Praxis
Kleingartenanlagen sind grüne Inseln inmitten der Stadt. Als Teil der Stadtnatur sind sie Orte des Austausches und der Erholung, fördern die Identifikation mit dem eigenen Viertel und tragen zu mehr Umweltgerechtigkeit bei. Darüber hinaus stellen Kleingärten wertvolle Rückzugsorte für zahlreiche Pflanzen und Tiere dar und bilden als Trittsteinbiotope wichtige Verbindungselemente zwischen den städtischen Grünflächen. Naturnah gestaltet bieten sie Lebensraum und Nahrungsangebot für eine Vielzahl von Insekten wie Wildbienen oder Schmetterlinge. Somit fördern Kleingärten nicht nur die Lebensqualität in dicht bebauten Städten, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Im Gegenzug erweisen sich viele der in Kleingärten vorkommenden Insekten als gern gesehene Nützlinge, indem sie sich als Blütenbestäuber, Schädlingsvertilger und Bodenverbesserer betätigen.
„Dresdner Wildbienengärten“ Gestaltung insektenfreundlicher Lebensräume in Dresdner Kleingartenanlagen durch aktive bürgerschaftliche Teilhabe
Auch die Landeshauptstadt Dresden hat das Potenzial urbaner Kleingartenanlagen erkannt und widmete sich mit ihrem Zukunftsprojekt der Förderung insektenfreundlicher Kleingärten. Insbesondere für seltene Solitärbienen sollten Lebensräume entwickelt und so deren Etablierung und Verbreitung im Stadtgebiet gefördert werden. Derzeit gibt es in Dresden 359 Kleingartenvereine, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen und ca. 800 ha Fläche bewirtschaften. Diese Kleingartenanlagen besitzen zusammen mit anderen städtischen Grünstrukturen ein großes Potenzial, ein Netzwerk aus Trittsteinbiotopen für Wildbienen und weitere Begleitarten entstehen zu lassen.
Mit einem umfangreichen Informations- und Beratungsangebot sollten Dresdner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sowie weitere interessierte Personen motiviert werden, ihre Gärten mit einfachen Maßnahmen wildbienenfreundlich zu gestalten. Insgesamt 23 Informationsveranstaltungen zum Wildbienenschutz fanden in den Vereinshäusern der kooperierenden Kleingartenvereine statt. Die Veranstaltungen bestanden jeweils aus einem theoretischen, vielfältig illustrierten Vortragsteil, gefolgt von einer Begehung der Kleingartenanlagen. Insgesamt 220 interessierte Personen nahmen in der Gartensaison 2021 und 2022 an diesen Veranstaltungen teil und erhielten neben einer Einführung in Lebensweise, Vorkommen und Bedeutung von Wildbienen zahlreiche praxisnahe Tipps zum Wildbienenschutz.
Des Weiteren wurden das im Rahmen des Zukunftsprojektes erstellte „Handbuch für eine insektenfreundliche Gartengestaltung“ sowie Tütchen mit gebietseigenem Saatgut an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltungen ausgegeben. Das Handbuch erläutert die Nützlichkeit von Wildbienen als effektive Bestäuber und natürliche Schädlingsbekämpfer. Zudem sind zahlreiche Beispiele enthalten, wie in jedem Garten ein Zuhause für Wildbienen geschaffen werden kann.
Als weiterer Projektbaustein wurden unter Anleitung des BUND Dresden insgesamt neun Wildbienengärten in acht Kleingartenvereinen mit einer Flächengröße von 150 m² bis 650 m² angelegt. Neben der Bereitstellung von Pflanz- und Nistmaterialien erhielten die Vereinsmitglieder fachliche Unterstützung bei der Anlage insektenfreundlicher Blühflächen und Habitatstrukturen.
Zusätzlich zur Aussaat von Regiosaatgut wurden Insektennährgehölze wie Schlehe (Prunus spinosa), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) oder Sanddorn (Hippophae rhamnoides) sowie zahlreiche Nektar und Pollen bildende Stauden wie Wilde Karde (Dipsacus fullonum) oder Wiesen-Knautie (Knautia arvensis) gepflanzt. So sollten ein möglichst ganzjähriges Nahrungsangebot für Wildbienen sowie langanhaltende und ästhetische Blühaspekte geschaffen werden. Als zusätzliche Habitatstrukturen wurden Totholz- bzw. Steinpyramiden errichtet und insgesamt vier Sandarien angelegt. Jede der Projektflächen wurde mit ansprechend gestalteten Informationstafeln bestückt, die weiterführende Inhalte zu Wildbienen vermitteln.
Projektbegleitend wurde von 2021 bis 2023 auf drei ausgewählten Flächen in den Kleingartenvereinen KGV Prießnitzaue, KGV Sommerfrische und KGV Freier Blick ein Wildbienenmonitoring durchgeführt. Jeweils im April, Mai und Juli kartierte eine Wildbienenexpertin des Imkervereins Dresden die auf den Flächen vorkommenden Solitärbienen, wobei durchschnittlich 60 verschiedene Arten wie u.a. die Frühlings-Seidenbiene (Colletes cunicularius), die Rotklee-Sandbiene (Andrena labialis) oder die Gewöhnliche Natternkopfbiene (Hoplitis adunca) in den Gärten nachgewiesen werden konnten.
Dies zeigt, dass die durchaus unterschiedlichen Anforderungen an einen Kleingarten wie die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen und die Erholungsfunktion mit dem Schutz von Wildbienen und der Förderung biologischer Vielfalt in Einklang gebracht werden können.
Die naturnah gestalteten Wildbienengärten sollen zukünftig eine Vorbildwirkung entfalten und zur Nachahmung anregen. Für einige Kleingartenstandorte bestehen bereits Kooperationen mit Schulklassen, welche die Wildbienengärten als Naturerfahrungsraum und für Umweltbildungsveranstaltungen nutzen.
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Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:
Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.
Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.
Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.
Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.
Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.
Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.
Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.
Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.
Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.
Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.
Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.
Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.
Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.
Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.
Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.
An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.