Praxis
Blühwiesen, Blühflächen, Blühstreifen – sie sind nicht nur bunt und schön anzusehen, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen auch wertvoll für die biologische Vielfalt sein.
Zu beachten sind u.a. Auswahl und Vorbereitung (z.B. hinsichtlich des Bodens) geeigneter Standorte, die Verwendung geeigneten heimischen Saatguts (z.B. zertifiziertes Regio-Saatgut, naturraumtreues Saatgut) und die Anwendung extensiver insektenschonender Pflegetechniken (z.B. ein- bis zweischürige Mahd mit Balkenmäher). Eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit aber auch die Einbindung für Beratung und Kommunikation verantwortlicher Personen helfen dabei, sowohl das erforderliche Fachwissen zielgruppenspezifisch zu vermitteln als auch die Akzeptanz seitens der Bürgerinnen und Bürger gegenüber naturnah gepflegten Grünflächen zu steigern.
Chemnitz blüht auf! Zielgruppengenaue Hilfestellung zur erfolgreichen Entwicklung von Blühflächen unter Nutzung von gebietsheimischem Saatgut
Auch die Stadt Chemnitz widmet sich in ihrem Zukunftsprojekt dieser Thematik und stellt mit einem „Blühscout“ eine konkrete Ansprechperson für alle Zielgruppen rund um fachliche Fragen inklusive Öffentlichkeitsarbeit zum Thema “Anlage und Pflege naturschutzfachlich wertvoller Blühflächen“.
Hierzu wurde zu Beginn des Projektes die Stelle des Blühscouts ausgearbeitet und besetzt, mit dessen Hilfe im Zeitraum vom Juni 2021 bis November 2022 Wissen und Erfahrungen von Expertinnen und Experten sowie Akteurinnen und Akteure bestehender Blühflächen in Chemnitz gesammelt werden konnten. In diesem Zusammenhang wurden sechs Blühflächen über zwei Vegetationsperioden regelmäßig kartiert und systematisch ausgewertet. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden als zielgruppenspezifische Hilfestellungen aufbereitet. Ergänzend hierzu wurden Fachworkshops und Vorträge an der Volkshochschule sowie zwei gemeinsame Radtouren durch Chemnitz zum Thema Blühvielfalt angeboten. Ein weiterer Bestandteil der Arbeit des Blühscouts bestand in der direkten Beratung zur Anlage und Pflege von Blühflächen vor Ort.
Ein weiterer Baustein des Projektes war die Entwicklung von standortspezifischen Blühmischungen aus gebietsheimischem Saatgut in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde. Die Blühmischungen wurden und werden auch zukünftig vom Saatgutgarten Chemnitz bereitgestellt. Neben den allgemeinen Standortbedingungen (Boden, Wasser, Klima) wurden hierbei vor allem die Kompetenzen und Ansprüche der zukünftigen Anwenderinnen und Anwender (Grünflächenamt, Wohnungsgenossenschaften, GaLaBau-Betriebe, Privatpersonen) berücksichtigt. Entwickelt wurden drei Mischungen: Die „Blühfläche niedrig“ für Kleinstflächen von 2-5 m² und die „Blühfläche hoch“ für kleinere Flächen bis 25 m² sowie die „Chemnitzer Blühmischung“ für ambitioniertere Flächeneigentümerinnen und -eigentümer ab 25 m².
In Begleitung des Blühscouts wurden die neuen Saatgutmischungen auf verschiedenen kommunalen Flächen ausgebracht und so über 800 m² Nahrungsangebot für Insekten geschaffen. Alle drei Mischungen wurden mit den entsprechenden Hilfestellungen in Blühboxen verpackt und zur Weitergabe an die Ausgabestellen z.B. im Umweltzentrum und im Saatgutgarten verteilt. Die Mischung „Blühfläche niedrig“ ist zudem Bestandteil der im Projekt entwickelten Erlebnisbox.
Die Erlebnisbox „Wildes Getümmel auf der Wiese“ wurde in Kooperation mit dem Museum für Naturkunde Chemnitz für Schulen und Gruppen erarbeitet und richtet sich an Kinder ab acht Jahre. Das Museum verleiht insgesamt 30 dieser Boxen. Sie enthalten Aufträge, Spiele und Bastelangebote, um zunächst die Naturschönheiten der Wiese spielerisch entdecken zu können. Mittels einer Projektanleitung sowie der beigefügten Mischung „Blühfläche niedrig“ können die Schülerinnen und Schüler selbst auf dem Schulgelände eine Blühfläche entwickeln und die Blütenvielfalt im Folgejahr hautnah erleben.
Die Stadt Chemnitz plant ein jährliches Bildungsangebot für verschiedene Zielgruppen zum Thema „Anlage und Pflege von Blühflächen“ in Zusammenarbeit mit dem Blühscout.
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Auszeichnung StadtGrün Label
Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell
Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9
Um dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:
Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.
Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.
Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.
Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.
Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.
Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.
Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.
Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.
Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.
Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.
Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.
Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.
Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.
Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.
Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.
An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.