Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon (FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023)

Sachsen
Zuschuss
Arten- und BiotopschutzGrün- und FreiflächenKlimaanpassungNatürlicher KlimaschutzStadtnatur

Förderung

Ziel der Förderrichtlinie ist die Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich, die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie die Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen, insbesondere in Radonvorsorgegebieten.

Im Förderbereich “Stadtgrün” steht die Verbesserung der Lebensraumbedingungen von Tieren und Pflanzen im Fokus. Gefördert werden in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern:

  • Investive Vorhaben (Teil A/Teil B der FRL) wie biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen, Dachbegrünung (ab 50 m²) und Fassadenbegrünung.
  • Konzepte zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich (nur für Kommunen und kommunale Unternehmen (Teil A der FRL).

Die Förderhöhe beträgt zwischen 75 und 80 %. für kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen.

Mit dem Förderangebot “Lärmminderung” unterstützt der Freistaat Sachsen Städte und Gemeinden bei der Umsetzung von Aktionsplänen zur Verringerung von Umgebungslärm. Es werden sowohl aktive als auch passive Lärmschutzmaßnahmen gefördert. Die Förderhöhe beträgt zwischen 75 und 80 %. für kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen.

Ziel des Förderbereiches “Radonreduzierung” ist die Unterstützung von dauerhaftwirksamen Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen und somit Reduzierung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung durch Radon. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Verhinderung des Radonzutritts, lüftungstechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration sowie der Bau von Anlagen zur Absaugung von Radon unterhalb von Gebäuden und Ableitung an die Außenluft. Gefördert werden investive Vorhaben bis einschließlich 200.000 Euro Gesamtkosten – die Fördersumme ist auf max. 60.000 Euro begrenzt.

Förderfähig sind unter anderem:

  • unmittelbar mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehende notwendige Sachausgaben,
  • Ausgaben für Planungsleistungen nach der HOAI,
  • Ausgaben für Projektmanagement, -steuerung, -organisation,
  • Ausgaben für Pflanzung, Fertigstellungspflege sowie Entwicklungspflege im zweiten und dritten Standjahr.

Förderfähige Ausgaben

Informationen

Fördergeber:
Freistaat Sachsen
Summe:
abhängig vom Fördergegenstand
Eigenmittel:
ja
Förderdauer:
k.A.
Frist:
k.A.
Kontakt:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)

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Auszeichnung StadtGrün Label

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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

info@kommbio.de

Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis “Kommunen für biologische Vielfalt” beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration “Biologische Vielfalt in Kommunen”
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis “Kommunen für biologische Vielfalt” mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.