Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel (KlimaRäume)

Bund
Zuschuss
Arten- und BiotopschutzGewässerGrün- und FreiflächenKlimaanpassungKlimaschutzNatürlicher KlimaschutzRegional- und StadtentwicklungStadtnatur

Förderung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 1. April 2026 den fünften Projektaufruf des Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ gestartet. Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 30. Juni 2026 geeignete Projekte einzureichen. Die geförderten Vorhaben sollen maßgeblich zur Bewältigung von Klimawandelfolgen wie Trockenheit, Hitze und extremen Wettereignissen beitragen. Sie unterstützen die Temperatur- und Wasserregulierung und entfalten eine räumliche Wirkung. Im Fokus stehen naturbasierte Lösungen der blau-grünen Infrastruktur, die gleichzeitig einen Beitrag zum natürlichen Klimaschutz leisten (CO2-Aufnahme aus der Atmosphäre).

Gefördert werden sowohl investive als auch investitionsvorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen. Diese umfassen insbesondere die Aufwertung und Vernetzung bestehender Grün- und Freiräume, die Schaffung wohnortnaher Grünflächen, großräumige Maßnahmen zur klimaresilienten (Um-)Gestaltung von Verkehrsräumen, Stadtplätzen und Brachflächen sowie Maßnahmen zur Stärkung eines naturnahen Wasserhaushalts in Siedlungsgebieten. Die ökologische Aufwertung von Gewässern, wie beispielsweise Bachläufen, Teichen und Uferbereichen ist ebenfalls förderfähig.

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (Kommunen) sowie Landkreise, in deren Gebiet und Eigentum sich das zu fördernde Projekt befindet. Die eingereichten Projektskizzen werden anhand der im Projektaufruf genannten Bewertungskriterien durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung fachlich bewertet. Auf dieser Grundlage wählt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags voraussichtlich im 4. Quartal 2026 die Projekte aus, die für eine Förderung vorgesehen sind. Anschließend werden die ausgewählten Kommunen informiert und aufgefordert, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung im Rahmen einer Teilfinanzierung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 500.000 Euro und max. 8 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 80 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 20 Prozent der in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf 10 Prozent reduzieren.

Förderfähige Ausgaben

Informationen

Fördergeber:
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Eigenmittel:
ja
Förderdauer:
mind. 15 Jahre
Frist:
2. Quartal
Kontakt:
Bundesinstitut für Bau,. Stadt- und Raumforschung
Telefon: 030 18401 1777

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Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

info@kommbio.de

Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.