Landwirtschaftliche Eigenbetriebe – Die Stadtgüter München

Land- und ForstwirtschaftUmweltbildungWissenschaft und Forschung
AckerwildkräuterAusgleich, Kompensation, ÖkokontoLandwirtschaftNaturerfahrungsräume, Naturerlebnisräume, Schulen, Kindergärten, KiTas, KinderPestizidverzichtUmweltbildung & ÖffentlichkeitsarbeitWissenschaft, Monitoring, Kartierung

Praxis

Stadtgüter – Glyphosatverzicht – Ökologische Bewirtschaftung – Umweltbildung

Die zehn kommunalen landwirtschaftlichen Betriebe der Stadt München vereinen sich unter dem Dach der Stadtgüter München. Sie umfassen insgesamt 2.814 Hektar, von denen 1.542 Hektar von den Stadtgütern als Eigenbetrieb des Kommunalreferats selbst bewirtschaftet werden. Sieben der zehn Betriebe wirtschaften nach den Vorgaben des ökologischen Landbaus. Die anderen drei Betriebe werden nach den Vorgaben des integrierten Landbaus bewirtschaftet. Zudem sind die Betriebe EMAS-zertifiziert. Seit 2012 gilt auf den Gütern ein Glyphosat-Verbot, seit 2018 zusätzlich ein Neonicotinoid-Verbot.

Auf den Flächen der Stadtgüter wird die Artenvielfalt durch die Umsetzung individueller Landschaftspflegekonzepte gefördert. Hierzu wurden Hecken gepflanzt, Ödlandflächen aufgelassen und weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Anlage von Teichen, umgesetzt. Einige Maßnahmen wurden durch die Technische Universität München wissenschaftlich begleitet und die positiven Auswirkungen auf die Artenvielfalt dokumentiert. Auf einigen Flächen läuft zudem ein wissenschaftliches Projekt zur Wiederansiedelung und Förderung von Ackerwildkräutern.

Im Rahmen der Kompensationsverordnung werden von den Stadtgütern 174 ha Ökokonto- und Ausgleichsflächen entwickelt und gepflegt. Schwerpunktmäßig werden dabei intensive Acker- und Grünlandflächen ausgehagert und mageres Grünland entwickelt. Auch produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen wie Lerchenfester und Blühstreifen mit mehrjährigem, standortangepasstem Saatgut werden genutzt, um die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft zu fördern.

Auf dem ökologisch bewirtschafteten Stadtgut Gut Riem werden verschiedene Bildungsangebote für die Klassenstufen 2 bis 4 angeboten. Durch Module wie „Ökologische Landwirtschaft“, „Der Boden unter unseren Füßen“ und „Von der Vielfalt der Kartoffel“ sollen den Kindern die Besonderheiten der ökologischen Landwirtschaft und ihre positiven Auswirkungen auf die biologische Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen nähergebracht werden.

Informationen

Kontakt:
Stadt München
Alfons Bauschmid
Weiterführende Links:

Newsletter abonnieren

Immer informiert über neue Termine, Projekte und das Bündnis.

Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenfreien Newsletter ein.

Auszeichnung StadtGrün Label

Mit dem Label „StadtGrün naturnah“ unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines ökologischen Grünflächenmanagements und zeichnen vorbildliches Engagement auf kommunaler Ebene aus.
Kontaktieren Sie uns

Sie haben Fragen zum Bündnis
oder der Mitgliedschaft?

Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert.

Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung
.
Robert Spreter
Geschäftsführer

Geschäftsstelle Radolfzell
Fritz-Reichle-Ring 2
78315 Radolfzell

Tel.: +49 7732 999-536-0
Fax: +49 7732 999-536-9

info@kommbio.de

Häufig gestellte Fragen

Um dem Bündnis “Kommunen für biologische Vielfalt” beitreten zu können, muss Ihre Kommune folgendes beachten:

Unterzeichnung der Deklaration “Biologische Vielfalt in Kommunen”
Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspiegeln.

Beitrittsbeschluss
Da der Beitritt zum Bündnis “Kommunen für biologische Vielfalt” mit jährlichen Beiträgen verbunden ist, ist in der Regel ein politischer Beschluss innerhalb der zuständigen kommunalen Gremien erforderlich. Um Ihnen diesbezüglich die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen entsprechenden Musterratsbeschluss für Sie vorbereitet.

Beitrittserklärung
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein einseitiges Formular, mit dem Sie formell den Bündnisbeitritt erklären und einen Ansprechpartner für das Bündnis benennen.

Mitglied des Vereins können kommunale Gebietskörperschaften werden, die die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet haben. Außerdem müssen Sie eine Beitrittserklärung sowie einen rechtlich verbindlichen Beitrittsbeschluss beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Kommunengröße gestaffelt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.

Als Plattform für Austausch und Kooperationen zwischen Kommunen bietet Ihnen das Bündnis Kontakte und Ansprechpartner rund um den kommunalen Naturschutz. Kommunen aus ganz Deutschland sind Mitglied im Bündnis und illustrieren mit zahlreichen Projektbeispielen wie der Naturschutz vor Ort gelingen kann. Mit der Homepage, einem regelmäßigen Newsletter sowie Broschüren und Veranstaltungen informiert das Bündnis seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Naturschutz. Zudem bietet das Bündnis Ihnen die Möglichkeit, positiv auf Ihre Kommune und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Das Bündnis selbst schüttet keine Fördermittel aus. Wir stellen in unserer Fördermitteldatenbank Informationen zu zahlreichen für Kommunen relevante Fördermittel bereit und beraten Sie gerne bei Beantragungen.

Das Bündnis veranstaltet regelmäßig Online-Workshops zu spezifischen Themen exklusiv für seine Mitglieder. Zudem werden die Mitglieder zur Jahresversammlung mit einem Tagungsprogramm und der integrierten Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder verpflichten sich in einer Deklaration, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. Die Anforderungen, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen.

Das Bündnis finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie durch Fördermittel, welche von der Geschäftsstelle eingeworben werden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand, kann die Satzung ändern und bestimmt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, beschließt den Haushalt und bestellt eine Person für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle und nimmt die wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins wahr.

Das Label „StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifizierungsverfahren für ökologisches Grünflächenmanagement, welches vom Bündnis durchgeführt wird. Um daran teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Alle weiteren Infos zum Label finden sie hier.

Das Bündnis ist der Verein, der das Label „StadtGrün naturnah“ vergibt. Um am Labelverfahren teilzunehmen, muss Ihre Kommune nicht Mitglied im Bündnis sein. Ihre Kommune muss auch nicht am Label teilnehmen, um Bündnismitglied zu werden, beides ist unabhängig voneinander möglich, die Mitgliedschaft und das Labelverfahren ergänzen sich aber sehr gut.

Das Bündnis ist ein eingetragener Verein, daher können keine Anteile erworben werden.

Das Naturschutzprojekt des Jahres wird vom Bündnis alle zwei Jahre für herausragende Projekte an zwei Mitgliedskommunen vergeben. Wer die Auszeichnung erhält, wird vom Bündnisvorstand entschieden. Die Kommunen aus denen die Vorstandsmitglieder kommen, können nicht teilnehmen.

Jede Mitgliedskommune hat genau eine Stimme, unabhängig von der Einwohnerzahl.

An den Veranstaltungen, die das Bündnis für Mitglieder ausrichtet, können mehrere Personen aus Ihrer Kommune teilnehmen, so lange Plätze verfügbar sind.