon: 069 2107-0

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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

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Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.